CODE–Knacker

Lexikon der Codes - Symbole - Kurzzeichen


ALUMINIUM Recyclingcode Aluminium

Steckbrief Aluminium ist die Bezeichnung für ein silbrig aussehendes Leichtmetall, das aus Bauxit gewonnen wird und von allen Metallen am häufigsten in der Erdkruste vorkommt.
Aluminium wird für Gegenstände in der Baustoff-, Maschinen- oder Automobilindustrie genauso verwendet wie für Einrichtungsgegenstände oder Gebrauchsgegenstände im Haushalt. Oberflächenbehandlungen wie schleifen, polieren, bürsten oder eloxieren verleihen Aluminiumgegenständen je nach Einsatzzweck dekorative Oberflächenstrukturen.
Um Aluminiumwerkstücken oder Aluminiumgegenständen bestimmte Eigenschaften bezüglich Festigkeit, Zähigkeit, Verformbarkeit, Schweißverhalten o. ä. zu verleihen, werden diese mit anderen Metallen wie vorzugsweise Magnesium (Mg), Silicium (Si), Mangan (Mn), Zink (Zn) oder Kupfer (Cu) legiert.

 

Mit DIN EN 573-3 werden Aluminiumlegierungen nach folgendem System gekennzeichnet:

Gruppe 1xxx = Reinaluminium (Al mind. 99 %)

Gruppe 2xxx = Hauptzusatz Kupfer (Cu)

Gruppe 3xxx = Hauptzusatz Mangan (Mn)

Gruppe 4xxx = Hauptzusatz Silicium (Si)

Gruppe 5xxx = Hauptzusatz Magnesium (Mg)

Gruppe 6xxx = Hauptzusatz Magnesium und Silicium (Si)

Gruppe 7xxx = Hauptzusatz Zink (Zn)

Gruppe 8xxx = Hauptzusatz andere Elemente (Fe, Cr, Ni, Ti, Ga, V)

Beispiel für einen Aluminiumwerkstoff mit den Hauptbestandteilen Silicium 10 % und Magnesium 1,5 %:
Legierungsbezeichnung nummerisch: EN AW-4004
Legierungsbezeichnung mit chemischen Symbolen: EN AW-Al Si10Mg1,5

 

Kennzeichnung Oberflächenstruktur von Aluminium
Symbol
DIN 17611
Behandlungsart Aussehen der Oberfläche 
E0 Entfetten und Desoxidieren.
Keine spezielle Vorbehandlung.
Mechanische Oberflächenfehler wie Eindrücke, Ziehriefen, Kratzer, Schleifriefen bleiben sichtbar.
Vor der Behandlung kaum wahrgenommene Korrosionsstellen können sichtbar werden.
E1 Schleifen Relativ gleichmäßige, aber etwas stumpfmatt aussehende Oberfläche.
Die meisten Oberflächenfehler wie kleine Schleifriefen oder Kratzer werden beseitigt.  
E2 Bürsten Gleichmäßig glänzende Oberfläche mit sichtbaren Bürstenstrichen.
Ziehriefen, Kratzer, Feilstriche werden nur teilweise entfernt.
E3 Polieren Glänzende, blanke Oberfläche aber nur teilweise entfernte Oberflächenfehler.
E4 Schleifen und Bürsten Gleichmäßig glänzende Oberfläche. Oberflächenfehler werden beseitigt
(Die gegebenenfalls bei E0 und E6 sichtbar werdenden Korrosionsstellen werden beseitigt)
E5 Schleifen und Polieren Glatte, glänzende Oberfläche. Oberflächenfehler werden beseitigt.
(Die gegebenenfalls bei E0 und E6 sichtbar werdenden Korrosionsstellen werden beseitigt)
E6 Beizen Seidenmatte oder matt glänzende Oberfläche. Mechanische Oberflächenfehler werden teilweise reduziert aber nicht beseitigt.
Korrosionseinwirkungen auf der Metalloberfläche können beim Beizen sichtbar werden.
E7 Chemisch oder
elektrochemisches Glänzen
Hochglänzende Oberfläche.
Oberflächenfehler werden nur geringfügig reduziert und Korrosionsstellen können sichtbar werden.
E8 Polieren und chemisches oder
elektrochemisches Glänzen
Hochglänzend aussehende Oberfläche.
Oberflächenfehler und beginnende Korrosion werden in der Regel beseitigt.

 

Kennzeichnung Oberflächenfarben von Aluminium
EURAS-Standard Standardfarbtöne Farbmuster
C-0 farblos
C-31 Leichtbronze
C-32 Hellbronze
C-33 Mittelbronze
C-34 Dunkelbronze
C-35 Schwarz
Hinweis: Die Kurzbezeichnungen EV1 bis EV6 sind veraltet und werden nicht mehr verwendet.

 

Schichtdicke der Oxidschicht (Auszug aus DIN 17611)
Klasse Kleinste mittlere
Schichdicke
Lage und Beanspruchung
(Allgemeiner Oberflächenschutz wie für Autozierleisten, Küchenzierleisten
10 10 µm Innen, trocken
15 15 µm Innen, zeitweise nass.
Außen, ländliche Atmosphäre ohne Luftverunreinigungen (nur geringe SO₂-Mengen aus Feuerungen)
20 20 µm Außen, Stadt- und Industrieatmosphäre (SO₂ aus Verbrennungs- und Industrieabgasen)
25 25 µm Bei besonders aggressiver Atmosphäre (z. B. Kombination aus Industrie- und Seeklima)

 

 

ALUMINIUM – EINE GESUNDHEITSGEFÄHRDUNG?

Das Leichtmetall ist nicht nur in der technischen Industrie beliebt, sondern auch in der Küche (Alufolie, Kochgeschirr), in Kosmetika (Aluminiumsalze in Antitranspirantien) und in einigen Lebensmitteln allgegenwärtig. Nach heutigem Kenntnisstand kann dieses Metall von keinem Lebewesen sinnvoll verwertet werden. Lange Zeit galt Aluminium als harmlos, bis mehrere Studien diese Harmlosigkeit immer wieder in Frage stellten und zu dem Ergebnis kamen, dass über die Haut oder die Nahrung in Spuren aufgenommenes Aluminium für Brustkrebs und Alzheimer-Demenz mitverantwortlich sein könnte, auch wenn diese Vermutungen wissenschaftlich noch nicht belegt sind. Möglicherweise handelt es sich nur um Begleiterscheinungen der Erkrankungen.
Die EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) hat deshalb eine tolerierbare wöchentliche Aufnahmemenge (TWI = Tolerable Weekly Intake) von 1 mg Aluminium pro Kilogramm Körpergewicht festgelegt. Da europaweite Studien gezeigt haben, dass dieser Wert bereits von großen Teilen der Bevölkerung überschritten wird, sollte der Verbraucher sensibilisiert werden und z. B. durch den Verzicht auf Antitranspirantien mit den darin enthaltenen Aluminiumsalzen zur Reduzierung der Gesamtaufnahme beitragen.

 

In der Regel sind Aluminiumverbindungen in unterschiedlichen und schwankenden Konzentrationen vorhanden:

Aluminiumkochgeschirr, -gefäße, -fastfoodschalen, -getränkedosen, -tuben oder -folien,

die mit säure- oder salzhaltigen Speisen (z. B. Apfelmus, Fruchtsäfte, gesalzenen Heringe, essighaltige Speisen) in Berührung kommen, können erhöhte Aluminiumkonzentration aufweisen.

Aluminium aus der Nahrungsaufnahme

stammt hauptsächlich aus Getreideprodukten, Gemüse, Getränken und bestimmten Säuglingsmilchnahrungen. Hohe Aluminiumgehalte finden sich auch in schwarzem Tee, Kräutern, Gewürzen, Kakaoprodukten und Reis..

Aluminium in Lebensmittel-Zusatzstoffen:

E 173, E 520, E 521, E 522, E 523, E 541, E 554, E 555, E 556, E 558, E 559, E 1452 (Näheres siehe: Verordnung (EU) Nr. 380/2012)

(Hinweis! Aus Verbraucherschutzgründen ist für einige Zusatzstoffe die Verwendung in Lebensmitteln bereits untersagt oder stark eingeschränkt, z. B. nur in Färbemitteln)

Aluminiumsalze in kosmetischen Produkten

Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel sieht wegen der möglichen Aufnahme über die Haut für schweißhemmende Mittel auf Basis von Aluminiumsalzen folgenden Warnhinweis/Pflichtvermerk vor, um auf negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit hinzuweisen: "Nicht auf gereizter oder verletzter Haut anwenden".

Aluminiumfluorid in Zahnpasten mit dem sogenanntem "Whitening-Effekt"

Warnhinweis/Pflichtvermerk gemäß Verordnung (EG) Nr. 1223/2009: "Enthält Aluminiumfluorid"

Für Zahnpasten mit einem Fluoridgehalt von 0,1 bis 0,15 %, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch "nur für Erwachsene"), ist der folgende Pflichtvermerk vorgeschrieben:

"Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen."