Das Wort für Apotheke hat einen griechischen Ursprung und bedeutet schlicht und einfach "Aufbewahrungsort" und bezeichnete in früheren Zeiten den Raum in Klöstern, in denen Heilkräuter aufbewahrt wurden.
In Deutschland ist die Arzneimittelversorgung von Mensch und Tier im Arzneimittelgesetz - AMG gesetzlich geregelt und wird über ein Netzwerk in- und ausländischer Hersteller, 20 Pharmagroßhändler sowie den über 21.000
Apotheken vor Ort als auch einigen Versandapotheken sichergestellt. Diese Arzneimittelversorgungspflicht gilt an jedem Tag im Jahr mit zusätzlichen Nacht- und Notdiensten.
Die lieferbaren und zugelassenen Arzneimittel aus industrieller Produktion sind in der "Roten Liste" aufgelistet und für Fachkreise in elektronischer als auch Buchform erhältlich. Die gelisteten
Präparate geben insbesondere Auskunft über Packungsgrößen (N1, N2, N3), Dosieranweisungen, Neben- und
Wechselwirkungen, Gegenanzeigen, Hinweis auf Apothekenpflicht oder Rezeptpflicht. Ein ähnliches Arzneimittelverzeichnis ist die "Gelbe Liste Pharmaindex".