CODE–Knacker

Lexikon der Codes - Symbole - Kurzzeichen


SCHWIMMHILFEN - RETTUNGSWESTEN

Schwimmhilfen und Rettungswesten werden durch Piktogramme gekennzeichnet.
Die angegebenen Zahlen sagen aus, wie hoch die jeweilige Auftriebskraft in der Einheit Newton ist. Dabei gilt: Je höher die angegebene Zahl ist, umso mehr Sicherheit bietet die Schutzausrüstung. Das CE-Zeichen muss angebracht sein.

 

Schwimmhilfen bieten nur einen geringen Auftrieb und sind für Benutzer gedacht, die bei Bewusstsein sind (nicht ohnmachtsicher!), Rettungswesten sollen einem Benutzer auch bei Bewusstlosigkeit die Rettung ermöglichen. Schwimmhilfen sind für Kinder unter 30 kg ungeeignet.

Rettungswesten (veraltet: Schwimmwesten) sollen den Kopf des Benutzers automatisch in eine ohnmachtsichere Rückenlage drehen und sicher über der Wasseroberfläche halten. Dieses gilt auch bei eingeschränktem Bewusstsein oder bei Bewusstlosigkeit.

 

EN ISO 12402-5 (Auftriebsklasse 50) EN ISO 12402-4 (Auftriebsklasse 100) EN ISO 12402-3 (Auftriebsklasse 150) EN ISO 12402-2 (Auftriebsklasse 275)

Stufe 50

Schwimmhilfe

Auftrieb mind.:

50 Newton (5 kg)

Stufe 100

Rettungsweste

Auftrieb mind.:

100 Newton (10 kg)

Stufe 150

Rettungsweste

Auftrieb mind.:

150 Newton (15 kg)

Stufe 275

Rettungsweste

Auftrieb mind.:

275 Newton (28 kg)

Nur für gute Schwimmer

 

Gebrauch nur in geschützten Gewässern, wo schnelle Hilfe und Rettung gewährleistet ist.

Bietet nur einen zeitlich begrenzten Schutz gegen Ertrinken.

Schwimmhilfen dieser Stufe sind für unruhige Gewässer ungeeignet.

 

Keine Rettungsweste!

Für Schwimmer

 

Sind nur zur Benutzung in geschützten Gewässern bestimmt.

Die Westen dieser Stufe sind für Personen bestimmt, die in geschützten Gewässern auf Rettung warten müssen.

Diese Stufe gewährleistet eine ohnmachtssichere Rückenlage in 10 Sekunden.

Für Schwimmer und
Nichtschwimmer

 

Sind für den allgemeinen Einsatz bestimmt.

Eine Rettungsweste der Stufe 150 dreht eine bewusstlose Person in eine sichere Schwimmlage, und es sind keine weiteren Tätigkeiten dieser Person erforderlich, diese Schwimmlage beizuhalten.

Diese Stufe ist ohnmachtssicher.

Für Schwimmer und
Nichtschwimmer

 

Verwendung vorrangig auf Hochsee bei extremen Bedingungen.

Ebenso für Personen, die zusätzlichen Auftrieb benötigen weil sie zusätzliche Lasten (z. B. Atemgerät, Werkzeuge) mitführen.

Gleiches gilt für Benutzer, die Schutzkleidung mit Eigenauftrieb tragen oder Bekleidung tragen, bei der sich Luftansammeln kann.

Diese Stufe ist ohnmachtssicher.

 

Anhaltswerte zu der Überlebenszeit von Personen im Wasser bei verschiedenen Temperaturen
Temperatur Wahrscheinliche Überlebenszeit von Menschen im Wasser
weniger als 2 °C
  2 °C bis   4 °C
  4 °C bis 10 °C
10 °C bis 15 °C
15 °C bis 20 °C
über 20 °C
weniger als ¾ Stunden
weniger als 1 ½ Stunden
weniger als 3 Stunden
weniger als 6 Stunden
weniger als 12 Stunden
unbestimmt (abhängig von den Strapazen)

Für das Verhalten im Wasser gelten folgende Grundregeln:

● Solange wie möglich an Bord des Luftfahrzeuges bleiben oder –  sofern vorhanden – schnellstmöglich Schlauchboot/Rettungsinsel besteigen.

● Unbedingt die Kleidung (auch Schuhe) als Schutz gegen Unterkühlung anbehalten.

● Nicht schwimmen – es sei denn, ein Boot oder der Strand ist in unmittelbarer Nähe. Den Wärmeabstrom von der Körperoberfläche durch ruhige Körperlage möglichst gering halten.

● Mit anderen Überlebenden eng zusammenbleiben, untereinander mit einer Leine verbinden.

● Kein Seewasser trinken.

Quelle: SAR-HANDBUCH SUCH- UND RETTUNGSDIENST FÜR LUFTFAHRZEUGE, Herausgegeben vom SAR-Koordinierungsausschuß, Stand: Januar 2007