CODE–Knacker

Lexikon der Codes - Symbole - Kurzzeichen


LÄRMARME FAHRZEUGE

Lärmarme Kraftfahrzeuge sind Fahrzeuge, bei denen alle lärmrelevanten Einzelquellen dem Stand moderner Lärmminderungstechnik entsprechen.

Der Stand moderner Lärmminderungstechnik ist für Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t dann gegeben, wenn folgende nach Leistungsklassen unterschiedliche Grenzwerte eingehalten oder unterschritten werden:

 

Motorleistung
weniger als 75 kW
Motorleistung
von 75 kW bis unter 150 kW
Motorleistung
150 kW oder mehr
Fahrgeräusch 77 dB(A) 78 dB(A) 80 dB(A)
Motorbremsgeräusch 77 dB(A) 78 dB(A) 80 dB(A)
Druckluftgeräusch 72 dB(A) 72 dB(A) 72 dB(A)
Rundumgeräusch 77 dB(A) 78 dB(A) 80 dB(A)
Geräuscharmes Fahrzeug § 49 StVZO Abs. 3  Ø 220 mm

Bei Fahrzeugen (ohne Pkw), die als „Geräuscharmes Fahrzeug“ eingestuft werden, ist dieses Zeichen (weißes „G“ auf grünem Grund. Farbton RAL 6001) an der Fahrzeugvorderseite sichtbar und fest anzubringen. Eine zusätzliche Heckkennzeichnung ist möglich.

 

Weitere Kennzeichnungen an LKWs
Sinn dieser Kennzeichnungen ist, Fahrzeuge mit Sonderrechten (Erleichterungen beim Befahren bestimmter Straßen oder Ortsteilen, Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot, Steuererleichterungen u. ä.) bereits optisch leicht zu erkennen. Sie dienen damit insbesondere der Erleichterung bei Grenzkontrollen oder Verkehrsüberwachungen.
L-Schild LKWs mit besonderer Motor-Lärmkapselung. LKWs unterliegen nicht dem in Österreich geltenden Nachtfahrverbot von 22 bis 6 Uhr.
S-Schild Schadstoffarm.
U-Schild Schadstoffarm und lärmarm. Voraussetzung für den Erhalt der Transportgenehmigung für Drittstaaten (Grüne CEMT-Transportgenehmigung).
K-Schild Fahrzeuge für die Zustellung oder Abholung von auswechselbaren Aufbauten oder von Kraftfahrzeuganhängern, die im Vor- oder Nachlauf im kombinierten Verkehr befördert werden.