WAFFEN - MUNITIONSKENNZEICHNUNGEN
Kalibergrößen (kurz: Kal. oder cal.) sind auf dem Waffenlauf sowie auf dem Munitionsboden eingeprägt und bezeichnen
zum einen die Innendurchmesser der Laufbohrungen von Feuerwaffen wie Büchsen, Flinten, Pistolen, Revolver sowie
Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, Geschützrohren und zum anderen die Durchmesser der Projektile (Geschosse).
In Waffen mit gezogenen Läufen werden noch Feldkaliber (das sind die erhabenen Teile des Laufs) und Zugkaliber (das sind die Vertiefungen im Lauf) sowie das Geschosskaliber (Geschossdurchmesser) unterschieden.
Kaliberangaben in der internationalen Einheit Zoll (inch) [1 Zoll/engl.: inch = 25,4 mm]
(Beispiel Kleinkaliberpatrone: cal. .22 lfB oder Diabolos (engl.: Pellets) für Druckluftgewehre cal. .177).
Das ein Kaliber in der Einheit "inch" angeben wird, ist an dem führenden Punkt zu erkennen.
cal. .22" sind somit 0,22 Zoll oder umgerechnet 5,6 mm (Berechnung: 0,22" × 25,4 mm)
Kaliberangabe in der metrischen Einheit mm werden um die Hülsenlängenangabe ergänzt
(Beispiel KK-Patrone bzw. Kleinkaliberpatrone: Kal. 5,6 × 15 mm R (R = mit Rand) oder Diabolos für Druckluftgewehre Kal. 4,5 mm)
lfB steht für "lang für Büchsen" oder
lr für "long rifle" in der Bedeutung von Kleinkalibermunition.
lfB Z (Zimmer) Zimmerpatrone mit einer extra schwachen Ladung
lfB Sub Sonic (Unterschallmunition) Mündungsgeschwindigkeit ist kleiner als die Schallgeschwindigkeit
lfB SV (Standard Velocity) Normale Geschwindigkeit)
lfB HV (High Velocity) Hohe Geschwindigkeit)
lfB Hyper Velocity (Sehr hohe Geschwindigkeit)
Mag. (Magnum) kennzeichnet Munition mit höherer Feuerkraft in der gleichen Kaliberklasse.
Das deutsche Waffengesetz (WaffG) unterscheidet:
Patronenmunition(Hülsen mit Ladungen, die ein Geschoss enthalten, und Geschosse mit Eigenantrieb),
Kartuschenmunition (Hülsen mit Ladungen, die ein Geschoss nicht enthalten),
hülsenlose Munition(Ladung mit oder ohne Geschoss, wobei die Treibladung eine den Innenabmessungen einer Schusswaffe oder eines Gegenstandes nach Unterabschnitt 1 Nr. 1.2 angepasste Form hat),
pyrotechnische Munition(dies sind Gegenstände, die Geschosse mit explosionsgefährlichen Stoffen oder Stoffgemischen [pyrotechnische Sätze] enthalten, die Licht-, Schall-, Rauch-, Nebel-, Heiz-, Druck- oder Bewegungswirkungen erzeugen und keine zweckbestimmte Durchschlagskraft im Ziel entfalten).
Kennzeichnung der Verpackung von Reizstoffgeschossen und Reizstoffsprühgeräten.
Auf dem Hülsenboden ist das Kurzzeichen für den enthaltenen Reizstoff anzugeben.
███ Blau - Reizstoffmunition mit CN (Chloracetophenon)
███ Gelb - Reizstoffmunition mit CS (Chlorbenzalmalondinitril)
███ Rot - sonstige Reizstoffmunition (z. B. Nonivamid - Pfeffer)
Die Verpackungen von Reizstoffgeschossen müssen u. a. folgende Angaben aufweisen:
1. die Aufschrift "Reizstoff",
2. die gebräuchliche wissenschaftliche Bezeichnung des Reizstoffes,
3. die Masse des in einem Geschoss enthaltenen Reizstoffes,
4. der Zeitpunkt (Jahr und Monat), bis zu dem der Reizstoff versprüht oder die Geschosse verschossen werden dürfen, und
5. die Aufschrift "In Entfernungen unter 1 m Gefahr gesundheitlicher Schädigungen!".
Kartuschenmunition für Tierbetäubungsgeräte (Bolzenschussgeräte) für die Betäubung von Schlachttieren Kaliber 9 × 17 mm
Der Stärkegrad der Ladung ist durch folgende Farben zu kennzeichnen (Etikett und Zündhütchen):
Ladungsstufe 1 weiß oder braun schwächste Ladung
Ladungsstufe 2 grün schwache Ladung (für Schweine und Kleintiere, Kälber, Schafe)
Ladungsstufe 3 gelb mittlere Ladung (für Großvieh wie Kühe, Pferde und leichte Ochsen)
Ladungsstufe 4 blau starke Ladung (für schwere Bullen und Ochsen)
Ladungsstufe 5 rot sehr starke Ladung (für schwerste Tiere)
Ladungsstufe 6 schwarz stärkste Ladung
Prüfzeichen für Munition gemäß § 32 Abs. 2 Nr. 4 Beschussverordnung - BeschussV | |||||
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Zulassungszeichen für pyrotechnische Munition BAM - PM I (Abgabe an Personen ab 18 Jahren) |
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