Pflegebedürftig im Sinne des § 14 SGB XI sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der
Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder
psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können.
Die Pflegebedürftigkeit orientiert sich ausschließlich an den Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und den Fähigkeiten der
Betroffenen und wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) anhand eines standardisierten Punktekataloges in
6 pflegerelevanten Lebensbereichen festgestellt. Das Ergebnis der Begutachtung führt über ein Punkte- und Gewichtungssystem zu einer Einstufung in eine der 5 Pflegegrade
(PG 1, PG 2, PG 3, PG 4, PG 5).
Pflegegrade und Leistungen pro Monat ab 1.1.2025
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
zugrunde liegende Punktzahl aufgrund der Gutachterbewertung (gilt nicht für Kinder 0 - 18 Monate)
12,5 bis unter 27 Gesamtpunkte
27 bis unter 47,5 Gesamtpunkte
47,5 bis unter 70 Gesamtpunkte
70 bis unter 90 Gesamtpunkte
90 bis 100 Gesamtpunkte
Beschreibung des Grades der Pflegebedürftigkeit
geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Geldleistung ambulant Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen, auch Angehörige
-
347 €
599 €
800 €
990 €
Sachleistung ambulant (häusliche Pflegehilfe wie ambulante Pflegeeinrichtungen)
-
796 €
1.497 €
1.859 €
2.299 €
Entlastungsbetrag ambulant (zweckgebunden)
bis 131 €
bis 131 €
bis 131 €
bis 131 €
bis 131 €
Leistung bei vollstationärer Pflege
131 €
805 €
1.319 €
1.855 €
2.096 €
Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson (bis zu 6 Wochen)
-
bis 1.685 € pro Kalenderjahr
bis 1.685 € pro Kalenderjahr
bis 1.685 € pro Kalenderjahr
bis 1.685 € pro Kalenderjahr
Kurzzeitpflege in einer vollstationären Einrichtung (bis zu 8 Wochen)
-
bis 1.854 € pro Kalenderjahr
bis 1.854 € pro Kalenderjahr
bis 1.854 € pro Kalenderjahr
bis 1.854 € pro Kalenderjahr
Wohngruppenzuschalg
bis 224 €
bis 224 €
bis 224 €
bis 224 €
bis 224 €
Pflegehilfsmittel bei häuslicher Pflege
bis 42 €
bis 42 €
bis 42 €
bis 42 €
bis 42 €
Zuschuss für Umbaumaßnahmen in Haus oder Wohnung
bis 4.180 € je Maßnahme
bis 4.180 € je Maßnahme
bis 4.180 € je Maßnahme
bis 4.180 € je Maßnahme
bis 4.180 € je Maßnahme
Digitale Pflegeanwendungen
bis 53 €
bis 53 €
bis 53 €
bis 53 €
bis 53 €
Zuschlag für den zu zahlenden Eigenanteil für die Pflegekosten (nicht für Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten) nach Dauer des Aufenthaltes
Bis 12 Monate: 15 % Mehr als 12 Monate: 30 % Mehr als 24 Monate: 50 % Mehr als 36 Monate: 75 %
Schweregrade der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten:
Punktbereich 0: keine Beeinträchtigungen
Punktbereich 1: geringe Beeinträchtigungen
Punktbereich 2: erhebliche Beeinträchtigungen
Punktbereich 3: schwere Beeinträchtigungen
Punktbereich 4: umfassende Beeinträchtigungen
Modul 1 - Mobilität
Positionswechsel im Bett
Halten einer stabilen Sitzposition
Umsetzen
Fortbewegen innerhalb des Wohnbereiches
Treppensteigen.
Modul 2 - Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld
Örtliche Orientierung
Zeitliche Orientierung
Erinnern an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungen
Steuern von mehrschrittigen Alltagshandlungen
Treffen von Entscheidungen im Alltag
Verstehen von Sachverhalten und Informationen
Erkennen von Risiken und Gefahren
Mitteilen von elementaren Bedürfnissen
Verstehen von Aufforderungen
Beteiligen an einem Gespräch
Modul 3 - Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen
Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten
Nächtliche Unruhe
Selbstschädigung und autoaggressives Verhalten
Beschädigung von Gegenständen
Physisch aggressives Verhalten gegenüber anderen Personen
Verbale Aggression
Andere pflegerelevante vokale Auffälligkeiten
Abwehr pflegerischer oder anderer unterstützender Maßnahmen
Wahnvorstellungen
Ängste
Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage
Sozial inadäquate Verhaltensweisen
Sonstige pflegerelevante inadäquate Handlungen.
Modul 4 - Selbstversorgung
Waschen des vorderen Oberkörpers
Körperpflege im Bereich des Kopfes (Kämmen, Zahnpflege/Prothesenreinigung, Rasieren)
Waschen des Intimbereichs
Duschen und Baden einschließlich Waschen der Haare
An- und Auskleiden des Oberkörpers
An- und Auskleiden des Unterkörpers
Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung und Eingießen von Getränken
Essen
Trinken
Benutzen einer Toilette oder eines Toilettenstuhls
Bewältigen der Folgen einer Harninkontinenz und Umgang mit Dauerkatheter und Urostoma
Bewältigen der Folgen einer Stuhlinkontinenz und Umgang mit Stoma
Ernährung parental oder über Sonde
Kinder: Bestehen gravierender Probleme bei der Nahrungsaufnahme bei Kindern bis zu 18 Monaten, die einen außergewöhnlich pflegeintensiven
Hilfebedarf auslösen
Modul 5 - Bewältigung von und des selbständigen Umgangs mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
Medikation
Injektionen (subcutan oder intramuskulär)
Versorgung intravenöser Zugänge (Port)
Absaugen oder Sauerstoffgabe
Einreibungen oder Kälte- und Wärmeanwendungen
Messung und Deutung von Körperzuständen
Körpernahe Hilfsmittel
Verbandswechsel und Wundversorgung
Versorgung bei Stoma
Regelmäßige Einmalkatheterisierung und Nutzung von Abführmethoden
Therapiemaßnahmen in häuslicher Umgebung
Zeit- und technikintensive Maßnahmen in häuslicher Umgebung
Arztbesuche
Besuch anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen (bis zu drei Stunden)
Zeitlich ausgedehnte Besuche anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen (länger als drei Stunden)
Kinder: Besuche von Einrichtungen zur Frühförderung bei Kindern
Einhaltung einer Diät und anderer krankheits- oder therapiebedingter Verhaltensvorschriften
Modul 6 - Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen
Ruhen und Schlafen
Sichbeschäftigen
Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungen
Interaktion mit Personen im direkten Kontakt
Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfelds
Modul 7 - Außerhäusliche Aktivitäten und
Modul 8 - Haushaltsführung
Die Berechnung einer Modulbewertung ist entbehrlich, da die Darstellung der qualitativen Ausprägungen bei den einzelnen Kriterien ausreichend ist,
um Anhaltspunkte für eine Versorgungs- und Pflegeplanung ableiten zu können.