MADE IN GERMANY
Seit der Verabschiedung des Handelsmarken-Gesetzes im englischen Parlament am 23.8.1887 (gültig bis 1971), mussten alle nach England eingeführten Waren einen Hinweis auf das Ursprungsland tragen.
Ziel war, die britische Wirtschaft vor importierten Waren vom Kontinent zu schützen. Das von England verfolgte Ziel schlug jedoch ins Gegenteil um.
In den darauf folgenden Jahren wurde die freiwillige Waren-Kennzeichnung "Made in Germany" zum Markenzeichen und Symbol für Zuverlässigkeit, Seriosität, Pünktlichkeit, hervorragende Qualität und hohe Sicherheitsstandards, was nicht zuletzt die internationale Export-Spitzenstellung bei Kraftfahrzeugen, Kraftwerken, Baumaschinen, Magnetschwebebahnen oder Industrierobotern beweist. Auch die Spitzenposition in der Bio-Technologie (mRNA-Impfstoff) während der Corona-Pandemie ist hier rühmlich einzuordnen. Es darf allerdings auch nicht verschwiegen werden, dass das gute Image zwischendurch auch durch einige Murksprojekte getrübt wurde. Hier ist besonders das GPS-Mautsystem, das UMTS-Handynetz, die Zugneigetechnik oder der Diesel-Pkw-Skandal zu nennen.
Produkt-Kennzeichnungen für "in Deutschland hergestellt":
Made in Germany
(englische Schreibweise)
Fabriqué en R.F.A. (französische Schreibweise)
Produkt-Kennzeichnungen für "in Deutschland gedruckt":
Printed in Germany
(englische Schreibweise)
Imprimé en R.F.A. (französische Schreibweise)
Produkt-Kennzeichnungen anderer Länder:
EEC European Economic Community
(EWG, Europäische Wirtschaftsgemeinschaft)
EU Europäische Union
F Frankreich
GB Großbritannien
I Italien
PRC People’s Republic of China (Made in China)
RFA République
Fédérale d'Allemagne (Bundesrepublik Deutschland)
ROC Republic of China (Made in Taiwan)
UK United Kingdom (Vereinigtes Königreich-England, Schottland, Wales, Nordirland)
US USA
Die Herkunftsbezeichnungen weiterer Länder werden in der Regel in englischer Schreibweise, nicht abgekürzt, wiedergegeben:
( Austria = Österreich; Greece = Griechenland; Spain = Spanien; Nippon = Japan; …)
Skepsis ist bei Kennzeichnungen angebracht, die den Eindruck erwecken sollen, es handele sich um in Deutschland (germany) produzierte Waren. Aus Wettbewerbsgründen wird für die Kennzeichnung "Made in Germany" entsprechend der Rechtsprechung ein Wertschöpfungsanteil von mindestens 45 % vorausgesetzt. In Einzelfälle können auch geringere Wertschöpfungsanteile die Kennzeichnung rechtfertigen.
Beispiele für nicht in Deutschland produzierte Waren:
designed in germany (in Deutschland gestaltet/entworfen)
tested in germany (in Deutschland getestet - hier wurde lediglich eine Endkontrolle vorgenommen)
printed in germany (in Deutschland gedruckt - die Gebrauchsanweisung wurde in Deutschland gedruckt)
assembled in Germany (in Deutschland montiert)
Getrübt wird der gute Ruf deutscher Waren durch die vermehrt zu beobachtende kurze Lebensdauer vorwiegend technischer Gegenstände. So ist festzustellen, dass oft nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungszeit oder der freiwillig gewährten Garantiezeit ein Akku, Haartrockner, Flachbildfernseher oder Elektrorasenmäher den Geist aufgibt. Bereits seit Jahrzehnten beklagt die Damenwelt ungehört das eigentlich lösbare Laufmaschenproblem bei Strümpfen.
Ursächlich sind oft eingebaute Sollbruchstellen, die einen technischen Ausfall bewirken, verursacht durch übermäßige Abnutzung, Überhitzung von elektronischen Bauteilen wegen ungünstiger Platzierung oder falscher Dimensionierung oder Bruch wegen Verwendung minderwertigen Materials, um nur einige zu nennen. Elektroküchengeräte können beispielsweise nur für 10 Sekunden, andere nur 3 Minuten betrieben werden, um anschließend längere Zeit abkühlen zu müssen. Diese Geräte werden dann z. B. mit KB3 (Kurzzeitbetrieb 3 Minuten) gekennzeichnet.
Bei so einem geplanten, konstruktionsbedingten "Verfalldatum", das von Seiten der Hersteller vehement dementiert wird, sprechen Verbraucherschützer oder Prüflabore auch von "geplanter Obsoleszenz". Hintergrund ist die herstellerseitig forcierte Verkaufsförderung und die damit verbundene kontinuierliche Umsatzsteigerung - ein Verkaufsartikel soll ja nicht "ewig" halten. Für diese Generation sind ja noch ausreichend Ressourcen vorhandenen aus denen voll geschöpft werden kann.
Das Testinstitut HTV GmbH vergibt inzwischen auf Herstellerantrag das HTV-Life®-Prüfzeichen, das ein Produkt tragen darf, das auf langlebige Nutzung hin geprüft wurde und keine Anzeichen von geplanter Obsoleszenz erkennen lässt.
Der Verbraucher kann somit auf Anhieb erkennen, dass bei einem mit dem Prüfsiegel versehenen Produkt der Hersteller auf bewusste Lebenszeitverkürzung verzichtet hat und dieses auch eidesstattlich versichert wird.