CODE–Knacker

Lexikon der Codes - Symbole - Kurzzeichen


PKW-ENERGIEVERBRAUCHSKENNZEICHNUNG

Mit der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung - Pkw-EnVKV verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, den Verbraucher bei seiner Kaufentscheidungsprüfung über den Energieverbrauch neuer Pkw  in Form von Kraftstoffverbrauch und Stromverbrauch über ein Energielabel zu informieren.

Die ab 1.12.2011 anzuwendende Kennzeichnungspflicht als Aushang am Verkaufsort oder in Werbeanzeigen erfolgt für den

vom Hersteller empfohlenen Kraftstoffverbrauch in Liter je 100 Kilometer (l/100 km),

für erdgas- oder biogasbetriebene Fahrzeuge in Kilogramm je 100 Kilometer (kg/100 km),

beim Stromverbrauch für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge sowie Brennstoffzellenfahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge in Kilowattstunden je 100 km (kWh/100 km).

Die CO₂-Emissionen sind in Gramm je Kilometer (g/km) anzugeben.

 

Der Hersteller hat die CO₂-Energieeffizienz eines Fahrzeugs durch Angabe einer Effizienzklasse (ein schwarzer Pfeil weist auf einen der Buchstaben A+ [zukünftig auch A++ und A+++] bis G) nach folgendem Muster auszuweisen:

 

PKW-EnVKV

 

Es wird nicht der tatsächliche CO₂-Ausstoß beurteilt, sondern der CO₂-Ausstoß im Verhältnis zum Fahrzeuggewicht. Und diese Ermittlungsweise wird von Verbraucherschützern und Automobilverbänden als Irreführend gedeutet. Bei dieser CO₂-Berechnungsmethode haben Pkw mit geringem Gewicht und hoher Leistung eine schlechte Effizienz, z. B.G und Pkw mit hohem Gewicht und hoher Leistung eine gute Effizienz, z. B. A.

 

Im Übrigen wird bei rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen bei der Angabe der offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen eine „0“ eingetragen, da diese im Betrieb keine CO₂-Emissionen erzeugen  Die der bei der Stromerzeugung im Kraftwerk anfallenden CO₂-Emissionen bleiben somit vollkommen unberücksichtigt.