LOS-KENNZEICHNUNG - CHARGEN-NUMMER
Lebensmittelverpackungen müssen mit einer Buchstabenkombination, Ziffernkombination oder einer Buchstaben-/ Ziffernkombination gut sichtbar, deutlich lesbar und unverwischbar gekennzeichnet werden.
Dieser Kombinationsfolge ist der Großbuchstabe "L" voranzustellen.
Hiermit werden alle Verkaufseinheiten eines Lebensmittel gekennzeichnet, die unter gleichen Bedingungen erzeugt, hergestellt, abgefüllt oder verpackt wurden.
Eine der wenigen Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht sind solche Lebensmittel, auf deren Verpackung (Etikettierung) das Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum mit deutlicher Angabe des Tages und des Monats, in dieser Reihenfolge, unverschlüsselt angebracht ist.
Die Los-Kennzeichnung soll es ermöglichen, eine Warenpartie bis zum Hersteller zurückzuverfolgen.
Bei Warnungen vor dem Verbrauch oder der Verwendung eines Lebensmittels (z. B. bei einer Salmonellenvergiftungsgefahr) kann ein betroffenes Lebensmittel eindeutig identifiziert werden und somit eine Gefährdung des Verbrauchers vermieden werden.
In der pharmazeutischen Industrie werden Produkte, die im gleichen Arbeitsgang und mit den gleichen Rohstoffanteilen hergestellt wurden, mit einer Ch.-Nr. (Chargen-Nummer) versehen und können anhand dieser Kennzeichnung eindeutig identifiziert werden.
Die seit dem 1. 1.2005 geltende Verordnung (EG) 178/2002 fordert eine lückenlose Rückverfolgbarkeit aller Lebensmittel und Futtermittel vom "Acker bis
zum Teller" und begünstigt damit auch notwendig werdende Rückrufaktionen.
Nach dieser VO ist die Rückverfolgbarkeit in allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen sicherzustellen.
Eine eindeutige Identifizierung über die gesamte Wertschöpfungskette vom Lebensmittellieferanten bis zum Lebensmittelempfänger (Groß- und Einzelhandel,
Gastronomiegewerbe) erfolgt durch entsprechende Los- und Chargen-Kennzeichnungen und trägt damit zur verbraucherfreundlichen Transparenz bei.