CODE–Knacker

Lexikon der Codes - Symbole - Kurzzeichen


PLANZEICHEN IN BEBAUUNGSPLÄNEN

Entsprechend den Vorgaben der Planzeichenverordnung 1990 - PlanzV 90, sollen in Bauleitplänen sowie Bebauungsplänen einheitliche Zeichen verwendet werden. Damit ist es möglich, Interessierten oder Bauherren über baurechtliche Vorschriften der Gemeinde in einem bestimmten Baugebiet verbindlich zu informieren.

Hierzu werden in katasteramtliche Karten im Maßstab 1:500 bis 1:1000 entsprechende Angaben über die Nutzungsmöglichkeiten vorgenommen. Neben baulichen Anlagen wie Straßen oder Wege sind auch die Geländehöhe NN = Normalnull oder NHH = Normalhöhennull), die individuell vergebenen Flurstücksnummern, kurz Fl.-Nr., oder Parzellen (diese sind oder werden im Grundbuch eingetragen und dienen der Identifikation der einzelnen Grundstücke) mit den Grenzen textlich bzw. zeichnerisch anzugeben. Hinsichtlich der möglichen Nutzung, sind hier die Grundflächenzahl (GRZ) als auch die Geschossflächenzahl (GFZ) von besonderer Bedeutung, da diese Auskunft über die Mindest- und höchstmögliche Nutzung geben. Auch gemeindeunterschiedliche Vorschriften über Dachneigung, Firstrichtung, Dachziegelfarbe, Art und Höhe der Umzäunung und andere sind möglich.

In der Baunutzungsverordnung (BauNVO) wird beschrieben, welche Bauten beispielsweise in "Allgemeinen Wohngebieten - WA" oder in "Mischgebieten - MI" zulässig sind. Ebenso sind hier die höchstzulässigen, baulichen Nutzungen wie die Grundflächen-, Geschossflächen- und Baumassenzahl beschrieben.

 

Muster Bebauungsplan

WA = Allgemeines Wohngebiet, GRZ = Grundflächenzahl, GFZ = Geschossflächenzahl, o = offene Bauweise, DN = Dachneigung

 

1. Art der baulichen Nutzung

Planzeichen W W Wohnbaufläche, WS Kleinsiedlungsfläche, WR Reine Wohngebiete, WA Allgemeine Wohngebiete, WB Besondere Wohngebiete.
Planzeichen M M Gemischte Bauflächen, MD Dorfgebiete, MI Mischgebiete, MU urbanen Gebiete, MK Kerngebiete.

Planzeichen G G Gewerbliche Bauflächen, GE Gewerbegebiete, GI Industriegebiete.
Planzeichen S S Sonderbauflächen,
SOWOCH Sondergebiete die der Erholung dienen (z. B. Wochenendhausgebiete),
SO KLINIK Sonstige Sondergebiete (z. B. Klinikgebiete).

Höchstzulässige Anzahl von Wohnungen Beschränkung der Zahl der Wohnungen

 

2. Maß der baulichen Nutzung

GFZ 0,7            oder  GFZ 0,7 Geschossflächenzahl als Höchstmaß
GFZ 0,5 bis 0,7  oder  GFZ 0,5 bis 0,7 Geschossflächenzahl als Mindest- und Höchstmaß
GF 500 m² Geschossfläche als Höchstmaß
GF 400 m² bis 500 m² Geschossfläche als Mindest- und Höchstmaß
| 3,0 | oder BMZ 3,0 Baumassenzahl
4000 m³ Baumasse mit Volumenangabe in Kubikmeter
0,4 oder GRZ 0,4 Grundflächenzahl
GR  100 m² Grundfläche mit Flächenangabe in Quadratmeter
III      Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß (römische Ziffer)
III - V Zahl der Vollgeschosse als Mindest- und Höchstmaß (römische Ziffern)
Zwingende Anzahl der Vollgeschosse  Zwingende Vorgabe (römische Ziffer in einem Kreis)

 

Höhe baulicher Anlagen in … m über einem Bezugspunkt:
TH 12,4 m über Gehweg Traufhöhe über Gehweg
FH 53,5 m über NN Firsthöhe über Normalnull
OK 124,5 m über NN Oberkante über Normalnull
OK 116,0 m bis 124,5 m über NN Oberkante von m bis m über Normalnull
Zwingende Höhe ab Oberkante124,5 m über NN Zwingende Höhenvorgabe über Normalnull

 

3. Bauweise, Baulinien, Baugrenzen

  o  Offene Bauweise (Gebäude mit seitlichem Grenzabstand, also Einzelhäuser, Doppelhäuser, Hausgruppen)
  g Geschlossene Bauweise (Gebäude ohne seitlichen Grenzabstand.)
nur Einzelhäuser zulässignur Einzelhäuser zulässig
nur Doppelhäuser zulässig nur Doppelhäuser zulässig
nur Hausgruppen zulässig nur Hausgruppen zulässig
nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig

 

Baulinie (sw und farbig) Baulinie (wenn farbig, kann Linie auch durchgezogen sein)
Baugrenze (sw und farbig) Baugrenze (wenn farbig, kann Linie auch durchgezogen sein)

 

4. Einrichtungen und Anlagen zur Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen des öffentlichen und privaten Bereichs, Flächen für den Gemeinbedarf, Flächen für Sport- und Spielanlagen

Flächen für Gemeinbedarf (sw und farbig) Flächen für Gemeinbedarf
Öffentliche Verwaltung Öffentliche Verwaltungen
Schule Schule
Kirche Kirchen und kirchlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen
Soziale Einrichtung Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen
Gesundheitliche Einrichtung Gesundheitlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen
Kulturelle Einrichtung Kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen
Sportliche Einrichtung Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen
Post Post
Schutzbauwerk Schutzbauwerk
Feuerwehr Feuerwehr

 

Flächen für Sport- und Spielanlagen Flächen für Sport- und Spielanlagen
Sportanlagen Sportanlagen
Spielanlagen Spielanlagen

 

5. Flächen für den überörtlichen Verkehr und die örtlichen Hauptverkehrszüge

Autobahn und autobahnähnliche Straßen Autobahn und autobahnähnliche Straßen

 

Sonstige überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraßen Sonstige überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraßen

 

Ruhender Verkehr Ruhender Verkehr

 

Bahnanlagen (sw und farbig) Bahnanlagen

 

Straßenbahnen (sw und farbig) Straßenbahnen

 

Seilbahnen (sw und farbig) Seilbahnen

 

Überörtliche Wege und örtliche Hauptwege Überörtliche Wege und örtliche Hauptwege (z. B. Hauptwanderweg)

 

Umgrenzung der Flächen für den Luftverkehr Umgrenzung der Flächen für den Luftverkehr

 

Flughafen Flughafen
 Segelflughafen Segelflughafen
Landeplatz Landeplatz
Hubschrauberlandplatz Hubschrauberlandeplatz

 

6. Verkehrsflächen

Straßenverkehrsflächen (sw und farbig) Straßenverkehrsflächen
Straßenbegrenzungslinie (sw und farbig)
Straßenbegrenzungslinie auch gegenüber Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung
Die Straßenbegrenzungslinie entfällt, wenn sie mit einer Baulinie oder Baugrenze zusammenfällt

 

Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (sw und farbig) Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung

 

Öffentliche Parkfläche Öffentliche Parkfläche
Fußgängerbereich Fußgängerbereich
Verkehrsberuhigter Bereich Verkehrsberuhigter Bereich

 

Ein- bzw. Ausfahrten und Anschluss anderer Flächen an die Verkehrsflächen:
▼ z. B. Einfahrt
Einfahrtsbereich z. B. Einfahrtsbereich
Bereich ohne Ein- und Ausfahrt z. B. Bereich ohne Ein- und Ausfahrt

 

7. Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen

Flächensignatur (sw und farbig) Im Bebauungsplan kann die farbige Flächensignatur auch als Randsignatur verwendet werden.

 

ElektrizitätElektrizität
GasGas
FernwärmeFernwärme
WasserWasser
AbwasserAbwasser
AbfallAbfall
AblagerungAblagerung
Erneuerbare EnergienErneuerbare Energien
Kraft-Wärme-KopplungKraft-Wärme-Kopplung

 

Die vorstehenden Zeichen können bei Bedarf durch Buchstaben ergänzt werden.
Im Flächennutzungsplan können die vorstehenden Zeichen zur Kennzeichnung der Lage auch ohne Flächendarstellung verwendet werden.

 

8. Hauptversorgungs- und Hauptabwasserleitungen

oberirdisch oberirdisch       unterirdisch unterirdisch

 

9. Grünflächen

Grünflächen (sw und farbig)
Im Bebauungsplan sind Grünflächen als öffentliche oder private Grünflächen besonders zu bezeichnen.
(Im Bebauungsplan kann die Flächensignatur auch als Randsignatur verwendet werden)
Parkanlage Parkanlage
Dauerkleingärten Dauerkleingärten
Sportplatz Sportplatz
Spielplatz Spielplatz
Zeltplatz Zeltplatz
Badeplatz, Freibad Badeplatz, Freibad
Friedhof Friedhof

 

10. Wasserflächen und Flächen für die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz und die Regelung des Wasserabflusses

Wasserflächen (sw und farbig) Wasserflächen (Die Flächensignatur kann auch als Randsignatur verwendet werden)
    Hafen (sw und farbig) Zweckbestimmung z. B. Hafen

 

Flächen für die Wasserwirtschaft (sw und farbig) Umgrenzung von Flächen für die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz und die Regelung des Wasserabflusses
    Hochwasserrückhaltebecken (sw und farbig) Zweckbestimmung z. B. Hochwasserrückhaltebecken
    Überschwemmungsgebiet (sw und farbig) Zweckbestimmung z. B. Überschwemmungsgebiet

 

Flächen mit wasserrechtlichen Festsetzungen (sw und farbig) Umgrenzung der Flächen mit wasserrechtlichen Festsetzungen
    Schutzgebiet für Grund- und Quellwassergewinnung (sw und farbig) Zweckbestimmung z. B. Schutzgebiet für Grund- und Quellwassergewinnung
    Schutzgebiet für Oberflächengewässer (sw und farbig) Zweckbestimmung z. B. Schutzgebiet für Oberflächengewässer

 

11.Flächen für Aufschüttungen, Abgrabungen oder die Gewinnung von Bodenschätzen

Flächen für Aufschüttungen Flächen für Aufschüttungen
Flächen für Abgrabungen Flächen für Abgrabungen oder für die Gewinnung von Bodenschätzen
Bei kleinen Flächen kann die Randsignatur im Flächennutzungsplan entfallen.

 

12. Flächen für die Landwirtschaft und Wald

Flächen für die Landwirtschaft (sw und farbig) Flächen für die Landwirtschaft
Flächen für Wald (sw und farbig) Flächen für Wald
    Zweckbestimmung Erholungswald Zweckbestimmung z. B. Erholungswald

 

13. Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft

Umgrenzung von Flächen (sw und farbig) Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft. Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft, soweit solche
Festsetzungen nicht nach anderen Vorschriften getroffen werden können.
Im Bebauungsplan sind die Maßnahmen näher zu bestimmen.
Anpflanzungen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern:
Bäume - Anpflanzungen         Bäume - Anpflanzungen
Sträucher - Anpflanzungen Sträucher - Anpflanzungen
Sträucher - Anpflanzungen Sonstige Bepflanzungen - Anpflanzungen

 

Bäume - Erhaltung         Bäume - Erhaltung
Sträucher - Erhaltung Sträucher - Erhaltung
Sonstige Bepflanzungen - Erhaltung Sonstige Bepflanzungen - Erhaltung

 

Umgrenzung von Flächen Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
Bäume - Anpflanzungen         Bäume - Anpflanzungen
Sträucher - Anpflanzungen Sträucher - Anpflanzungen
Sträucher - Anpflanzungen Sonstige Bepflanzungen - Anpflanzungen

 

Umgrenzung von Flächen Umgrenzung von Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern
Bäume - Erhaltung         Bäume - Erhaltung
Sträucher - Erhaltung Sträucher - Erhaltung
Sonstige Bepflanzungen - Erhaltung Sonstige Bepflanzungen - Erhaltung

 

Umgrenzung von Schutzgebieten (sw und farbig) Umgrenzung von Schutzgebieten und Schutzobjekten im Sinne des Naturschutzrechtes
Naturschutzgebiet Naturschutzgebiet    Nationalpark Nationalpark    Landschaftsschutzgebiet Landschaftsschutzgebiet
Naturpark Naturpark   Naturpark Naturdenkmal   Geschützter Landschaftsbestandteil Geschützter Landschaftsbestandteil

 

14. Regelungen für die Stadterhaltung und den Denkmalschutz

 

Umgrenzung von Erhaltungsbereichen (sw und farbig) Umgrenzung von Erhaltungsbereichen, wenn im Bebauungsplan bezeichnet
Umgrenzung von Gesamtanlagen (sw und farbig) Umgrenzung von Gesamtanlagen (Ensembles), die dem Denkmalschutz unterliegen
Einzelanlagen

Einzelanlagen (unbewegliche Kulturdenkmale), die dem Denkmalschutz unterliegen

 

15. Sonstige Planzeichen

 

Umgrenzung Abwasserbeseitigung (sw und farbig) Umgrenzung der Bauflächen, für die eine zentrale Abwasserbeseitigung nicht vorgesehen ist

 

Mindestmaße für die Größe, Breite und Tiefe von Baugrundstücken und Höchstmaße für Wohnbaugrundstücke:

Mindest-/Höchstgröße   F mind./höchst.  z. B. F mind./höchst. 1000 m²

Mindest-/Höchstbreite   b mind./höchst.  z. B. b mind./höchst. 20 m

Mindest-/Höchsttiefe      t mind./höchst.  z. B. t mind./höchst. 60 m

 

Umgrenzung Nebenanlagen (sw und farbig) Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen und Gemeinschaftsanlagen
St Stellplätze  Ga Garagen  GSt Gemeinschaftsstellplätze  GGa Gemeinschaftsgaragen   Spielplatz Spielplatz

 

Hotel Besonderer Nutzungszweck von Flächen, der durch besondere städtebauliche Gründe erforderlich wird

 

Gehweg Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Flächen      Gehweg bei schmalen Flächen

 

Umgrenzung der Flächen für Nutzungsbeschränkungen Umgrenzung der Flächen für Nutzungsbeschränkungen oder für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

 

Umgrenzung der Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes:
Umgrenzung Umgrenzung der Gebiete, in denen bestimmte, die Luft erheblich verunreinigende Stoffe nicht oder nur beschränkt verwendet werden dürfen
UmgrenzungUmgrenzung der Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind
                Umgrenzung der von der Bebauung freizuhaltenden Schutzflächen

 

Flächen für Aufschüttungen, Abgrabungen und Stützmauern, soweit sie zur Herstellung des Straßenkörpers erforderlich:
Aufschüttung Aufschüttung
Abgrabung Abgrabung
Stützmauer Stützmauer

 

Höhenlage bei Festsetzungen:
  z. B.  OK Position  (Oberkante)    Gehweg 124,5 m ü. NN
  z. B.  UK  Position  (Unterkante)   Brücke 116,0 m ü. NN

 

Umgrenzung Umgrenzung der Flächen, bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen gegen äußere Einwirkungen oder bei denen besondere bauliche Sicherungsmaßnahmen gegen Naturgewalten erforderlich sind
Umgrenzung der Flächen, unter denen der Bergbau umgeht oder die für den Abbau von Materialien bestimmt sind

 

Umgrenzung Umgrenzung der für bauliche Nutzungen vorgesehenen Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind
Umgrenzung der Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind

Im Flächennutzungsplan kann nachstehendes Zeichen zur Kennzeichnung der Lage ohne Flächendarstellung verwendet werden. Lage im Flächennutzungsplan

 

Grenze Geltungsbereich Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans

 

Abgrenzung Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen, z. B. von Baugebieten, oder Abgrenzung des Maßes der Nutzung innerhalb eines Baugebietes

 

Die oben genannten Planzeichen können ergänzt werden, soweit dies zur eindeutigen Darstellung des Planinhalts erforderlich ist.

 

Link Bauplanzeichen - Grundrisszeichen