CODE–Knacker

Lexikon der Codes - Symbole - Kurzzeichen


SEPA-GLÄUBIGER-ID

Seit 2008 ist in den EU-Ländern und einigen weiteren europäischen Ländern ein standardisiertes Zahlungssystem eingerichtet worden, dass vereinfachte Zahlungsabwicklungen national als auch grenzüberschreitend ermöglicht.

Hierzu wurde das SEPA-Verfahren eingerichtet (SEPA = Single Euro Payments Area) und bezeichnet einen einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum.

Für eine sicherere, schnelle und rationelle Zahlungsabwicklung ist bei den zwei möglichen SEPA-Lastschriftverfahren eine individuelle SEPA-Gläubiger-Identifikationsnummer erforderlich.


Link SEPA - DEUTSCHE Bundesbank

 

Aufbau der ID für Deutschland: DE98ZZZ09999999999

DE 98 ZZZ 09999999999
ISO-
Ländercode
Prüfziffer Geschäftsbereichskennung
(Creditor Business Code)
Nationales Identifikationsmerkmal
(fortlaufende Nummer)

 

Verfahren Vorteile Nachteile Anwendungen

SEPA-Basislastschrift

SEPA Core Direct Debit
Der Zahlungspflichtige ermächtigt den Zahlungsempfänger mittels SEPA-Lastschriftmandat, von seinem Konto den geschuldeten Rechnungsbetrag einzuziehen und sorgt bei Fälligkeit für eine entsprechende Kontendeckung.

Es werden keine Zahlungsfristen versäumt und bei Skontogewährung keine Fristen versäumt.
Um vor unberechtigten (z. B. unrichtige Rechnungsstellung) Geldabbuchungen geschützt zu sein, hat der Zahlungspflichtige nach dem einheitlichen europäischen SEPA-
Lastschriftverfahren das Recht, ohne Angabe von Gründen innerhalb von acht Wochen nach Belastungsdatum zu widersprechen. Die Bank schreibt den Betrag daraufhin valutagerecht wieder gut (Rücklastschrift).

Personen, die Kenntnis von einer Bankverbindung haben, können aus kriminellen Gründen von einem Konto Beträge einziehen lassen, sofern sie bei einer Bank ein Lastschriftinkasso erschlichen haben.

 

Sofern kein SEPA-
Lastschriftmandat erteilt wurde, besteht innerhalb von 13 Monaten ein Rückbuchungsrecht bei widerrechtlich abgebuchten Beträgen.

Sehr verbreitet bei immer wiederkehrenden und auch in der Höhe unterschiedlichen Zahlungen wie Miete, Versicherungsbeiträge, Telefonrechnungen, Stromrechnungen oder Reiseveranstalterrechnungen.

SEPA-Firmenlastschrift

SEPA Business to Business Direct Debit (B2B)
Der zahlungspflichtige Geschäftskunde erteilt der Bank die Anweisung, eine mittels SEPA-Firmenlastschriftmandat auf das Konto gezogene Lastschrift einzulösen. Vorteile sind nur beim Zahlungsbegünstigten zu sehen, da keine Rückbelastung der Lastschrift erfolgen kann. Wie bei einer Überweisung, kann der dem Konto belastete Betrag nicht mehr zurückgefordert werden bzw. der Lastschrift widersprochen werden. Nur zwischen Unternehmen zulässig.

SEPA-Überweisung

SEPA-Credit Transfer

Kunde erteilt elektronisch (Bankterminal, Internet, telefonisch) oder mittels Überweisungsvordruck seiner kontoführenden Bank den Auftrag, vom eigenen Konto auf das Empfängerkonto die angegebene Summe zu überweisen.

Der Empfänger verfügt nach spätestens einem Tag über den Überweisungsbetrag.

Hinweis: Zukünftig sollen kostenlose SEPA-Sofortüberweisungen zum Standard erklärt werden.

Zahlungsbeleg gilt als geeigneter Nachweis für geleistete Zahlungen, z. B. gegenüber dem Finanzamt.

Bei Barzahlung ist hingegen eine Empfangsquittung unerlässlich.

Der Überweisungsbetrag kann nicht mehr zurück gebucht werden, sobald diese dem (irrtümlichen) Empfänger gutgeschrieben wurde.

Außerdem ist eine Bank ist nicht verpflichtet, eine Empfängerkontonummer mit dem dazugehörigen Empfängernamen zu prüfen. Daher ist hier vom Kontoinhaber eine besondere Sorgfalt bei der Adressierung erforderlich.

Zur Beruhigung sei erwähnt, dass Kontonummern in vielen Fällen mit einer Prüfziffer versehen sind. Bei Eingabe einer falschen Kontonummer wird diese von der Software nicht angenommen.

Hinweis: Ab September 2025 ist zur Abwehr von betrügerischen Manipulationen eine verpflichtende Namensprüfung geplant.

Bei einmaligen Zahlungsverpflichtungen wie Handwerkerrechnungen, Heizöllieferantenrechnungen, o.ä.

 

Link Kontoauszug (IBAN/BIC/SEPA)