WALDLÄUFERZEICHEN
Mit "Gut Pfad" begrüßen sich die Pfadfinder und geben bei ihren Erkundungen in freier Natur mit aus Holzstücken, Holzspänen, Sägemehl, aus Steinen angeordneten oder in den Boden geritzten bzw. mit Kreide an Baumstämme gemalten Zeichen Hinweise für den weiteren Verlauf eines Weges oder den Rückkehrweg zum Lager.
Auch bei der im Freizeitlager so beliebten Schnitzeljagd werden derartige Zeichen als Hilfestellung oder Irreführung verwendet.
Folge dem Pfeil | Folge dem Pfeil in entgegengesetzter Richtung |
Weg mit zwei Hindernissen | Hier ist eine Nachricht zu finden |
Hier fünf Minuten warten | Falscher Weg | Weg zum Lager | Zum Ausgangspunkt zurück |
Gefahr! | Trennt euch! | Freund | Feind |
Weg zum Trinkwasser | Weg zur Badestelle | Im Umkreis von 100 m suchen | Sind nach Hause gegangen. Spielende |
➲ ➟ ➡ ➢ ➣ ➤ ➥ ➦ ➚ ➘ ➙ ➛ ➜ ➝ ➞ ➸ ➳ ➴ ➵ ➶ ➷ ➸ ➹ ➺ ➻ ➼ ➽ ➧ ➨ ♐
Symbol | HTLM-Name | HTML-Unicode |
---|---|---|
← | ← | ← |
↑ | ↑ | ↑ |
→ | → | → |
↓ | ↓ | ↓ |
↔ | ↔ | ↔ |
↕ | ↕ | |
↖ | ↖ | |
↗ | ↗ | |
↘ | ↘ | |
↙ | ↙ | |
↵ | ↵ | ↵ |
⇈ | ⇈ | |
⇐ | ⇐ | ⇐ |
⇑ | ⇑ | ⇑ |
⇒ | ⇒ | ⇒ |
⇓ | ⇓ | ⇓ |
⇔ | ⇔ | ⇔ |
Und vor diesem Pfeil (siehe untenstehende Grafik) sollten alle Verkehrsteilnehmer Respekt haben.
Der Grünpfeil erlaubt (ist keine Pflicht) das Abbiegen aus dem rechten Fahrstreifen nach rechts auch bei Rotschaltung der Ampel.
Ein Fehlverhalten beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil an Ampelanlagen wird wie folgt geahndet:
Delikt gemäß Bußgeldkatalog-VO (BKatV) | |||
Lfd. Nr. 133.1 Vor dem Rechtsabbiegen mit Grünpfeil nicht angehalten | 70 € | 1 Punkt | |
Lfd. Nr. 133.2 Den Fahrzeugverkehr der freigebenden Verkehrsrichtungen, ausgenommen der Fahrradverkehr auf Radwegfurten, gefährdet | 100 € | 1 Punkt | |
Lfd. Nr. 133.3-1 Den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigebenden Verkehrseinrichtungen behindert | 100 € | 1 Punkt | |
Lfd. Nr. 133.3.2 Den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigebenden Verkehrseinrichtungen gefährdet | 150 € | 1 Punkt |