SAATGUT
Der Gartenfreund erwartet, dass die im Handel angebotenen Saatgutsorten in der Beschaffenheit nicht nur rein, also frei von fremden Saatgut, sondern auch keimfähig sind. Das Standardsaatgut wird als "sortenrein", "saatfest" oder "samenfest" deklariert.
Die Dauer der Keimfähigkeit (KF) wird bei guten Saatgutanbietern mit einem "Haltbarkeitsdatum" angegeben. Unter der Voraussetzung, dass sich das Saatgut in einer "Keimschutzverpackung" befindet, ist es bei ungeöffneter, kühler und trockener Lagerung je nach Saatgut bis zu mehreren Jahren haltbar.
Die Keimfähigkeit beträgt bei Gemüsesorten wie Karotten, Lauch, Schnittlauch, Schwarzwurzeln oder Zwiebeln beträgt oft nur ein Jahr, die von Gurkensamen bis zu sechs Jahre, bei anderen Gemüsearten liegt die Keimfähigkeit zwischen drei und fünf Jahren. Bei Blumensamen kann mit einer Keimdauer von zwei bis drei Jahren gerechnet werden. Umso bemerkenswerter ist für den Hobbygärtner ist die außerordentliche Keimfähigkeit von Unkrautsamen. Diese können selbst bei unsachgemäßer Lagerung noch nach Jahrzehnten keimen.
Um die Keimfähigkeit möglichst lange zu erhalten, sollte das Saatgut zum Beispiel in einem verschließbaren Weckglas mit einem Entfeuchtungsmittel (Vermeidung von Schimmelbildung) bei mäßig kühlen Temperaturen in einem trockenen, dunklen Keller aufbewahrt werden.
Die Verpackungskennzeichnung F₁ (Filialgeneration) bezeichnet das Kreuzungsprodukt (Hybride, Mischling) der ersten Nachkommengeneration (Tochtergeneration) unterschiedlicher Elternformen (P-Generation = Parental-Generation, Elterngeneration), die aus gleichen oder verschiedener Arten hervorgegangen ist. Meisthandelt es sich um angezüchtete Sorten mit neuen Eigenschaften wie z. B. gelbe Zucchini oder Resistenzen gegen Krankheiten.
Die hierauf folgenden weiteren Generationen werden mit F₂, F₃ usw. gekennzeichnet.
Im Großhandel wird Zertifiziertes Saatgut der ersten, zweiten oder dritten Generation mit
1st , 2nd oder 3rd (engl.: first, second, third) oder
de 1iere , de 2ème oder de 3ème (franz.: premiere, deuxième, troisième)
Die Kreuzung einer Blume mit roten Blüten und einer mit weißen Blüten bringt in der 1. Nachkommengeneration (F1) eine Blume mit rosaroten Blüten hervor.
Bienenfreundliche Kennzeichnung
🐝 🌸 🌺 🌻 🌼 Um die schwindende Artenvielfalt wieder zu erhöhen, wird bienenfreundliches Saatgut als solches mit "Beefriendly" oder "Bienenfreundlich" gekennzeichnet. Insekten, Schmetterlinge oder Wild- und Honigbienen sind auf Blütenvielfalt und lange Blühzeiten angewiesen.
Regionales Saat- und Pflanzgut
Zur Erhaltung der genetisch-biologischen Vielfalt darf ab dem 2. März 2020 gemäß § 40 BNatSchG nur noch gebietseigenes Saat- und Pflanzgut innerhalb seiner Vorkommensgebiete ausgebracht werden. Damit soll sichergestellt werden, dass die genetisch-biologische Vielfalt insbesondere unter bestimmten Umweltbedingungen wie Klima, Bodenbeschaffenheit, Blütezeit oder Konkurrenzverhältnissen erhalten bleibt.
Dazu wird Deutschland in 22 Ursprungsgebiete und diese in 8 Produktionsräume unterteilt (z B. UG 7 = Rheinisches Bergland gehört zum Produktionsraum WB 4 = Westdeutsches Berg- und Hügelland).
Erhaltungsmischungsverordnung (ErMiV) mit Karte der Ursprungsgebiete und Produktionsräume.
Eine weitere Kenngröße im Saatguthandel ist die Angabe des Gewichts in Gramm von 1.000 Samenkörnen durchschnittlicher Form und Größe als Tausendkornmasse (TKM) oder Tausendkorngewicht (TKG).
Diese Angabe dient in der Landwirtschaft als Berechnungskriterium für die benötigte Aussaatmenge.
Ø Tausendkornmasse ausgewählter Samen | |
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Mohn | 0,4 g |
Feldsalat | 2 g |
Blumenkohl | 4 g |
Brokkoli | 5 g |
Grünkohl | 5 g |
Lein | 8 g |
Gurken | 30 g |
Roggen | 30 g |
Hafer 40 | 40 g |
Gerste | 40 g |
Weizen | 50 g |
Erbsen | 250 g |
Mais | 300 g |
"Sechs Jahre kannst du in deinem Land säen und die Ernte einbringen; Im siebten sollst du es brachliegen lassen und nicht bestellen. Die Armen in deinem Volk sollen essen, den Rest mögen die Tiere des Feldes fressen. Das gleiche sollst du mit deinem Weinberg und deinen Ölbäumen tun."
Diese landwirtschaftliche Forderung im Sieben-Jahres-Rhythmus dient einzig und allein dazu, dem Boden die Möglichkeit zu geben, sich selbst zu düngen und zu regenerieren. Der Boden dankt es bei gleichzeitiger Anwendung anderer notwendiger Bodenbewirtschaftungsmaßnahmen mit entsprechend hohen Ernteerträgen. Bei diesem Saat-Ernte-Verhältnis von eins zu sechs spricht man von einem Sabbatjahr (hebräisch Shabbat, abgeleitet von savat: ruhen, aufhören). Strenggläubige Juden in Israel befolgen noch heute die Gesetze des Sabbatjahres.
Samenfestes Saatgut — Hybridsaatgut
Bei CMS-Saatgut (CMS = Cytoplasmatische Männliche Sterilität) handelt es sich um absichtlich im Labor erzeugtes Hybrid-Saatgut und hier vor allem beim Gemüsesaatgut, das zu 100 % steril (unfruchtbar) ist und von Gegnern dieser Züchtungstechnik abwertend als "kleine Gentechnik" bezeichnet wird. Eine Kennzeichnungspflicht nach den bestehenden Öko-Verordnungen besteht für dieses atypisch erzeugte Saatgut bisher nicht.
Im Gegensatz zum keimfähigen klassischen Saatgut, das als "samenfestes Saatgut" bezeichnet wird, sind die Auswirkungen auf die gewünschte genetische Sortenvielfalt beim CMS-Saatgut, das zudem jedes Jahr neu gekauft werden muss, noch nicht absehbar.