CODE–Knacker

Lexikon der Codes - Symbole - Kurzzeichen


SOZIALVERSICHERUNGSNUMMER

Unter dieser Nummer werden alle der gesetzlichen Rentenversicherung (RV) gemeldeten Daten gespeichert.

Die Versicherungsnummer (VSNR) wird an jeden Arbeitnehmer vom Rentenversicherungsträger vergeben.

Die Sozialversicherungsnummer mit lebenslänglicher Gültigkeit ist folgendermaßen aufgebaut:

 

50 010190 Z 50 4

Bereichsnummer des Rentenversicherungsträgers.

Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), Berlin (4x, 5x, 6x).
Ab 1.10.2005 umbenannt in: „Deutsche Rentenversicherung Bund“.
Die Allgemeine Rentenversicherung vereinigt seit dem 1.1.2005 die Angestelltenversicherung und die Arbeiterrentenversicherung.

Landesversicherungsanstalten für Arbeiter und Handwerker (0x, 1x, 2x).
Die Landesversicherungsanstalten (LVAen) fungieren seit dem 1.1.2005 als Regionalträger und nennen sich dann

"Deutsche Rentenversicherung … " (z. B. Baden-Württemberg)

Bundesknappschaft (8x), Bahnversicherungsanstalt (38) und
Seekasse (39 Arbeiter, 79 Angestellte) fusionierten zum 1.1.2005 zur

"Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See".

Tag, Monat, Jahr der Geburt.

Anfangsbuchstabe des Geburtsnamens.

Seriennummer derjenigen Versicherten, die am gleichen Tag mit gleichem Anfangsbuchstaben des Nachnamens geboren sind.

00 bis 49 männliche Versicherte;
50 bis 99 weibliche Versicherte. 

Prüfziffer, mit der die Richtigkeit der Versicherungsnummer kontrolliert wird.

 

§ 25 Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung - DEÜV
Unterrichtung des Arbeitnehmers


(1) Der Arbeitgeber hat dem Beschäftigten mindestens einmal jährlich bis zum 30. April eines Jahres für alle im Vorjahr durch Datenübertragung erstatteten Meldungen eine maschinell erstellte Bescheinigung zu übergeben, die inhaltlich getrennt alle gemeldeten Daten ohne die Angaben für die gesetzliche Unfallversicherung wiedergeben muss. Bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses ist die Bescheinigung unverzüglich nach Abgabe der letzten Meldung auszustellen.
(2) Die Bescheinigung kann auf den üblichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen erteilt werden. Der Arbeitgeber hat den Inhalt der Bescheinigung wie Lohnunterlagen zu behandeln und bis zum Ablauf des auf die letzte Prüfung nach § 28p des Vierten Buches Sozialgesetzbuch folgenden Kalenderjahres aufzubewahren.

 

Die im Sozialversicherungsausweis dokumentierte Versicherungsnummer wird unter anderem bei Kontakt mit dem Rentenversicherungsträger, Arbeitgebern, Krankenkassen oder der Agentur für Arbeit benötigt.