SCHUFA
SCHUFA = Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Die Gründung geht bereits auf das Jahr 1927 zurück. Die Anteilseigner setzen sich hauptsächlich aus Banken, Sparkassen und Handelsbetrieben zusammen.
Um finanzielle Risiken zu vermeiden, müssen Kreditsuchende gegenüber Kreditgebern (Banken, Sparkassen, Privatkreditinstitute, Versandhäuser, Leasinggeber, Kreditkartengesellschaften, Telekommunikationsunternehmen, Vermieter) ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenbaren. Zwecks Überprüfung der gemachten Angaben, werden diese Personen grundsätzlich vom Kreditgeber aufgefordert, ein schriftliches Einverständnis über eine Auskunftseinholung bei der SCHUFA abzugeben (SCHUFA-Klausel).
Bei der zuständigen SCHUFA-Geschäftsstelle sind neben Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift und frühere Anschriften auch kreditbetreffende Angaben wie beispielsweise (gespeichert werden in der Regel die letzten drei Jahre):
Kredit- und Leasingverträge, Girokontoeröffnung, Ausgabe einer Kreditkarte, Einrichtung eines Mobilfunkvertrages, Errichtung eines Versandhauskontos, bestehende Kredite, Zahlungsrückstände, unwidersprochene zweite Mahnungen, unwidersprochene gerichtliche Mahnbescheide, Vollstreckungsbescheide, eidesstattliche Versicherungen, Haftbefehle, private Insolvenzverfahren. Hat ein Gläubiger ein Urteil über eine uneinbringliche Forderung erwirkt, so werden diese Daten 30 Jahre lang vermerkt. Es werden allerdings keine Daten über das Einkommen oder Vermögen und über den Arbeitgeber an die SCHUFA gemeldet.
Zusätzlich werden die erfassten Personen nach einem mathematisch-statistischen 1.000-Punkteverfahren (Scoring) bewertet. Dieses Verfahren berechnet nach den Grundsätzen der
Wahrscheinlichkeitsrechnung ein mögliches Ausfallrisiko und erstellt Rating-Gruppen. Wer in einer Gegend mit vielen Kleinkreditanträgen wohnt, die oft nicht vertragsgemäß getilgt werden, hat bereits mit
einem Punkteabzug zu rechnen. Wurden eigene Kredite oder Leasingverträge in der Vergangenheit vereinbarungsgemäß bezahlt, so gibt es Pluspunkte. Geschiedene haben wegen möglichen Unterhaltsverpflichtungen
genauso schlechte Karten wie Selbständige aufgrund deren unregelmäßigen Einkommens. Gleiches gilt für Personen die zu jung oder zu alt sind. Informationen über Nationalität,
Beruf, Einkommen, Wohngegend oder Familienstand fließen nach Angaben der SCHUFA nicht in die Score-Berechnung ein.
Ausnahme: Wenn keine personenbezogenen kreditrelevanten Informationen vorliegen, können auf Antrag auch kreditrelevante Daten aus der direkten Umgebung der Anschrift herangezogen werden.
Der SCHUFA-Basisscore für Verbraucher sagt in Prozent aus, wie groß die generelle Wahrscheinlichkeit ist, mit der jemand seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Bei einem Basisscore von beispielsweise 95,5 %
95,5 % |
werden voraussichtlich zum angegebenen Prozentsatz Kredite termingerecht zurückbezahlt oder Rechnungen vertragsgemäß beglichen. Dieser Basisscore wird zu Beginn eines jeden Quartals aktualisiert.
SCHUFA-Branchenscores geltenden als Information für die Schufa-Vertragspartner und werden speziell für folgende Branchen errechnet: Banken (Groß-, Privat-, Auto-, Direktbanken, Spezialkreditinstitute), Genossenschaftsbanken, Sparkassen, Hypothekenbanken, Handel, Versandhandel, Telekommunikation, BusinessLine (Kleingewerbetreibender, Freiberufler). Im Gegensatz zum Basisscore wird der Branchenscore täglich neu berechnet.
Der nachstehenden Branchen-Scores sollen als Beispiel für die Abstufung der Ratingstufen dienen.
Diese Scores beschreiben die generelle Wahrscheinlichkeit mit der ein Verbraucher seine vertraglich eingegangenen Zahlungsverpflichtungen nachkommen wird.
Ratingstufe A bezeichnet das geringste Vertragsrisiko, Ratingstufe P das höchste Vertragsrisiko.
Ratingstufe | Ausfallrisiko bei Bankgeschäften mit Privatkunden |
Ausfallrisiko Kleingewerbetreibende |
Ausfallrisiko Freiberufler |
|
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keine offenen Negativmerkmale |
A | 0,80 % | 0,90 % | 0,41 % |
B | 1,64 % | 1,53 % | 0,61 % | |
C | 2,47 % | 2,09 % | 0,90 % | |
D | 3,10 % | 2,37 % | 1,10 % | |
E | 4,38 % | 3,18 % | 1,15 % | |
F | 6,21 % | 4,16 % | 1,89 % | |
G | 9,50 % | 6,28 % | 2,57 % | |
H | 16,74 % | 10,59 % | 4,45 % | |
I | 25,97 % | 16,78 % | 7,94 % | |
K | 32,56 % | 21,63 % | 8,38 % | |
L | 41,77 % | 28,26 % | 15,59 % | |
M | 60,45 % | 41,88 % | 27,82 % | |
offene Negativmerkmale |
N | 48,47 % | ||
O | 77,57 % | |||
P | 96,08 % |
Die individuell gespeicherten Daten können von den Kreditgebern (z. B. Leasinggesellschaften - mit uneingeschränktem Auskunftsrecht), bei berechtigtem Interesse auch von Privatpersonen (z. B. Vermieter - mit eingeschränktem Auskunftsrecht) gebührenpflichtig erfragt werden.
Beim Verdacht, dass eine unrichtige Eintragung bei der SCHUFA HOLDING AG gespeichert ist, besteht nach Einholung einer Eigenauskunft (diese enthält auch alle gespeicherten Einzeldaten, die ein fremder Auskunftsersuchender nicht sieht) Anspruch auf gebührenfreie Berichtigung.
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Seit dem 1. April 2010 sind die SCHUFA sowie alle anderen Auskunfteien gesetzlich verpflichtet, auf Antrag eines Verbrauchers (telefonisch, im Internet,
in Service-Büros) einmal im Jahr eine kostenlose Auskunft über die gespeicherten Daten zu erteilen. So besteht auch die Möglichkeit, eventuelle Falscheintragungen korrigieren zu lassen.
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Werbung und Wirklichkeit. Sie ersuchen bei einer Bank oder Sparkasse um einen Kredit und müssen feststellen, dass Ihr Kreditangebot höher liegt als in der Werbeaussage
angegeben ist. Hierbei beruft sich das Kreditinstitut auf eine Angebotsklausel, die die Kreditzinshöhe von der Bonität des Kreditsuchenden abhängig macht.
Sie sind noch in der Ausbildung, Sie sind nicht beamtet, Sie sind Rentner, Sie haben erst kürzlich den Arbeitgeber gewechselt, Sie stottern noch einen anderen Kredit ab, Sie haben bereits einen
SCHUFA-Eintrag, dann haben Sie schlechte Karten und müssen mit einem Risikoaufschlag beim Zinssatz rechnen. In diesem Fall heißt es - weitere Angebote einholen.
Online-Mahnantrag - Eine Anwendung der deutschen Mahngerichte