Nach dem Verständnis der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) ist die Akupunktur (lat.: acus = Nadel, pungere = stechen) ein weiteres, in Teilen auch von den Krankenkassen akzeptiertes
Therapiegebiet.
Danach ist der menschliche Organismus von einem dichten Netzwerk von Leitbahnen (Meridiane) durchzogen, durch das die Lebensenergie, das Qi (sprich: Tschi), fließt.
Durch das Einstechen von bis zu etwa 16 sterilen Nadeln (erforderlich sind 10 bis 15 Sitzungen) in genau definierte Punkte (in der TCM sind es 386 "neue" Akupunkturpunkte [Triggerpunkte])
auf diesen Meridianen, werden die dicht unter der Haut befindlichen Nerven stimuliert und bewirken unter Beteiligung von freigesetzten Hormonen neben schmerzsenkenden Effekten auch eine
Aktivierung der Selbstheilungskräfte des Körpers. Es folgt die gewünschte Ausbalancierung des ins Ungleichgewicht geraten Energieflusses.
Die Lage- und Einstechtiefe wird in der traditionellen chinesischen Einheit "Cun" angegeben.
Die Angabe "Cun" bezieht sich auf den Patienten und ist daher unterschiedlich lang.
Die Breite des Daumen in Höhe des Endgliedes entspricht 1 Cun, die Breite des Zeige- und Mittelfingers entspricht 1,5 Cun,
die Breite von Zeige-, Mittel- und Ringfinger entspricht 2 Cun und die Breite aller Finger entspricht 3 Cun.
WHO-Akupunkturnomenklatur
(Quelle: A proposed standard international acupuncture nomenclature, WHO, Geneva 1991)
Die eigenen Grafiken zu HT, LU, LR dienen als beispielhafte Meridianverläufe mit zugeordneten Punkten.
Die Meridianverläufe und Einstechpunkte befinden sich auf der linken Körperhälfte an gleicher Position.
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Da die Wirksamkeit der Akupunktur bei Knie- und Kreuzschmerzen gegenüber den schulmedizinischen Therapieverfahren mit Medikamenten und Krankengymnastik überlegen ist, wie die weltweit größte
GERAC-Studie bewies, wurden von den gesetzlichen
Krankenkassen (siehe nachstehende Richtlinie) Akupunkturbehandlungen bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule (LWS) und dem oder den Kniegelenken ab 1.1.2007 in den
Leistungskatalog aufgenommen. Bei anderen Schmerzenarten konnte eine Überlegenheit nicht festgestellt werden. Einige Krankenkassen beteiligen sich hier allerdings auf freiwilliger
Basis auch an den Akupunktur-Sitzungskosten mit anderen Krankheitsbildern. Eine entsprechende Anfrage schafft Klarheit.
Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung i. d. F. vom 17. Januar 2006
Anlage I: Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden
12. Körperakupunktur mit Nadeln ohne elektrische Stimulation bei chronisch schmerzkranken Patienten wird für folgende Indikationen zugelassen:
§ 1 Zugelassene Indikationen
1. Chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule, die seit mindestens 6 Monaten bestehen und gegebenenfalls nichtsegmental bis maximal zum Kniegelenk ausstrahlen (pseudoradikulärer Schmerz),
- mit jeweils bis zu 10 Sitzungen innerhalb von maximal 6 Wochen und in begründeten Ausnahmefällen bis zu 15 Sitzungen innerhalb von maximal 12 Wochen, jeweils mindestens 30 Minuten Dauer, mit jeweils 14-20 Nadeln;
2. Chronische Schmerzen in mindestens einem Kniegelenk durch Gonarthrose, die seit mindestens 6 Monaten bestehen,
- mit jeweils bis zu 10 Sitzungen innerhalb von maximal 6 Wochen und in begründeten Ausnahmefällen bis zu 15 Sitzungen innerhalb von maximal 12 Wochen, jeweils mindestens 30 Minuten Dauer, mit jeweils 7-15 Nadeln je behandeltem Knie.
Eine erneute Behandlung kann frühestens 12 Monate nach Abschluss einer Akupunkturbehandlung erfolgen.
"Alle Angaben auf dieser Seite dienen nur der allgemeinen Information und nicht der Selbstdiagnose, geben keine Therapieempfehlungen und ersetzen nicht den Arztbesuch!"