CODE–Knacker

Lexikon der Codes - Symbole - Kurzzeichen


QUEBEC-KLASSIFIKATION

Bei Quebec ist die Rede von der Quebec Task Force (QTF) und beschreibt eine international übliche Klassifikation von fünf verschiedenen Schweregraden beim so genannten Schleudertrauma (medizinisch: HWS-Distorsion - HWS = Halswirbelsäule). Übliche Umschreibung auch "Peitschenschlagphänomen".

Bei plötzlichen, unerwarteten Beschleunigungen des Kopfes kann es zu Verletzungen der Muskeln, Bänder und Gelenken im Bereich der Halswirbelsäule kommen. Meistens tritt das Schleudertrauma bei Auffahrunfällen ab etwa 8 km/h, aber auch bei bestimmten Kampfsportarten oder Sprüngen in flaches Wasser auf, bei den es zu plötzlichen Beschleunigungen des Kopfes kommt, die bis zum fünffachen der Erdbeschleunigung (5g) betragen (g = 9,81 m/s²). Zur Verdeutlichung: 5g entstehen beispielsweise bei einer Fahrzeugkollision von etwa 10 km/h.

 

Schweregrad Symptome
(klinische Befunde innerhalb der ersten 3 Tage nach dem Unfallereignis)

QTF 0

Keine Beschwerden. Untersuchung zeigt keine Auffälligkeiten.

QTF 1

Beschwerden wie Nackenschmerzen und/oder Nackensteife, Schmerzempfindungen.

QTF 2

Grad 1 + objektive muskuloskelettale Befunde
(z. B. Bewegungseinschränkungen, Druckschmerzempfindlichkeit, Blockaden)

QTF 3

Grad 2 + objektive neurologische Befunde
(z. B. Verminderung der Nervenleitgeschwindigkeit, sensible und motorische Ausfälle)

QTF 4

Grad 3 + Frakturen, Dislokationen (Verschiebungen), Rückenmarkschädigungen)

Weitere Symptome, die bei allen Graden auftreten können:
Hörstörungen, Tinnitus, Schwindel, Kopfschmerz, schmerzhafte Schluckstörungen, Gedächtnisbeeinträchtigungen, Schmerzen in den Kau- und Kiefergelenken.

 

Frontalaufprall
Frontalaufprall

Heckaufprall
Heckaufprall

 

 

Um ein überstrecken des Kopfes bei einem Unfall weitestgehend zu vermeiden, müssen die Kopfstützen auf die Körpergröße aller Insassen individuell eingestellt werden. Dabei befinden sich die Oberkante der Kopfstütze und Oberkante des Kopfes auf gleicher Höhe.
Der Abstand zwischen Kopfstütze und Hinterkopf sollte so gering wie möglich sein, höchstens 3 cm.

 

👉 Gemäß einem Urteil BGH-Urteil (Az. VI ZR 274/07 vom 8.7.2008) wurde die so genannte "Harmlosigkeitsgrenze" bei einer Frontalkollision aufgehoben.
Diese Grenze griff bei Unfällen mit Geschwindigkeitsänderungen bis 10 km/h und besagte, dass das Auftreten eines unfallbedingten HWS-Syndroms bei einem Aufprall keinerlei Verletzungen entstehen würden und damit zur Versagung von Versicherungsentschädigungen führten.