GENTECHNIK - KENNZEICHNUNGEN
Mit und ohne Gentechnik hergestellt | |||||||||||||||||||||||||
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Aus gentechnisch veränderten Produkten hergestellt |
Ohne Anwendung gentechnischer Verfahren hergestellte Produkte (Grenzwert 0,1 %) |
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Kennzeichnungspflichtig sind Produkte, die aus GVO (gentechnisch veränderten Organismen) hergestellt werden und den Schwellenwert von 0,9 % überschreiten: "genetisch verändert" oder "aus genetisch verändertem … hergestellt"
👉 Die Verwendung eines bestimmten Zeichens oder Symbols ist nicht zulässig. |
Logo für freiwillige Kennzeichnung von gentechnikfreien Produkten. (Quelle: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) |
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Nach § 17 b Gentechnikgesetz - GenTG
sind Produkte, die gentechnisch veränderte Organismen (GVO) enthalten oder aus solchen bestehen und in Verkehr gebracht werden, mit dem Hinweis "Dieses Produkt enthält genetisch veränderte Organismen" zu kennzeichnen. Die Kennzeichnungspflicht gilt nicht für Produkte, die für eine unmittelbare Verarbeitung vorgesehen sind und deren Anteil an genehmigten gentechnisch veränderten Organismen nicht höher als 0,9 Prozentliegt, sofern dieser Anteil zufällig oder technisch nicht zu vermeiden ist.
Rückverfolgbarkeit der GVOUm die Rückverfolgbarkeit von genetisch veränderten Organismen und von aus genetisch veränderten Organismen hergestellte Lebensmittel und Futtermittel zu gewährleisten, werden diese mit einem spezifischen Erkennungsmarker versehen. Der Code des Erkennungsmarker besteht aus 9 alphanumerischen Zeichen in folgenden Formaten: Die ersten 3 oder 2 alphanumerischen Zeichen stehen für den Antragsteller/Inhaber der Zustimmung (z. B. die ersten 3 oder 2 Buchstaben des Namens der Organisation), gefolgt von einem Gedankenstrich. Die dem Gedankenstrich folgenden 5 oder 6 alphanumerischen Zeichen stehen für das spezifische Transformationsereigniss, das Gegenstand des Antrags auf Genehmigung des Inverkehrbringens und/oder der Zustimmung ist. Die letzte Ziffer ist eine Prüfziffer. Quelle: Verordnung (EG) Nr. 65/2004 vom 14.01.2004 |
Im August 2009 wurde in Deutschland vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz das obenstehende Logo "Ohne GenTechnik" ins Leben gerufen, mit der Hoffnung, dass die Nahrungsmittelindustrie ihre Produkte damit kostenfrei kennzeichnet und für den Verbraucher mehr Transparenz beim Lebensmittelkauf bietet. Erste Reaktionen zeigen eine allgemeine Abneigung, da kaum gentechnikfreie Produkte am Markt sind und die Kennzeichnung zudem auch freiwillig ist. Und hier existieren bereits Ausnahmen …
Keine Kennzeichnungspflicht besteht, außerdem wenn Verunreinigungen mit genveränderten Futterpflanzen unter 0,9 % enthalten sind, sofern diese nachweisbar zufällig oder unvermeidbar in das Futtermittel gelangt sind. |