CODE–Knacker

Lexikon der Codes - Symbole - Kurzzeichen


FRUCHTGETRÄNKE

Unterschiedliche Fruchtsaftanteile am Gesamtvolumen bestimmen die Verkehrsbezeichnungen. Besonders zwischen Fruchtsaftgetränk und Fruchtsaft bestehen beim Verbraucher allgemein Definitionsschwierigkeiten und Verwechslungen. Dieses ist auch ein Grund, dass auf dem Behältnis neben anderen Angaben im Zutatenverzeichnis der enthaltene Saftgehalt in % kenntlich gemacht werden muss.

Was allerdings nicht draufsteht aber trotzdem enthalten sein kann, ist Alkohol. Nach den lebensmittelrechtlichen Leitsätzen für Fruchtsäfte, kann bis zu 3 g/l Alkohol (≘ 0,38 % vol) enthalten sein. .

Bei Traubensaft wird nach den Buchstaben der Verordnung (EG) 1493/1999 sogar ein vorhandener Alkoholgehalt von bis zu 1% vol geduldet.

👉 Steht auf dem Etikett "Direktsaft" oder "Muttersaft", dann wurde der Saft nach dem Pressen direkt aus der angegebenen Frucht mechanisch gewonnen und anschließend etwa 1 Minute bei 82-90 °C pasteurisiert (haltbar gemacht).

 

Fruchtsaft
Fruchtsaftkonzentrat
Mehrfruchtsaft
Fruchtnektar Fruchtsaftgetränk Fruchtlimonade Brausen
Saftanteil 100 % Saftanteil 25 - 50 % Saftanteil 6 - 30 % Saftanteil 3 - 15 %  
  25 % Acerolas
25 % Bananen
25 % Cherimoyas
25 % Granatäpfel
25 % Guaven
25 % Johannisbeeren
25 % Kaschuäpfel
25 % Litschis
25 % Mangos
25 % Mombinpflaumen
25 % Netzannonen
25 % Papayas
25 % Passionsfrucht
25 % Quito-Orangen
25 % Sanddorn
25 % Stachelannonen
25 % Umbus
25 % Zitronen und Limetten
30 % Ebereschen
30 % Pflaumen
30 % Preiselbeeren
30 % Schlehen
30 % Stachelbeeren
30 % Zwetschgen
35 % Sauerkirschen
40 % andere Kirschen
40 % Aprikosen
40 % Brombeeren
40 % Erdbeeren
40 % Hagebutten
40 % Heidelbeeren
40 % Himbeeren
50 % Ananas
50 % Äpfel
50 % Birnen
50 % Holunderbeeren
50 % Pfirsiche
50 % Quitten
50 % Zitrusfrüchte, außer Zitronen/Limetten
6 % Zitrusfrüchte
10 % andere Früchte
    (Beeren + Steinobst)
30 % Kernobst + Trauben
3 % Zitrusfrüchte
5 % andere Früchte
    (Beeren + Steinobst)
15 % Kernobst + Trauben

 

Definition nach den "Leitsätzen für Erfrischungsgetränke":

Bei Limonaden werden folgende Zutaten verwendet: Fruchtsaft, Fruchtsaftkonzentrat, Fruchtmark, Fruchtmarkkonzentrat oder Mischungen daraus, jeweils auch haltbar gemacht. Limonaden mit Fruchtgehalt enthalten mindestens die Hälfte der bei Fruchtsaftgetränken üblichen Fruchtgehalte. …

Brausen

sind kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke, die im Unterschied zu Fruchtsaftgetränken, Fruchtschorlen und Limonaden
- naturidentische und/oder künstliche Aromastoffe
 -und/oder Farbstoffe
enthalten.
Die Verkehrsbezeichnung "Brause" wird durch Angaben wie "mit Waldmeister-Geschmack", "mit Waldmeister-Aroma" oder "Waldmeister-Brause" ergänzt.

Ihren Zähnen zuliebe … 
sollten Sie nach dem Genuss von Früchten oder Fruchtsäften und Colagetränken mindestens eine halbe Stunde warten bevor Sie die Zähne putzen.
Die enthaltenen Frucht- und Phosphorsäuren greifen nämlich den Zahnschmelz an und können diesen bei einer zusätzlichen Borstenbehandlung noch weiter schädigen. Spülen Sie lieber den Mund sofort mit Wasser aus oder kauen Sie ein zuckerfreies Kaugummi um die natürlich enthaltene Säure soweit wie möglich zu neutralisieren.
Am besten jedoch - ganz auf Cola, Eistee und Limonaden verzichten. Nur so kann eine Schädigung des Zahnschmelzes durch Kalziumentzug vermieden werden.

Nach lebensmittelrechtlichen Etikettierungsvorschriften ist bei Fruchtjoghurtebenfalls auf die feinen Unterschiede zu achten. So bedeuten die Verkehrsbezeichnungen…

"Fruchtjoghurt" oder "Joghurt mit Früchten" mindestens 6 % Frischfruchtanteile,

"Joghurt mit Fruchtzubereitung" mindestens 3,5 % Frischfruchtanteile,

"Joghurt mit Fruchtgeschmack"  weniger als 3,5 % Frischfruchtanteile.

 

Apfelsinensaft oder Orangensaft – gibt es einen Unterschied?
Der ältere Begriff "Apfelsine" kommt aus dem Niederländischen "appelsina" für  "Apfel aus China", (Sina ist der alte Name für "China").

Durchgesetzt hat sich inzwischen die gleichbeutende Bezeichnung "Orange", vermutlich wegen des anmutender klingenden Namens.
In der Lebensmittelindustrie wird zur besseren Unterscheidung die Bezeichnung "Orangensaft" für den Saft ohne Fruchtfleischanteile und "Apfelsinensaft" für den Saft mit Fruchtfleischanteile verwendet und auch so deklariert.
Umgangssprachlich wird Orangensaft als O-Saft bezeichnet.

 

Ergänzt wird die Fructgetränkepalette durch trinkbares Obst in Form von Smoothies (engl.: weich, geschmeidig).
Bei Smoothies werden ganze Früchte verarbeitet und sie enthalten damit auch die für die Gesundheit wertvollen sekundären Pflanzenstoffe.

Inwieweit Smoothies dem Obst als ganze Frucht ebenbürtig sind, ist ernährungswissenschaftlich noch nicht erschöpfend untersucht. Einigkeit besteht jedoch darin, dass diese pürierten Ganzfruchtgetränke eine geeignete Alternative zum Obst sind, sofern keine Verdickungsmittel, Stabilisatoren, Vitamine, Zucker oder ähnliche Bestandteile zugesetzt wurden und die essbaren Schalen ebenfalls enthalten sind.

Um zu erfahren, welche Früchte in welcher Menge tatsächlich enthalten sind, muss die Zutatenliste studiert werden. Hier sind die einzelnen Fruchtanteile in mengenmäßig absteigender Folge aufgelistet. Man wird oft feststellen, dass die auf der Verpackung werbewirksam hervorgehoben abgebildeten Früchte vom tatsächlichen Inhalt abweichen.