HALAL
Nach muslimischen Regeln hergestellte Nahrungsmittel, wie solche ohne Alkohol, ohne Blut, ohne Schweinefleisch, ohne aus Schweinefleisch hergestellter Gelatine (z. B.Medikamentenkapseln) und einigen mehr, werden im Konsumbereich für Muslime zur eindeutigen Identifizierung mit dem Halal-Zertifizierungssiegel gekennzeichnet:
Halal (oder Helal), bedeutet im Sinne des Islam "rein, zulässig, erlaubt" (arabisch: حلال) .
Nach den vom Koran vorgegebenen Regeln sind nur solche Produkte halal, die unter anderem von Tieren stammen, die reine Pflanzenfresser sind wie Schafe, Ziegen, Rinder, Geflügel und nach den Regeln des Islam geschlachtet wurden (Schächtung mit Blick des muslimischen Schächters bzw. Schlachters in Richtung Mekka). Außerdem alle aus Meerestieren, bei Fischen nur die mit Schuppen (z. B. kein Aal oder Tintenfisch), oder Pflanzen hergestellte Lebensmittel mit Ausnahme solcher von berauschender Wirkung.
Keinesfalls sind Schweinefleisch (Schweine sind Allesfresser) oder daraus hergestellte Produkte erlaubt. Diese sind im Sinne des Islam haram in der Bedeutung von "verboten, unzulässig, tabu" (arabisch: حرام).
1. Urin
2. Kot, Stuhlgang
3. Samen von Warmblütern
4. Kadaver
5. Blut
6. Hund
7. Schwein
8. Gottesleugner
9. Rauschmittel [khamr], die ursprünglich flüssig waren
10. Bier
11. Kamelschweiß eines Kamels, das Unreinheit verzehrt
Quelle: Enzyklopädie des Islam
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Welche Tiere halal oder haram sind, siehe unter www.eurohalal.eu > Zertifizierung > Halal-Kriterienkatalog.