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Lexikon der Codes - Symbole - Kurzzeichen


LEBENSMITTEL - REGIONALKENNZEICHNUNG

Mit dem seit 2014 bundesweit einheitlich geltenden Regionalsiegel "Regionalfenster" wird dem Verbraucher im Lebensmittelbereich eine neue Orientierungshilfe gegeben. Die Kriterien für die Verwendung des "Regionalfensters" werden vom Regionalfenster e.V. vergeben und außerdem wird die Prüfung, Kennzeichnung und Vermarktung von Regionalprodukten unterstützt.

Das auf freiwilliger Basis verwendbare Regionallogo prangt dann auf jenen Lebensmitteln, die aus einer vom Lebensmittelhersteller oder Vermarkter  definierten Region stammen müssen. Dabei kann jeder Erzeuger den Regionalbegriff selber bestimmen. Nach allgemeinem Verständnis wird mit einer Region ein näherer Umkreis bestimmt wie Landkreis, nahegelegenes Anbaugebiet oder ein anderes nicht allzu weit entferntes Gebiet. Etwa so, wie es im Verkehrsrecht eine eindeutige 50-Km-Umkreisdefinition für die Unterscheidung Nah- und Fernverkehr gibt. Der Regionalbegriff ist bei der Regionalfensterdefinition bedeutend großzügiger gefasst, die Region muss nur kleiner als die Fläche der Bundesrepublik Deutschland sein.

Bei der Definition des Begriffes "Region oder regional" ist aus Sicht des Verbrauchers für eine Kaufentscheidung wichtig und vorrangig, das die Nahrungsmittel vom Produzenten oder landwirtschaftlichen Erzeuger bis zum Konsumenten keine umweltbelastenden, weite Transportwege erfordern und somit auch frischer in den Regalen des Handels angeboten werden können.

 

Beispiel Regionalfenster (hier: bayerische Wurst)
Beispiel Regionalfenster (hier: bayerische Wurst)

 

Nach den Regionalfensterkriterien muss die Region für den Rohwarenbezug eindeutig und nachprüfbar benannt werden.

Die Region kann als Bundesland, als Regierungsbezirk, als Landkreis, als Großraum einer Stadt, als eine Landschaftsraum oder mit einer Radiusangabe in Kilometer angegeben werden. Die Regionen sind gesetzlich nicht definiert und können daher vom Hersteller oder Erzeuger frei, aber nachvollziehbar, gewählt werden.

Neben der Angabe des Verarbeitungsortes, müssen als weitere Kriterien die erste Hauptzutat und die wertgebenden Zutaten zu 100 % aus der angegebenen Region stammen.
Wenn die erste Hauptzutat weniger als 50 % des Produktgesamtgewichts beträgt, müssen die weiteren Zutaten jeweils zu 100 % aus der angegebenen Region stammen bis mindestens 51 % des Gesamtgewichtes erreicht sind. Das bedeutet, dass unter Umständen bei Produkten aus mehreren Zutaten der regionale Anteil lediglich 51 % am Gesamtprodukt beträgt.

Beispiele
Bratwurst aus 75 % Schweinefleisch und 10 % Kalbfleisch:
Nur das Schweinefleisch muss aus der Region stammen.
Bratwurst aus 48 % Schweinefleisch und 30 % Kalbfleisch:
Schweine- und Kalbfleisch müssen aus der Region stammen, da die Hauptzutat weniger als 50 % des Gesamtgewichts beträgt.

 

Link EG-Herkunftskennzeichnungen

 

👉 Neben dieser freiwilligen Herkunftskennzeichnung bleiben die unzähligen Herkunftskennzeichnungen/Regionalkennzeichnungen des Handels, der Erzeuger, der Verbände oder der Bundesländer weiterhin bestehen und der "Siegel-Dschungel" wird zum Leidwesen der Verbraucher nicht übersichtlicher, aufgrund unterschiedlicher Vergabekriterien auch nicht oder nur schwer vergleichbar.