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Lexikon der Codes - Symbole - Kurzzeichen


ZIVILSCHUTZ

Der Zivilschutz soll durch nichtmilitärische Maßnahmen die Bevölkerung, ihre Wohnungen und Arbeitsstätten, lebens- oder verteidigungswichtige zivile Dienststellen, Betriebe, Einrichtungen und Anlagen sowie das Kulturgut vor Kriegseinwirkungen schützen und deren Folgen beseitigen oder mildern.

 

Internationales Zivilschutzzeichen

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Zum Zivilschutz gehören nach dem Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz - ZSKG insbesondere:

1. der Selbstschutz (Ausbildung in Erster Hilfe mit grundlegenden Selbstschutzkenntnissen und Ausbildung von Pflegehilfskräften),
2. die Warnung der Bevölkerung (die laufende Unterrichtung der Bevölkerung bei Katastrophen und schweren Unglücksfällen insbesondere durch die regionalen UKW-Rundfunkprogramme und über das Fernsehen.
Link Sirenen-Signale),
3. der Schutzbau (Bau und Ausbau privater und öffentlicher Schutzräume wie Bunker, Stollen, Tiefgaragen, U-Bahn-Stationen),
4. die Aufenthaltsregelung (Zum Schutze vor den besonderen Gefahren, die der Bevölkerung im Verteidigungsfall drohen, oder für Zwecke der Verteidigung können die obersten Landesbehörden anordnen, dass
1. der jeweilige Aufenthaltsort nur mit Erlaubnis verlassen oder ein bestimmtes Gebiet nicht betreten werden darf,
2. die Bevölkerung besonders gefährdeter Gebiete vorübergehend evakuiert wird.),
5. der Katastrophenschutz (Private und öffentlich-rechtliche [Feuerwehren, THW Bundesanstalt Technisches Hilfswerk] Hilfsorganisationen mit den Aufgabenbereichen Rettung von Menschen, Beseitigung von eingetretenen Schäden, Brandschutz, ABC-Schutz, Sanitätswesen und Betreuung. Im Rahmen des Katastrophenschutzes können Männer und Frauen vom vollendeten 18. bis zum vollendeten 60. Lebensjahr verpflichtet werden, bei der Bekämpfung der besonderen Gefahren und Schäden, die im Verteidigungsfall drohen, Hilfe zu leisten. Die Verpflichtung darf einen Zeitraum von zehn Werktagen im Vierteljahr nicht überschreiten.),
6. Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit (Es sind Maßnahmen zur gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung unter Mitwirkung der gesetzlichen Berufsvertretungen der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker, die Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen sowie die Träger der Einrichtungen der gesundheitlichen Versorgung und ihre Verbände zu planen),
7. Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut (Bewegliches oder unbewegliches Gut, dass für das kulturelle Erbe aller Völker von großer Bedeutung ist, wie z. B. Bau-, Kunst- oder geschichtliche Denkmäler religiöser oder weltlicher Art, archäologische Stätten, Gebäudegruppen, die als Ganzes von historischem oder künstlerischem Interesse sind, Kunstwerke, Manuskripte, Bücher und andere Gegenstände von künstlerischem, historischem oder archäologischem Interesse sowie wissenschaftliche Sammlungen und bedeutende Sammlungen von Büchern, Archivalien oder Reproduktionen des oben bezeichneten Kulturguts -

Die Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut richten sich nach dem Gesetz zu der Konvention vom 14. Mai 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten (BGBl. 1967 II S. #3) geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. August 1971 (BGBl. II S. 1025).)

 

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) empfiehlt im Rahmen der Vorsorge und Eigenhilfe in Notsituationen wie Hochwasser, Unwetter, Bränden,
CBRN-Gefahren (C = chemisch, B = biologisch, R = radiologisch, N = nuklear) bestimmte Vorkehrungen zu treffen, die anhand von Checklisten eingerichtet bzw. überprüft werden können.
So soll beispielsweise ein 14-Tage-Vorrat für jedes Familienmitglied angelegt werden.

 

14-Tage-Grundvorrat für 1 Person (entspricht 2.200 kcal pro Tag)
Lebensmittelgruppe Menge Beispiele und Hinweise
Getränke 28 Ltr. Kohlensäurehaltiges und Stilles Mineralwasser, Kaffe, Tee
Getreide, Getreideprodukte, Brot, Kartoffeln, Nudeln, Reis 4,9 kg Vollkornbrot, Knäckebrot, Zwieback, Haferflocken
Gemüse, Hülsenfrüchte 5,6 kg Produkte in Dosen und Gläsern sind bereits vorgekocht.
Getrocknete Produkte benötigen für die Zubereitung zusätzliches Wasser.
Obst, Nüsse 3,6 kg Obst in Dosen oder Gläsern ist lange haltbar. Bei Frischobst sollte nur lagerfähiges Obst wie Äpfel und Birnen bevorzugt werden.
Milch, Milchprodukte 3,7 kg Vorzugsweise H-Milch wegen der besonders langen Haltbarkeit.
Fisch, Fleisch, Eier/Volleipulver 2,1 kg Bei frischen Eiern die begrenzte Lagerfähigkeit beachten.
Fette, Öle 0,5 kg Rapsöl, Butter, Margarine
Sonstiges   z. B. Zucker, Süßstoff, Honig, Marmelade, Schokolade, Jodsalz, Fertiggerichte, Mehl, Instantbrühe, Kakaopulver, Hartkekse, Salzstangen
Link Vorratskalkulator der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Bonn

 

KATWARN (Abk.:  Katastrophenwarnung)

Mit dem smartphone-basierten Katastrophenwarnsystem "KATWARN" werden auf ein Mobiltelefon mit entsprechend installierter App bei Großbränden, Bombenfunden, Pandemien, Smog, Trinkwasservergiftungen, Katastrophen (Unwetter, Hochwasser) oder Großunfällen (Chemieunfälle, Reaktorunfälle) offizielle Warnungen (Alarmton mit Vibrationseffekt) von den zuständigen Behörden kostenlos und zeitnah übermittelt. alternativ ist die Mitteilung auch per SMS oder E-Mail möglich. Die Mitteilung enthält neben dem Ort des Geschehens auch konkrete Verhaltensregeln.

Was der Service im Einzelnen bietet und was persönliche Einstellungen (GPS-Ortungsfunktion [Schutzengel-Modus]) bieten, ist auf der privaten Website KATWARN-Website näher beschrieben. Dort kann die App auch heruntergeladen werden.

 

NINA (Abk.: Notfall-Informations- und Nachrichten-App)

Amtliche Gefahrenhinweise des Bundes werden auf der Internetseite www.bbk.bund.de oder der Smartphone-App NINA veröffentlicht.

Deutsch­land­weit wird vor überregionalen Ge­fah­ren, wie z. B. Hoch­was­ser, Großbrände, Stürme, Bedrohungen durch Atomkraftwerke, Terroranschläge oder Amokläufe.

 

In Zusammenhang mit dem Katastrophenschutz vorkommende Kurzzeichen
Kurzzeichen Bedeutung
CBRN chemisch, biologisch, radiologisch, nuklear
CBRNE Chemical Biological Radiological Nuclear High Yield Explosives
Dekon-P Dekontamination von Personen
Dekon-V Dekontamination von Verletzten
GMLZ Gemeinsames Melde- und Lagezentrum
GRH Großraumrettungshubschrauber
IfSG Infektionsschutzgesetz
I-RTW Infektions-Rettungswagen
ITH Intensivtransporthubschrauber
KatSL Katastrophenschutzleitung
KIT Kriseninterventionsteam
KSL Katastrophenschutzleitung
LNA Leitender Notarzt
MNS Mund-Nasen-Schutz
NFS Notfallseelsorge
PSA Persönliche Schutzausrüstung
RD Rettungsdienst
SanFüKdo Sanitätsführungskommando
SIT Sonderisoliertransport
THW Technisches Hilfswerk
TRIAGE Sichtung und Einteilung von Verletzten in Kategorien