PASS
Seit 1.11.2005 wird in Deutschland zum Zwecke der eindeutigen Identifizierung einer Person ein europaeinheitlicher elektronischer Pass ausgegeben. Dieser E-Pass oder ePass ist mit einem biometrischen Speicherchip (RFID = Radio Frequency Identification) versehen auf dem in digitaler Form das Passfoto und (seit November 2007) auch zwei Fingerabdrücke (einen von der rechten und einen von der linken Hand) vom Passinhaber hinterlegt sind. Dieser Funkchip ist im Passdeckel integriert und erlaubt die verschlüsselte, kontaktlose Auslesung.
Besonderheiten des ePasses | |
---|---|
Passpflicht | Gilt für Deutsche im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 Grundgesetz |
Pässe im Sinne des Passgesetzes sind … (mit Abkürzung) |
P - Reisepass PC - Kinderreisepass (zum 1.1.2024 abgeschafft) PP - vorläufiger Reisepass PO - Dienstpass und vorläufiger Dienstpass PD - Diplomatenpass und vorläufiger Diplomatenpass ID - Personalausweis Personalausweis |
Persönliche Angaben und Seriennummer |
|
Gültigkeitsdauer | Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben - 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre (ohne Verlängerungsoption) Der vorläufige Pässe ist für höchstens 1 Jahr gültig. (eingeschränkter Akzeptanz) |
digitalisiertes Foto | Ja, Frontalaufnahme mit geschlossenem Mund. Mustertafel zur biometrischen Gesichterkennung Quelle: Bundesministerium des Innern PDF-Mustertafel |
digitalisierte Fingerabdrücke | Ja, einen des rechten und einen des linken Zeigefingers. Bei Kindern unter 6 Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst. |
digitalisierte Augeniris | Nein, Speicherfeld ist jedoch vorgesehen |
gesicherte Datenübertragung beim auslesen des RFDI-Chips | Ja, es sind unterschiedliche Verschlüsselungsverfahren im Einsatz. |
Hinweis! Um in den alphanumerischen Seriennummern sinntragende Wörter und Verwechslungen von Buchstaben und Ziffern zu vermeiden, wird seit 1. November 2010 auf die Buchstaben A, B, D, E, I, O, Q, S und U verzichtet. |
👉 Bei Diebstahl oder Verlust ihrer Ausweis- oder anderer Reisedokumente im Ausland, kann zwecks beschleunigter Ersatzbeschaffung nur empfohlen werden, bei Reiseantritt Kopien an die eigene E-Mail-Adresse zu senden oder auf dem eigenen Webspace zu hinterlegen, sodass bei Bedarf von jedem Hotel-Internetanschluss oder Internetcafé die Dokumente abgerufen und ausgedruckt werden können.
👉 Bei Diebstahl oder Passverlust kann über die kostenpflichtige Rufnummer 0180-1-333 333 unter Nennung des Sperrkennwortes die eID-Funktion gesperrt
werden. Möglich ist eine Sperrung auch unter der Rufnummer 116 116 des allgemeinen Sperr-Notrufes.
Außerdem ist der Diebstahl eines Passes unverzüglich der zuständigen Polizeibehörde anzuzeigen (Diebstahlsanzeige). Auch dem Personalausweis-/Passbehörde/Bürgeramt
ist der Verlust (Verlustanzeige) unverzüglich anzuzeigen und im Falle des Wiederauffindens diesen vorzulegen.
👉 Die Einreisebestimmungen einiger Länder verlangen, dass der Reisepass bis zum Rückreisetermin noch mindestens sechs Monate gültig ist.
Personalausweis