ICD-10 – DIAGNOSESCHLÜSSEL
Hierbei geht es um die systematische Verschlüsselung von inzwischen mehr als 13.300 Kodes in 22 Kapiteln für nahezu alle Krankheiten (Diagnosen) und Behandlungsverfahren (Prozeduren). Vertragsärzte sind verpflichtet, die gestellten Diagnosen nach diesem amtlichen 4-stelligen ICD-Schlüsselwerk für Abrechnungszwecke zu verschlüsseln, so beispielsweise auch auf den für die Krankenkassen bestimmten Abschnitten der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (Hinweis. Der für den Arbeitgeber bestimmte Durchschlag enthält keinen Diagnoseschlüssel) oder auf Rezepten.
Die ICD-10-Kodierung sieht außerdem folgende Zusatzkennzeichen vor:
Im ambulanten und stationären Bereich: R für rechts, L für links, B für beidseitig.
Nur im ambulanten Bereich: V für Verdacht auf; G für gesicherte Diagnose; A für ausgeschlossene Diagnose, Z für symptomloser Zustand nach betreffender Diagnose.
Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme
(ICD = International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems;
10 = 10. Revision; GM = German Modification)
Kapitel | Gliederung | Titel |
I | A00-B99 | Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten |
II | C00-D48 | Neubildungen |
III | D50-D90 | Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe sowie bestimmte Störungen mit Beteiligung des Immunsystems |
IV | E00-E90 | Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten |
V | F00-F99 | Psychische und Verhaltensstörungen |
VI | G00-G99 | Krankheiten des Nervensystems |
VII | H00-H59 | Krankheiten des Auges und der Augenanhangsgebilde |
VIII | H60-H95 | Krankheiten des Ohres und des Warzenfortsatzes |
IX | I00-I99 | Krankheiten des Kreislaufsystems |
X | J00-J99 | Krankheiten des Atmungssystems |
XI | K00-K93 | Krankheiten des Verdauungssystems |
XII | L00-L99 | Krankheiten der Haut und der Unterhaut |
XIII | M00-M99 | Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes |
XIV | N00-N99 | Krankheiten des Urogenitalsystems |
XV | O00-O99 | Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett |
XVI | P00-P96 | Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben |
XVII | Q00-Q99 | Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien |
XVIII | R00-R99 | Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind |
XIX | S00-T98 | Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen |
XX | V01-Y84 | Äußere Ursachen von Morbidität und Mortalität |
XXI | Z00-Z99 | Faktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen und zur Inanspruchnahme des Gesundheitswesens führen |
XXII | U00-U99 | Schlüsselnummern für besondere Zwecke |
ICD-10-GM mit Untergliederung und Kode-Suche in ICD-10
ICD-10 | Diagnose |
---|---|
F33 | Rezidivierende depressive Störung (wiederholt auftretende Depression) |
I50 | Herzinsuffizienz (Herzschwäche) |
F32 | Depressive Episode |
I63 | Hirninfarkt (häufigste Form des Schlaganfalls) |
F20 | Schizophrenie |
S72 | Fraktur des Femurs (Oberschenkelknochens) |
J12 | Viruspneumonie, anderenorts nicht klassifiziert |
F10 | Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol |
I70 | Atherosklerose |
Z38 | Lebendgeborene nach dem Geburtsort |
I21 | Akuter Myokardinfarkt (Herzinfarkt) |
C34 | Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge |
E11 | Nicht primär insulinabh.Diabetes mellitus (Typ-II) |
M17 | Gonarthrose (Arthrose des Kniegelenkes) |
J44 | Sonstige chronische obstruktive Lungenkrankheit |
I48 | Vorhofflimmern und Vorhofflattern (Herzrhythmusstörung) |
K80 | Cholelithiasis (Gallensteine) |
N39 | Sonstige Krankheiten des Harnsystems |
J18 | Pneumonie, Erreger nicht näher bezeichnet (Lungenentzündung) |
S32 | Fraktur der Lendenwirbelsäule und des Beckens |
Quelle: https://www-genesis.destatis.de (Datenbankabfrage Berechnungs- und Belegungstage der Patienten) |
Patientenquittung
Und wenn Sie wissen wollen, was Ihr Arzt, Zahnarzt oder das Krankenhaus für die erbrachten Leisten abrechnet, können Sie als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkassen eine Patientenquittung verlangen. Diese steht Ihnen rechtmäßig nach § 305 Abs. 2 SGB V direkt nach einer Behandlung oder pro Quartal zu.Nach § 305 Abs. 1 SGB V können Sie auch auf Antrag von der für Sie zuständigen Krankenkasse für die in den letzten 18 Monaten in Anspruch genommenen Leistungen und deren Kosten eine schriftliche Arztabrechnungsauskunft erhalten. Auf den Homepages stehen grundsätzlich entsprechende Antragsformulare zur Verfügung. Die betreffenden Ärzte werden übrigens über das Auskunftsbegehren nicht informiert.
Und was der Arzt gegenüber Ihrer Krankenkasse abrechnet, wird mit Gebührenordnungspositionen angegeben. Die entsprechenden Behandlungspositionen werden um eine Kurzbeschreibung ergänzt. Nachdem im Gesundheitswesen mit vielen medizinischen Fachausdrücken gearbeitet wird, ist vielleicht die eine oder andere Beschreibung nicht ganz verständlich. Hier hilft am besten die Eingabe des betreffenden Terminus technicus in den Suchschlitz Ihres Internetbrowsers und wird mit Sicherheit zu einer Auswahl von weiterhelfenden Erläuterungen führen.
Für Interessierte ist der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KVB) zu empfehlen. In diesem umfangreichen Werk sind sämtliche Abrechnungspositionen nebst Abrechnungsbetrag aufgelistet.
"Alle Angaben auf dieser Seite dienen nur der allgemeinen Information und nicht der Selbstdiagnose, geben keine Therapieempfehlungen und ersetzen nicht den Arztbesuch!"