GEFAHRGUTVERPACKUNGEN UN-ZULASSUNG
Verpackungen mit UN-Zulassung dienen der sicheren Beförderung von gefährlichen Gütern in flüssiger oder fester Form ohne zusätzliche Umverpackung zu Lande, zur See und in der Luft. Um diese Voraussetzung zu erfüllen, müssen unten festgelegten Bauart-Prüfbedingungen diese Behältnisse Stürze, Quetschungen oder aggressiven Chemikalien widerstehen. Ebenso werden Gefahrgutverpackungen mit UN-Zulassung auf Dichtheit und die Erfüllung bestimmter Anforderungen an hohe wie auch niedrige Temperaturen geprüft.
Seit 1991 werden Neuzulassungen ausschließlich von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) vorgenommen.
Ein Gefahrgutpackmittel erhält nach Prüfung und Analyse eine UN-Zulassungsnummer mit einem Zulassungsschein aus dem die Werkstoffverträglichkeit ermittelt werden kann.
Beispiel: Salzsäure (38 %)UN 1789, Phosphorsäure UN 1805 Gefahrgut
Beispiel: |
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u n |
Symbol für Vereinte Nationen |
1 |
Verpackungsart: 1 Fass 2 (bleibt offen) 3 Kanister 4 Kiste 5 Sack 6 Kombinationsverpackung 7 (bleibt offen) 0 Feinstblechverpackung |
B |
Werkstoffart: A Stahl B Aluminium C Naturholz D Sperrholz F Holzfaserwerkstoff G Pappe H Kunststoff (auch: Gummi) L Textilgewebe M Papier, mehrlagig N Metall, außer Stahl + ALU P Glas, Porzellan, Steinzeug |
2 |
Kategorie: 1 mit nicht abnehmbaren Deckel 2 mit abnehmbaren Deckel … und weitere. |
Y |
(VP) Verpackungsgruppe (Gefährlichkeitsgrad von > 6.000 Gefahrstoffen) X = VP I, II, III Y = VP II, III Z = VP III |
65 | Prüfdruck in kPa (Kilopascal) |
S | Solid (Verpackung für feste Stoffe oder Innenverpackung) oder Angabe des Prüfdrucks in kPa (abgerundet auf die nächsten 10 kPa) für Verpackungen für flüssige Stoffe. |
18 | Herstellungsjahr (hier: 2018) |
D | Nationenkürzel (Zulassungsstaat) |
BAM # | Zulassungsbehörde mit Zulassungsschein-Nummer (ZLS) |
- XYZ | Hersteller-Kurzzeichen |