CODE–Knacker

Lexikon der Codes - Symbole - Kurzzeichen


SCHIFFSNUMMER BINNENSCHIFFE - ENI

Die einheitliche europäische Schiffsnummer (ENI) für Schiffe auf Binnengewässern muss vom Schiffseigner bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Die Schiffsnummer, auch Europanummer genannt, setzt sich aus acht arabischen Ziffern zusammen (siehe Schema) und wird für ein Schiff nur einmal vergeben und gilt dann für die gesamte Lebensdauer dieses Schiffes, auch bei Wechsel des Eigners.

Die Schiffsnummernvergabe gilt für Schiffe mit einer Länge von 20 m oder mehr; für Schiffe, deren Produkt aus Länge, Breite und Tiefgang ein Volumen von 100 m3 oder mehr ergibt. Darüber hinaus für Schlepp- und Schubboote, Fahrgastschiffe, die zusätzlich zur Besatzung mehr als zwölf Fahrgäste befördern und schwimmende Geräte. Die Vorschriften gelten jedoch nicht für Fähren, Militärfahrzeuge und Seeschiffe.

 

Schema der einheitlichen europäischen Schiffsnummer - ENI

(ENI = European Number of Identification)

A A A x x x x x

Code der zuständigen Behörde, die die europäische Schiffsnummer erteilt.

z. B. 050 für Deutschland

 

[Fortlaufende Seriennummer]


Die drei ersten Stellen sind der Code der erteilenden zuständigen Behörde, die folgenden fünf Stellen sind eine Seriennummer. Dieser Code ist seit 1.4.2007 verpflichtend.:

001-019 Frankreich
020-039 Niederlande
040-059 Deutschland
060-069 Belgien
070-079 Schweiz
080-099 reserviert für Fahrzeuge aus Ländern, die keine Vertragsparteien der Mannheimer Akte sind, und für die vor dem 1.4.2007 ein Rheinschiffsattest ausgestellt worden ist
100-119 Norwegen
120-139 Dänemark
140-159 Vereinigtes Königreich
160-169 Island
170-179 Irland
180-189 Portugal
190-199 reserviert
200-219 Luxemburg
220-239 Finnland
240-259 Polen
260-269 Estland
270-279 Litauen
280-289 Lettland
290-299 reserviert
300-309 Österreich
310-319 Liechtenstein
320-329 Tschechische Republik
330-339 Slowakei
340-349 reserviert
350-359 Kroatien
360-369 Serbien
370-379 Bosnien und Herzegowina
380-399 Ungarn
400-419 Russische Föderation
420-439 Ukraine
440-449 Weißrussland
450-459 Republik Moldau
460-469 Rumänien
470-479 Bulgarien
480-489 Georgien
490-499 reserviert
500-519 Türkei
520-539 Griechenland
540-549 Zypern
550-559 Albanien
560-569 die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien
570-579 Slowenien
580-589 Montenegro
590-599 reserviert
600-619 Italien
620-639 Spanien
640-649 Andorra
650-659 Malta
660-669 Monaco
670-679 San Marino
680-699 reserviert
700-719 Schweden
720-739 Kanada
740-759 Vereinigte Staaten von Amerika
760-769 Israel
770-799 reserviert
800-809 Aserbaidschan
810-819 Kasachstan
820-829 Kirgisistan
830-839 Tadschikistan
840-849 Turkmenistan
850-859 Usbekistan
860-869 Iran
870-999 reserviert.
Quelle: Richtlinie 2008/87/EG vom 22. September 2008