CODE–Knacker

Lexikon der Codes - Symbole - Kurzzeichen


KÄFIGVÖGEL - BERINGUNG

Für nachgezüchtete Papageien oder Sittiche besteht in Deutschland zum Schutz vor der für Menschen unter Umständen tödlich endenden Papageienkrankheit Psittakose und als Nachweis für eine genehmigte Zucht eine gesetzliche Beringungspflicht. Sie ermöglicht gleichzeitig für zugeflogene Vögel eine eindeutige Identifizierung und über Vogelsuchdienste können Rückschlüsse auf den Eigentümer geschlossen werden. In der Regel wird ein geschlossener Ring angebracht, dessen Buchstaben und Ziffernfolge folgende Bedeutung haben:

(Muster)
Muster - Beringung

 

Farbige Fußringe stehen für die Beringungsjahre.
Die Ringfarben werden den Mitgliedverbänden vom Dachverband "C.O.M. -
Confédération Ornithologique Mondial vorgegeben:

 

Jahr RAL-Farbe Ringfarbe
2008 RAL 5019 Dunkelblau  
2009 RAL 4008 Violett  
2010 RAL 2003 Orange  
2011 RAL 5019 Dunkelblau  
2012 RAL 3002 Rot  
2013 RAL 8005 Schwarz  
2014 RAL 6026 Hellgrün  
2015 RAL 4008 Violett  
2016 RAL 2003 Orange  
2017 RAL 5019 Dunkelblau  
2018 RAL 3002 Rot  
2019 RAL 8005 Schwarz  
2020 RAL 6026 Hellgrün  
2021 RAL 4008 Violett  
2022 RAL 2003 Orange  
2023 RAL 5019 Dunkelblau  
2024 RAL 3002 Rot  
2025 RAL 8005 Schwarz  
2026 RAL 6026 Hellgrün  
2027 RAL 4008 Violett  
2028 RAL 2003 Orange  

Da Zuchtvögel auch offen beringt sein können, so bedeutet dieses nicht, dass diese Vögel illegal ins Land gekommen sind. Die Beringung derartiger Vögel erfolgte so spät, dass ein geschlossener Ring nicht mehr über den Fuß gestreift werden konnte.

Im Übrigen sind Händler nach der Bundesartenschutzverordnung verpflichtet, gegenüber einem Käufer einen glaubwürdigen Herkunftsnachweis zu erbringen.

 

In der Regel wird dieser Nachweis mit dem so genannten C.I.T.E.S.-Papier (Convention of International Trade with Endangered Species of Wild Fauna and Flora = Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Artenfreilebender Tiere und Pflanzen) erbracht.

 

CITES
(Quelle: Bundesgesetzblatt 1996 Teil I Nr. 27)

Ist eine Vogelart, aber auch andere schützenswerte Tiere in der Bundesartenschutzverordnung - BArtSchV namentlich aufgeführt, so gilt seit 1.1.2001 für Vogelhalter und Vogelzüchter eine gesetzliche Kennzeichnung- oder Beringungspflicht.

 

Muster für eine nahtlos geschlossene Artenschutz-Beringung, die mindestens folgende Angaben aufweisen muss:
Jahrgang, Ringgröße, laufende Nummer.
Beringung (Muster)

Verbandskurzzeichen:

AZ Vereinigung für Artenschutz, Vogelhaltung und Vogelzucht (AZ)
DKB Deutscher Kanarien- und Vogelzüchter-Bund e.V.
VDW Verband Deutscher Waldvogelpfleger und Vogelschützer
VZE Vereinigung für Ziervögel- und Exotenzüchter
WVP Bund Deutscher Waldvogelpfleger
WVZ Bund Deutscher Waldvogelzüchter
DFO Deutscher Falkenorden
ICC Internationaler Cardueliden Club
WPA World Pheasent Association

Ausgabestellen:

BNA Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz e.V.
ZZF Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V.
Quelle: Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz e.V.  (BNA)