CODE–Knacker

Lexikon der Codes - Symbole - Kurzzeichen


TOPF- UND PFANNENBODENSYMBOLE

Musterkennzeichnung am Pfannenboden
Musterkennzeichnung am Pfannenboden

 

Kochmuldeneignungen - Kochfeldeignungen
DIN-Zeichen Elektroherd allgemein DIN-Zeichen Elektroherd allgemein

Dieses Zeichen wird auch in Bauplänen verwendet.

Geeignet für Elektrokochfeld Geeignet für Elektrokochfeld

Die Kochstelle besteht aus Gusseisen in den Größen 14,5 cm, 18 cm, 22 cm.

Blitzkochstellen sind in der Mitte durch einen roten Punkt gekennzeichnet (die Ankochzeit verkürzt sich durch eine höhere Leistung).

Blitzkochplatte

Geeignet für Glaskeramikkochfeld Geeignet für Glaskeramikkochfeld (Ceran®) Obwohl es sich um eine zusammenhängende Glasfläche handelt, wird nur der Bereich mit der darunterliegenden Heizspirale heiß. Die umgebenden Flächen bleiben kalt.
Geeignet für Gaskochfeld Geeignet für Gaskochfeld
An die Beschaffenheit des Kochgeschirrbodens werden keine hohen Anforderungen gestellt. Unebenheiten sind unerheblich.
Bei anderen Kochfeldern muss das Kochgeschirr leicht nach innen gewölbt sein, damit es nach dem Erhitzen plan aufliegt.
Geeignet für Induktionskochfeld

 

Geeignet für Induktionskochfeld
Bei dieser Technologie befindet sich unter der Glaskeramik eine Induktionsspule, die ihrerseits ein elektromagnetisches Wechselfeld erzeugt und im Topf- oder Pfannenboden einen wärmeerzeugenden Wirbelstrom bewirkt. Das Kochfeld selbst erwärmt sich indirekt nur mäßig durch die Hitzeabgabe des darauf stehenden Geschirrs. Glas-, Kupfer- und Aluminiumgeschirr ist für diese Kochtechnik ungeeignet. Eine Restwärmenutzung ist bei Induktionskochfeldern nicht möglich.
Bei Personen mit implantiertem Herzschrittmacher sind die Warnhinweise des Herstellers zu beachten, da das vom Induktionskochfeld ausgehende Magnetfeld unter Umständen die Funktion des Herzschrittmachers stören kann. Gegebenenfalls ist Rücksprache mit dem Hausarzt zu halten.
Geeignet für Halogenkochfeld Geeignet für Halogenkochfeld
Unter einem Glaskeramikkochfeld befindet sich anstatt der üblichen Heizspirale ein Halogenheizstrahler.
Geeignet für Mikrowellengerät Geeignet für Mikrowellengerät
Mikrowellengeeignetes Geschirr darf kein Metall enthalten (dazu gehören auch Teller mit Goldrand), da dieses aufgrund der entstehenden Funkenbildung das Gerät beschädigt.
Eignung für Verwendung im Backofen Eignung für die Verwendung im Backofen

Die Griffe oder Stiele von Kochgeschicrr und Pfannen sind hitzebeständig (Höchsttemperatur des Herstellers beachten!).

Rostfreier Edelstahl Rostfreier Edelstahl (aus 18 % Chrom - 10 % Nickel - Rest Stahl)
Um eine optimale Wärmeleitung (Energieeinsparung!) zu gewährleisten, besteht ein Qualitätsboden aus einem mit Edelstahl ummantelten Aluminiumkern.

 

Topf- oder Pfannengrößen (nicht genormt)

Die Hersteller geben in der Regel den Innendurchmesser des oberen Randes an. Warum die Hersteller dies tun, konnte vom Verfasser dieser Seite nicht herausgefunden werden. Vermutlich wird damit die Deckelgröße für einen eventuellen, seltenen Nachkauf des Deckels angegeben.
Für eine optimale Energienutzung muss der Bodendurchmesser auf den Durchmesser des Kochgeschirrs abgestimmt sein. Dabei darf der Bodendurchmesser des Kochgeschirrs etwas größer (bis zu 1 cm), aber nicht kleiner als der Durchmesser der Kochstelle sein. Daher wäre es sinnvoller, wenn der Hersteller den Bodendurchmesser des Kochgeschirrs angeben würde, um Verwirrung beim Kauf des Kochgeschirrs zu vermeiden.
(Anmerkung! Ein Induktionskochfeld verträgt großzügigere Toleranzen).
Eine mögliche Kennzeichnung wäre die Angabe beider Durchmesser in Verbindung mit der Volumenangabe, zum Beispiel in der Art: Ø 24 cm/22 cm, 1,4 Liter.

Nutzung von Restwärme

Durch rechtzeitiges Herunterschalten und Ausschalten kann Energie gespart werden. Gleiches gilt auch für die ständige Verwendung von passenden Deckeln.

Antihaftbeschichtungen aus Polytetrafluorethylen (PTFE) oder Keramik

sind sehr empfindlich und dürfen daher nur mit Holz- oder Kunststoffwendern in Berührung kommen. Das Schneiden in der Pfanne oder die Verwendung von Metallgabeln ist ebenso unzulässig wie das Reinigen mit Scheuermitteln oder das übermäßige Erhitzen ohne Inhalt. Die bei Überhitzung (>360 °C. Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung, Nov. 2005) entstehenden Dämpfe sind giftig (Teflonfieber oder Polymerfieber), ansonsten gesundheitlich unbedenklich.