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Lexikon der Codes - Symbole - Kurzzeichen


PFLEGEGRADE

Pflegebedürftig im Sinne des § 14 SGB XI sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können.

Die Pflegebedürftigkeit orientiert sich ausschließlich an den Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und den Fähigkeiten der Betroffenen und wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) anhand eines standardisierten Punktekataloges in 6 pflegerelevanten Lebensbereichen festgestellt. Das Ergebnis der Begutachtung führt über ein Punkte- und Gewichtungssystem zu einer Einstufung in eine der 5 Pflegegrade (PG 1, PG 2, PG 3, PG 4, PG 5).


Pflegegrade und Leistungen pro Monat ab 1.1.2024
Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
zugrunde liegende Punktzahl
aufgrund der Gutachterbewertung
(gilt nicht für Kinder 0 - 18 Monate)
12,5 bis unter 27
Gesamtpunkte
27 bis unter 47,5
Gesamtpunkte
47,5 bis unter 70
Gesamtpunkte
70 bis unter 90
Gesamtpunkte
90 bis 100
Gesamtpunkte
Beschreibung des Grades der Pflegebedürftigkeit geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Geldleistung ambulant
Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen, auch Angehörige
- 332 € 573 € 765 € 947 €
Sachleistung ambulant
(häusliche Pflegehilfe wie ambulante Pflegeeinrichtungen)
- 761 € 1.432 € 1.778 € 2.200 €
Entlastungsbetrag ambulant
(zweckgebunden)
bis 125 €
bis 125 € bis 125 € bis 125 € bis 125 €
Leistung bei vollstationärer Pflege 125 € 770 € 1.262 € 1.775 € 2.005 €
Pflegehilfsmittel bei häuslicher Pflege bis 40 € bis 40 € bis 40 € bis 40 € bis 40 €
notwendige Ersatzpflege
(bis zu 6 Wochen)
Leistungen nach
§ 28a SGB XI
1.774 € 1.774 € 1.774 € 1.774 €
Kurzzeitpflege in einer vollstationären Einrichtung
(bis zu 8 Wochen pro Kalenderjahr)
bis zu 125 €
(Entlastungsbetrag)
bis 1.774 € bis 1.774 € bis 1.774 € bis 1.774 €
Zuschuss für Umbaumaßnahmen in Haus oder Wohnung bis 4.000 €
je Maßnahme
bis 4.000 €
je Maßnahme
bis 4.000 €
je Maßnahme
bis 4.000 €
je Maßnahme
bis 4.000 €
je Maßnahme
Zuschlag für den zu zahlenden Eigenanteil für die Pflegekosten (nicht für Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten) nach Dauer des Aufenthaltes Bis 12 Monate: 15 %
Mehr als 12 Monate: 30 %
Mehr als 24 Monate: 50 %
Mehr als 36 Monate: 75 %

 

In folgenden 6 Bereichen erfolgt vom MDK die Begutachtung aufgrund Sozialgesetzbuch (SGB XI) Elftes Buch Soziale Pflegeversicherung (Anlage 1)

 

Schweregrad der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten:

● keine Beeinträchtigungen

● geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder Fähigkeitsstörungen

● erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder Fähigkeitsstörungen

● schwere Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder Fähigkeitsstörungen

● umfassende Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder Fähigkeitsstörungen.

Modul 1 - Mobilität

Positionswechsel im Bett

Halten einer stabilen Sitzposition

Umsetzen

Fortbewegen innerhalb des Wohnbereiches

Treppensteigen.

 

Modul 2 - Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld

Örtliche Orientierung

Zeitliche Orientierung

Erinnern an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungen

Steuern von mehrschrittigen Alltagshandlungen

Verstehen von Sachverhalten und Informationen

Sachverhalte und Informationen verstehen

Erkennen von Risiken und Gefahren

Mitteilen von elementaren Bedürfnissen

Verstehen von Aufforderungen

Beteiligen an einem Gespräch

 

Modul 3 - Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen

Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten

Nächtliche Unruhe

Selbstschädigung und autoaggressives Verhalten

Beschädigung von Gegenständen

Physisch aggressives Verhalten gegenüber anderen Personen

Verbale Aggression

Andere pflegerelevante vokale Auffälligkeiten

Abwehr pflegerischer oder anderer unterstützender Maßnahmen

Wahnvorstellungen

Ängste

Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage

Sozial inadäquate Verhaltensweisen

Sonstige pflegerelevante inadäquate Handlungen.

 

Modul 4 - Selbstversorgung

Waschen des vorderen Oberkörpers

Körperpflege im Bereich des Kopfes (Kämmen, Zahnpflege/Prothesenreinigung, Rasieren)

Waschen des Intimbereichs

Duschen und Baden einschließlich Waschen der Haare

An- und Auskleiden des Oberkörpers

An- und Auskleiden des Unterkörpers

Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung und Eingießen von Getränken

Essen

Trinken

Benutzen einer Toilette oder eines Toilettenstuhls

Bewältigen der Folgen einer Stuhlinkontinenz und Umgang mit Stoma

Kinder: Bestehen gravierender Probleme bei der Nahrungsaufnahme bei Kindern bis zu 18 Monaten, die einen außergewöhnlich pflegeintensiven Hilfebedarf auslösen

 

Modul 5 - Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen in Bezug auf

Medikation, Injektionen

Injektionen (subcutan oder intramuskulär)

Versorgung intravenöser Zugänge (Port)

Absaugen oder Sauerstoffgabe

Einreibungen oder Kälte- und Wärmeanwendungen

Messung und Deutung von Körperzuständen

Körpernahe Hilfsmittel

Verbandswechsel und Wundversorgung

Versorgung bei Stoma

Regelmäßige Einmalkatheterisierung und Nutzung von Abführmethoden

Therapiemaßnahmen in häuslicher Umgebung

Zeit- und technikintensive Maßnahmen in häuslicher Umgebung

Arztbesuche

Besuch anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen (bis zu drei Stunden)

Zeitlich ausgedehnte Besuche anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen (länger als drei Stunden)

Kinder: Besuche von Einrichtungen zur Frühförderung bei Kindern

Einhaltung einer Diät und anderer krankheits- oder therapiebedingter Verhaltensvorschriften

 

Modul 6 - Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen

Ruhen und Schlafen

Sichbeschäftigen

Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungen

Interaktion mit Personen im direkten Kontakt

Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfelds

 

Modul 7 - Außerhäusliche Aktivitäten und Modul 8 - Haushaltsführung

Die Berechnung einer Modulbewertung ist entbehrlich, da die Darstellung der qualitativen Ausprägungen bei den einzelnen Kriterien ausreichend ist, um Anhaltspunkte für eine Versorgungs- und Pflegeplanung ableiten zu können.