CODE–Knacker

Lexikon der Codes - Symbole - Kurzzeichen


NATURKOSMETIK

Wer sich bei der täglichen Verschönerung und Körperpflege für Naturkosmetik entscheidet, möchte seinem Körper und somit auch seiner Gesundheit etwas besonders Gutes tun und verfolgt das Ziel, seinen Körper keinen chemischen Attacken auszusetzen. Immer wieder aufflammende Schlagworte giftiger, hautreizender oder bedenklicher Inhaltsstoffe wie Formaldehyd, polyzyklische Moschusverbindungen oder PEG um nur einige zu nennen, schrecken diesen Anwenderkreis vor herkömmlicher Kosmetik ab.

Um eine geeignete Orientierungshilfe zu bieten, kann bisher auf kein staatliches Prüf- oder Gütesiegel verwiesen werden.

Eine geeignete Hilfe bietet zunächst das Studium der angegebenen Inhaltsstoffe (Link siehe Link ganz unten) um mögliche Allergie auslösende Stoffe oder andere unverträgliche Inhaltsstoffe zu erkennen und aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse die Anwendung oder Verwendung zu meiden.

 

BDIH-Verbands-Prüfzeichen
BDIH-Prüfzeichen

Naturkosmetik-Hersteller können das
BDIH-Prüfzeichen (Bundesverband deutscher Industrie- und Handelsunternehmen für Arzneimittel, Reformwaren, Nahrungsergänzungsmittel und Körperpflegemittel e.V., Mannheim) beantragen.

Seit 1.1.12017 gilt verpflichtend der gemeinsame COSMOS-Standard AISBL (internationalen Zusammenschluss der Mitglieder BDIH, Ecocert, Cosmebio, ICEA, Soil Association) für Natur- und Biokosmetik.

Dieses Zeichen mit dem Zusatz "Cosmos natural" oder "Cosmos organic" wird nur jenen Produkten verliehen, die die Vorgaben des Standards erfüllen.

Danach soll der Einsatz pflanzlicher Rohstoffe soweit möglich aus kontrolliert-biologischem Anbau (kbA) bzw. kontrolliert ökologischer Wildsammlung stammen.

Neben der Berücksichtigung des Artenschutzes dürfen weder Tierversuche durchgeführt noch Rohstoffe toter Wirbeltiere wie beispielsweise Walrat (eine helle, fettartige Masse aus dem Kopf von Pottwalen), Schildkrötenöl, Nerzöl, Murmeltierfett, tierische Fette, tierisches Collagen und Frischzellen eingesetzt werden.

Es gilt ein Verzicht auf organisch-synthetische Farbstoffe, synthetische Duftstoffe, ethoxilierte Rohstoffe, Silikone, Paraffine und andere Erdölprodukte.

Zur Konservierung dürfen im Produkt neben natürlichen Konservierungssystemen nur bestimmte naturidentische Konservierungsmittel verwendet werden. Hierzu gehören Benzoesäure, ihre Salze und Ethylester, Salicylsäure und ihre Salze, Sorbinsäure und ihre Salze sowie Benzylalkohol. Bei diesen Konservierungsmitteln ist der Zusatz "Konserviert mit … [Name des Konservierungsstoffes]" anzugeben.

Zur Entkeimung dürfen weder die verwendeten Rohstoffe noch das Endprodukt radioaktiv bestrahlt werden. Weiterhin dürfen keine Nanomaterialien enthalten sein.

 

Natrue-Label Mit den NATRUE-Labels wurde Ende 2008 von der Interessengemeinschaft führender europäischer Naturkosmetikfirmen ein europaweit einheitliches Zertifizierungsverfahren ins Leben gerufen, das eindeutige und strenge Vergabekriterien für Naturkosmetikprodukte vorsieht.
Für zertifizierte Naturkosmetik und Biokosmetik wird ein einheitliches Label vergeben. Es werden seit dem Jahr 2021 zwei Kriterien (vorher waren es drei) unterschieden, Naturkosmetik und Biokosmetik.
Auskunft über die verwendeten und kriteriengerecht behandelten Rohmaterialien ist nur aus der internetbasierten Produkt-Datenbank ersichtlich.
Link https://www.natrue.org/de
Naturkosmetik

Echte Naturkosmetika, die die Grundanforderungen (Label-Kriterien) an Inhaltsstoffe aus der Natur erfüllen. Dazu gehören pflanzliche, anorganisch-mineralische (kein Mineralöl) oder Substanzen tierischen Ursprungs (ausgenommen sind tote Wirbeltiere).
Eine Konservierung darf nur mit naturidentischen oder naturnahen Konservierungsstoffen durchgeführt werden.

Biokosmetik

Neben den Grundvoraussetzungen an Naturkosmetik müssen die enthaltenen Naturstoffe pflanzlichen oder tierischen Ursprungs zu mindestens 95 % aus kontrolliert biologischer Erzeugung und/oder aus kontrollierter Wildsammlung gemäß den Kriterien der EG-Öko-Verordnung stammen.

 

Bei Kosmetikprodukten mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum von mehr als 30 Monaten ist anzugeben, wie lange das Mittel nach dem Öffnen verwendet werden kann, ohne dass eine Gefährdung der Gesundheit zu erwarten ist (Verwendungsdauer).
Dabei ist dieses Symbol, Symbol für die Verwendungsdauer nach Öffnung gefolgt von der Angabe des Zeitraums (M für Monate und J für Jahre), zu verwenden.
Kosmetikprodukte die weniger als 30 Monate haltbar sind, müssen außerdem mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) versehen sein.