CODE–Knacker

Lexikon der Codes - Symbole - Kurzzeichen


WALDLÄUFERZEICHEN

Mit "Gut Pfad" begrüßen sich die Pfadfinder und geben bei ihren Erkundungen in freier Natur mit aus Holzstücken, Holzspänen, Sägemehl, aus Steinen angeordneten oder in den Boden geritzten bzw. mit Kreide an Baumstämme gemalten Zeichen Hinweise für den weiteren Verlauf eines Weges oder den Rückkehrweg zum Lager.

Auch bei der im Freizeitlager so beliebten Schnitzeljagd werden derartige Zeichen als Hilfestellung oder Irreführung verwendet.

 

Folge dem Pfeil Folge dem Pfeil in entgegengesetzter Richtung Weg mit zwei Hindernissen Hier ist eine Nachricht zu finden
Folge dem Pfeil Folge dem Pfeil in
entgegengesetzter Richtung
Weg mit zwei Hindernissen Hier ist eine Nachricht zu finden
Hier fünf Minuten warten Falscher Weg Weg zum Lager Zum Ausgangspunkt zurück
Hier fünf Minuten warten Falscher Weg Weg zum Lager Zum Ausgangspunkt zurück
Gefahr! Trennt euch! Freund Feind
Gefahr! Trennt euch! Freund Feind
Weg zum Trinkwasser Weg zur Badestelle Im Umkreis von 100 m suchen Sind nach Hause gegangen. Spielende
Weg zum Trinkwasser Weg zur Badestelle Im Umkreis von 100 m suchen Sind nach Hause gegangen.
Spielende

 

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Und so können Pfeilsymbole mit HTML-Namen dargestellt werden
Symbol HTLM-Name HTML-Unicode
← ←
↑ ↑
→ →
↓ ↓
↔ ↔
  ↕
  ↖
  ↗
  ↘
  ↙
↵ ↵
  ⇈
⇐ ⇐
⇑ ⇑
⇒ ⇒
⇓ ⇓
⇔ ⇔
Die Unicode-Zeichen für Pfeile (Arrows) reichen von ← bis &#8703:

 

Und vor diesem Pfeil (siehe untenstehende Grafik) sollten alle Verkehrsteilnehmer Respekt haben.
Der Grünpfeil erlaubt (ist keine Pflicht) das Abbiegen aus dem rechten Fahrstreifen nach rechts auch bei Rotschaltung der Ampel.
Ein Fehlverhalten beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil an Ampelanlagen wird wie folgt geahndet:

Ampel mit Grünpfeil (§ 720 StVO) Delikt gemäß Bußgeldkatalog-VO (BKatV)  
Lfd. Nr. 133.1 Vor dem Rechtsabbiegen mit Grünpfeil nicht angehalten   70 €  1 Punkt 
Lfd. Nr. 133.2 Den Fahrzeugverkehr der freigebenden Verkehrsrichtungen, ausgenommen der Fahrradverkehr auf Radwegfurten, gefährdet 100 € 1 Punkt
Lfd. Nr. 133.3-1 Den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigebenden Verkehrseinrichtungen behindert 100 € 1 Punkt
Lfd. Nr. 133.3.2 Den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigebenden Verkehrseinrichtungen gefährdet 150 € 1 Punkt