FÜLLFEDERHaltER - FEDERSTÄRKEN
A | Anfänger (Schulfüllfederhalter für Rechts- und Linkshändige) Bei L-Füllern sind die Griffmulden spiegelbildlich angebracht. |
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EF ; XF | Extrafein | ||
F | Fein | ||
M | Mittel | ||
B | Breit | ||
BB | Extrabreit | ||
OF | Linksschräg, Fein | ||
OM | Linksschräg, Mittel | ||
OB | Linksschräg, Breit | ||
OBB | Linksschräg, Extrabreit | ||
BBI | Extrabreit Italic (Kalligraphiefeder) (O stehr für oblique [schräg]. Feder ist links abgeschrägt) |
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LH | Linkshänder (oder das "L" wird an die Bezeichnung angehängt^. (So wird aus F FL oder aus M ML) |
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Ein guter Füller sollte sofort anschreiben und darf nicht klecksen.
Eine gezogene Linie darf keine Aussetzer aufweisen.
B- und BB-Federstärken sind nur für geübte Füllerschreiber mit sauberer Handschrift geeignet.
Und in welchen Farben darf geschrieben und unterschrieben werden:
In der Vergangenheit war es üblich, dass Lehrer die Schülerarbeiten in der Schriftfarbe "rot" und der Rektor in der Schriftfarbe "grün" korrigierten bzw. Vermerke vornahmen. Traditionell gilt jedoch die Schriftfarbe "rot" als Korrekturfarbe.
Gegenwärtig gibt es eine Rechnungsprüfungsvorschrift einer mittelgroßen Stadt, die zur Prüfung von Belegen oder Kassenbüchern die Verwendung von grüner Tinte oder urkundenechten grünen Farbstiften vorschreibt.
Ähnliche Vorschriften scheint es auch in größeren Unternehmen oder Behörden zu geben, die eine Art Schriftfarbenhierarchie vorschreiben. Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder oder Amtsleiter schreiben in grüner Farbe, Abteilungsdirektoren oder Abteilungsleiter in roter Farbe, Sachgebietsleiter in blauer Farbe und Kontrollgremien in einer anderen individuell bestimmten Farbe.
Hier als weiteres Beispiel die Dienstanweisung einer süddeutschen Universität: "Dem Rektor ist die Farbe Grün, dem Kanzler die Farbe Rot und den Abteilungsleitern die Farbe Schwarz vorbehalten. …"
Oft hat die Begründung, eine bestimmte Farbe zu verwenden, auch einen praktischen Hintergrund, bei in grau oder schwarz gedruckten Formularen wird bei Verwendung von blauer Schrift ein hoher Kontrast erreicht, der Einträge oder fehlende Einträge deutlich hervorhebt. Im Umkehrschluss werden in der Druckfarbe "Blau" erstellte Vordrucke in schwarzer Schriftfarbe ausgefüllt.
Der parlamentarische Dienstweg sieht im behördlichen Geschäftsverkehr folgende Farbenhierarchie vor,
die in Anlage 2 zu § 13 Abs.2 GGO - Geschäftsgangvermerke vom 30.07.2020 geregelt ist:
(GGO = Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien)
I. Papiergebundene Vorgänge
Auf Eingängen und Entwürfen können Vermerke zum Geschäftsgang angebracht werden. Hierfür ist jeweils vorbehalten:
der Bundesministerin oder dem Bundesminister der Grünstift
der Parlamentarischen Staatssekretärin oder dem Parlamentarischen Staatssekretär der Violettstift,
der Staatssekretärin oder dem Staatssekretär der Rotstift,
der Abteilungsleitung der Blaustift,
der Unterabteilungsleitung und der ständigen Vertretung der Abteilungsleitung der Braunstift
Vertreterinnen oder Vertreter benutzen den gleichen Farbstift, jedoch mit Namenszeichen.
Es bedeuten:
Strich mit Farbstift oder Namenszeichen = Kenntnis genommen (Sichtvermerk).
# Doppelkreuz mit Farbstift = Vorbehalt der Zeichnung des die Sache abschließenden Entwurfs mit Zeichnungsbefugnis für die Vertreterin oder den Vertreter.
II. Elektronische Vorgänge
Bei elektronischer Weiterleitung von Dokumenten sind die Vermerke zum Geschäftsgang gemäß Nummer I entsprechend aufzunehmen; dabei kann die Farbgebung durch geeignete Kennzeichnung ersetzt werden.
Auch interessant: Die italienische Nudelsorte "Penne" ist abgeleitet von "la penna", dem italienischen Wort für Schreibfeder. Diese röhrenförmige Nudelsorte ist an den Enden wie eine Schreibfeder schräg zugeschnitten.
Tuschezeichner