CODE–Knacker

Lexikon der Codes - Symbole - Kurzzeichen


RENTENFORMEL

 

Rentenformel nach § 64 SGB VI:

Rentenhöhe im Monat =
Entgeltpunkte (EP)
× Zugangsfaktor (ZF) × Rentenartfaktor (RaF) × aktueller Rentenwert (aRW)

 

Persönliche Entgeltpunkte (EP) § 66 SGB VI: Von Lohn oder Gehalt wird monatlich ein gesetzlich festgelegter Prozentsatz an die Rentenversicherungsträger bezahlt. Grundsätzlich zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils 50 %, höchstens bis zu einer gesetzlich festgelegten Beitragsbemessungsgrenze.

Wer immer genau den Durchschnitt aller Versicherten verdient, erhält einen Punkt gutgeschrieben. Wer immer über die Beitragsbemessungsgrenze hinaus verdient, erhält etwa zwei Punkte.

(Formel: Individuelles Jahreseinkommen dividiert durch Durchschnittsentgelt aller Versicherten;

Beispiel für 2020: Eigenes Einkommen 29.000 € : Durchschnittsentgelt aller Versicherten 39.167 € = 0,74 Entgeltpunkte)

Darüber hinaus gibt es zeitlich begrenzte, rentensteigernde beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten für z. B. Ausbildungszeiten, Wehrdienst, Zivildienst, Mutterschaftszeiten, Kindererziehungszeiten, Arbeitsunfähigkeitszeiten. Zu diesen Anrechnungszeiten gibt es umfangreiche und sich immer wieder ändernde Regelungen.


Zugangsfaktor (ZF) nach § 77 SGB VI: Der Zugangsfaktor beträgt "1,000" wenn Sie zum gesetzlich festgelegten Zeitpunkt Rente beziehen. Andererseits wird bei einem vorgezogenen Rentenbezug (Ausnahmen möglich) ein Abschlag von 0,003 bzw. 0,3 % pro Monat vorgenommen, bei einem späteren Rentenbezug wird ein rentenerhöhender Zuschlag von 0,005 oder 0,5 % pro Monat gewährt.

Rentenartfaktor (RaF) nach § 67 SGB VI: Dieser Wert berücksichtigt in der Rentenformel die unterschiedlichen Rentenarten:

 

1,0 Rente wegen Alters
0,5 Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
1,0 Rente wegen voller Erwerbsminderung
1,0 Erziehungsrenten
1,0

 

Kleinen Witwenrenten und kleinen Witwerrenten bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats, in dem der Ehegatte verstorben ist,
anschließend 0,25

1,0

Großen Witwenrenten und großen Witwerrenten bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats, in dem der Ehegatte verstorben ist,
anschließend 0,55

0,1 Halbwaisenrente
0,2 Vollwaisenrente

 

Aktueller Rentenwert (aRW) nach § 68 SGB VI:  Dieser Wert wird jährlich nach einer komplizierten Formel neu ermittelt und berücksichtigt die unterschiedlichen Lohnverhältnisse in den alten und neuen Bundesländern in einen Rentenwert (West) und einen für Rentenwert (Ost).

 

  Rentenwerte (West) Rentenwerte (Ost)
Anpassung 1.7.2001 25,31 € 22,06 €
Anpassung 1.7.2002 25,86 € 22,70 €
Anpassung 1.7.2003 26,13 € 22,97 €
Anpassung 1.7.2004 - ausgesetzt 26,13 € 22,97 €
Anpassung 1.7.2005 - ausgesetzt 26,13 € 22,97 €
Anpassung 1.7.2006 26,13 € 22,97 €
Anpassung 1.7.2007 26,27 € 23,09 €
Anpassung 1.7.2008 26,56 € 23,34 €
Anpassung 1.7.2009 27,20 € 24,13 €
Anpassung 1.7.2010 27,20 € 24,13 €
Anpassung 1.7.2011 27,47 € 24,37 €
Anpassung 1.7.2012 28,07 € 24,92 €
Anpassung 1.7.2013 28,14 € 25,74 €
Anpassung 1.7.2014 28,61 € 26,39 €
Anpassung 1.7.2015 29,21 € 27,05 €
Anpassung 1.7.2016 30,45 € 28,66 €
Anpassung 1.7.2017 31,13 € 29,69 €
Anpassung 1.7.2018 32,03 € 30,69 €
Anpassung 1.7.2019 33,05 € 31,89 €
Anpassung 1.7.2020 34,19 € 33,23 €
Anpassung 1.7.2021 34,19 € 33,47 €
Anpassung 1.7.2022 36,02 € 35,52 €
Anpassung 1.7.2023 37,60 €
Anpassung 1.7.2024 39,32 €
Beispiel: Ein Rentner bezieht nach 45 Arbeitsjahren (EP = 45) im Alter von 65 Jahren (ZF = 1) erstmals Altersrente (RaF = 1). Während seines Arbeitslebens hat er immer genau soviel verdient wie der Durchschnitt aller Versicherten (aRW = aktueller Rentenwert 2024: 39,32 € für Gesamtdeutschland.

 

EP 45 × ZF 1,0 × RaF 1 × aRW 39,32 €  = 1.769,40 € Altersrente (in diesem Fall Eckrente)

 

Link Sozialversicherungsnummer

 

👉 Sofern Sie 27 Jahre alt sind und mindestens 5 Jahre lang Rentenbeiträge einbezahlt haben, bekommen Sie jährlich einen Versicherungsverlauf zugesandt. In diesem Verlauf sind neben den persönlichen, rentenrelevanten Daten auch verschiedene Szenarien über die weitere voraussichtliche Rentenentwicklung aufgeführt.
Überprüfen Sie die Angaben sorgfältig auf Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere auch die Berücksichtigung von Ausbildungszeiten, Wehr- und Zivildienstzeiten, Kindererziehungszeiten, Zeiten der Arbeitslosigkeit und anderen Anrechnungszeiten.