CODE–Knacker

Lexikon der Codes - Symbole - Kurzzeichen


APOTHEKENZEICHEN

Das Wort für Apotheke hat einen griechischen Ursprung und bedeutet schlicht und einfach "Aufbewahrungsort" und bezeichnete in früheren Zeiten den Raum in Klöstern, in denen Heilkräuter aufbewahrt wurden.

In Deutschland ist die Arzneimittelversorgung von Mensch und Tier im Arzneimittelgesetz - AMG gesetzlich geregelt und wird über ein Netzwerk in- und ausländischer Hersteller, 20 Pharmagroßhändler sowie den über 21.000 Apotheken vor Ort als auch einigen Versandapotheken sichergestellt. Diese Arzneimittelversorgungspflicht gilt an jedem Tag im Jahr mit zusätzlichen Nacht- und Notdiensten.

Die lieferbaren und zugelassenen Arzneimittel aus industrieller Produktion sind in der "Roten Liste" aufgelistet und für Fachkreise in elektronischer als auch Buchform erhältlich. Die gelisteten Präparate geben insbesondere Auskunft über Packungsgrößen (N1, N2, N3), Dosieranweisungen, Neben- und Wechselwirkungen, Gegenanzeigen, Hinweis auf Apothekenpflicht oder Rezeptpflicht. Ein ähnliches Arzneimittelverzeichnis ist die "Gelbe Liste Pharmaindex".

Zum Schutz und zur Bekämpfung vor Arzneimittelfälschungen Codierung werden seit 2016 Arzneimittelpackungen mittels Data Matrix Code wahlweise mit den Produktnummern PPN (Pharmacy-Product-Number) oder NTIN (National-Trade-Item-Number ) und weiteren Datenelementen versehen.

 

Aufbau der PPN: 11 12345678 42 (Product Registration Agency Code  PZN [Pharmazentralnummer]  Prüfziffern)
Aufbau der NTIN: 0 4150 12345678 2 (Vorangestellte Null  GS1-Prefix der PZN  PZN [Pharmazentralnummer]  Prüfziffer)

 

Zusätzliche Angaben in Klartext:
SN (Seriennummer)
LOT (Chargenbezeichnung)
EXP (Verfalldatum)
Ph.Eur. (Pharmacopoea Europaea. Zulassung nach dem Europäischen Arzneibuch)
Drei-Löffel-Emblem
Das "Drei-Löffel-Flasche"-Symbol der 20er-Jahre symbolisierte die üblicherweise dreimal tägliche Einnahmevorschrift von Arzneimitteln.
In den Jahren und Jahrhunderten davor hatte jede Apotheke ein eigenes Apothekenschild, oft in Form von Tieren. Daher werden Apotheken noch heute als Löwen-, Bären- oder Elchapotheke geführt.
Apothekenzeichen (Foto)
Das in der heutigen Form verwendete rote Apotheken-A (Fraktur-A) ist mit einer Arzneischale und der ungiftigen Äskulapnatter versehen und gilt seit 1951 einheitlich in Deutschland und ist in Form und Farbe als eingetragene Marke gegen Missbrauch gesetzlich geschützt.
Das anstelle von Arzneikelch (Giftkelch) und Schlange verwendete weiße Kreuz, ein Entwurf aus dem Jahr 1936,  wurde wegen der Ähnlichkeit mit dem Schweizer Wappen wieder verworfen.
Die Äskulapnatter steht für den griechisch-römischen Gott der Heilkunde Äskulap und die Schale seiner Tochter Hygieia, Göttin der Gesundheit, symbolisiert als Standeszeichen der Apotheker den Umgang mit den vielen Giftstoffen. Die Schale wird folglich auch als Giftschale oder Arzneikelch bezeichnet.
Nachdem das Apotheken-A nur in Deutschland verwendet wird und bekannt ist, wird für Reisende aus anderen Ländern das international übliche und mit den Begriffen "Hilfe", "Rettung", "Gesundheit" oder "Apotheken-Kreuz" verbundene " Grüne Kreuz" in der Form des Griechischen Kreuzes oft ergänzend angebracht (siehe obiges Foto).
Entgegen dem oben abgebildeten Kreuz kann dieses auch zusätzlich mit den Insignien der Heilkunst versehen sein. Beispielsweise mit einer Waage, einer Arzneischale oder der Äskulapnatter, auch in Kombination.