SMOG - OZON
Das Wort Smogist eine Zusammensetzung aus den englischen Wörtern
smoke = Rauch und fog= Nebel.
Bezeichnet wird hiermit eine austauscharme Wetterlage (Inversionslage). Hierbei herrschen geringe Windgeschwindigkeiten und eine in der Höhe zunehmenden Temperatur, die bewirkt, dass die unteren Luftschichten mit den Schadstoffansammlungen festgehalten werden.
Diese gesundheitlich relevanten Belastungen sind besonders für das Herz-Kreislauf-System als auch für die Atemwege gefährlich.
Beginn und Ende der Smog-Alarmstufen werden über Rundfunk, Fernsehen, Presse oder auf andere Weise bekannt gegeben und es wird laufend über die Entwicklung der Konzentrationswerte und die betroffenen Gebiete informiert und gegebenenfalls aufgefordert, bestimmte Vorsorgemaßnahmen zu treffen.
Aktuelle Luftdaten für Feinstaub, Ozon, Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid beim Bundesumweltamt (UBA)
Die 39. BImSchV (Bundes-Immissionsschutzverordnung) sieht folgende Schwellenwerte für die Ozonkonzentration (O₃) vor:
1. Zielwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit bei 120 µg/m³ Luft als höchster Achtstundenmittelwert während eines Tages bei 25 zugelassenen Überschreitungen im Kalenderjahr. |
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2. Informationsschwelle bei 180 µg/m³ Luft als Einstundenmittelwert Hier besteht bei kurzfristiger Überschreitung ein Risiko für die Gesundheit besonders empfindlicher Bevölkerungsgruppen. |
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3. Alarmschwelle bei 240 µg/m³ Luft als Einstundenmittelwert Hier besteht bei kurzfristiger Überschreitung ein Risiko für die Gesundheit der Gesamtbevölkerung. |
Hinweis 1! Die natürliche Ozonkonzentration liegt bei 40 bis 80 µ/m³ Luft.
Hinweis 2! Produkte, die die Ozonschicht schädigen, werden mit dem GHS-Gefahrenhinweis EUH59 "Schädigt die Ozonschicht" versehen.
Die 39. BImSchV (Bundes-Immissionsschutzverordnung) sieht folgende Immissionsgrenzwerte für Partikel (PM10) vor:
Der Zielwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit beträgt 50 µg/m³ Luft des über den Tag gemittelten Grenzwertes, bei 35 geduldeten Überschreitungen im Kalenderjahr. 40 µg/m³ Luft des Jahresmittelwertes. |
Die 39. BImSchV (Bundes-Immissionsschutzverordnung) sieht folgende Immissionsgrenzwerte für diese bakteriengroßen Partikel (PM2,5) vor:
Der Zielwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit beträgt 25 µg/m³ Luft des Jahresmittelwertes. |