BETRIEBSGRÖSSENKLASSEN
Diese werden nach handels- und steuerrechtlichen Vorschriften in Kleinst-, Klein-, Mittel- und Großbetriebe unterteilt.
Die Betriebsprüfungsordnung (§ 3 BpO 2000) kennt unter anderem diese einheitlichen Abgrenzungsmerkmale:
Betriebsart | Kleinbetriebe (K) | Mittelbetriebe (M) | Großbetriebe (G) |
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Betriebsmerkmale | |||
Handelsbetriebe (H) | |||
Umsatzerlös oder steuerlicher Gewinn |
über 1.100.000 € über 68.000 € |
über 8.600.000 € über 335.000 € |
über 14.000.000 € über 800.000 € |
Fertigungsbetriebe (F) | |||
Umsatzerlöse oder steuerlicher Gewinn |
über 610.000 € über 68 000 € |
über 5.200.000 € über 300.000 € |
über 12.000.000 € über 950 000 € |
Freie Berufe (FB) | |||
Umsatzerlöse oder steuerlicher Gewinn |
über 990.000 € über 165.000 € |
über 5.600.000 € über 700.000 € |
über 12.000.000 € über 1.400 000 € |
Andere Leistungsbetriebe (AL) | |||
Umsatzerlöse oder steuerlicher Gewinn |
über 910.000 € über 77.000 € |
über 6.700.000 € über 400.000 € |
über 14.000.000 € über 1.200.000 € |
Land- und forstwirtschaftliche Betriebe (LuF) | |||
Umsatzerlöse oder steuerlicher Gewinn |
über 610.000 € über 60.000 € |
über 2.600.000 € über 136.000 € |
über 6.000.000 € über 475.000 € |
Fälle mit bedeutenden Einkünften (bE) Summe der positiven Einkünfte |
über 500.000 € (keine Saldierung mit negativen Einkünften) |
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Quelle: Schreiben Bundesministerium der Finanzen vom 15.12.2022 | |||
Außenprüfungsturnus im Jahr 2018 rechnerisch alle … |
31,0 Jahre |
15,8 Jahre |
4,6 Jahre |
Kleinstbetriebe (Kst) alle 93,9 Jahre | |||
Quelle: Datensammlung zur Steuerpolitik 2019 (eine Publikation des Bundesministeriums der Finanzen, Oktober 2019) |
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – Mittelstandsunternehmen
Politiker, Gewerkschaften oder Wirtschaftsverbände sprechen oft vom Herz der deutschen Wirtschaft, den Mittelstandsunternehmen, da diese besonders als Arbeitgeber eine bedeutende Rolle spielen.
Aber wer zählt zu den Mittelstandsunternehmen?
KMU | Mitarbeiterzahl | Jahresumsatz in Mio. € | Bilanzsumme in Mio. € | ||
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Kleinstunternehmen | < 10 | und | ≤ 2.000.000 € | oder | ≤ 2.000.000 € |
Kleine Unternehmen | < 50 | und | ≤ 10.000.000 € | oder | ≤ 10.000.000 € |
Mittlere Unternehmen | < 250 | und | ≤ 50.000.000 € | oder | ≤ 43.000.000 € |
Somit kann die Grenze für Mittelstandsunternehmen bei 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 50 Mio.€ beziehungsweise 43 Mio. € Bilanzsumme gezogen werden.
Losgelöst von diesen quantitativen Abgrenzungsmerkmalen werden mit dem Begriff "Mittelstand" auch qualitative Aspekte, wie sie bei eigenständig familiengeführten Unternehmen vorzufinden sind, als dazugehörig gezählt, auch wenn diese die KMU-Abgrenzungsmerkmale überschreiten.
Kapitalgesellschaften - Größenklassen