BADEGEWÄSSERQUALITÄTEN
Mit der EU-Richtlinie 2006/7/EG werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, ein hohes Niveau des Badegewässerschutzes sicherzustellen. Dieses Zie wird dadurch erreicht, dass zur Überwachung einheitliche Analysemethoden - und praktiken in der Gemeinschaft angewandt werden.
Die Richtlinie ist auf alle Oberflächengewässer an Küstenstränden und Binnengewässern anzuwenden, bei denen traditionell mit einer großen Anzahl von Badenden zu rechnen ist. Sie gilt nicht für Schwimm- und Kurbecken sowie für abgegrenzte Gewässer, die einer Behandlung unterliegen oder für therapeutische Zwecke genutzt werden.
Anhand der EU-Einstufung eines Badegewässers, erfolgt eine Verpflichtung zur Information, ob das Baden verboten ist oder davon abgeraten
wird. Weiterhin ist eine aktuelle Einstufung eines Badegewässers mittels physikalischen, chemischen und mikrobiologischen Parametern in eine der vier Badewasserqualitätsstufen
vorgesehen, die durch ein entsprechendes Symbol zu kennzeichnen ist.
Diese Informationen sind während der Badesaison an leicht zugänglicher Stelle in nächster Nähe jedes Badegewässers bereitzustellen.