KERAMIKERZEUGNISSE ZUR LEBENSMITTELAUFBEWAHRUNG
Um gesundheitlichen Gefahren vorzubeugen, die von in Keramikgegenständen enthaltenen Blei- und Cadmiumanteilen ausgehen, hat der Gesetzgeber Grenzwerte festgelegt, die nicht oder nur in Ausnahmefällen
überschritten werden dürfen. Diese Schwermetalle sing vorwiegend in farbigen Glasuren enthalten und können unter Umständen in das enthaltene Lebensmittel übergehen. Um Schwermetallbelastungen aus
Keramikgeschirr so gering wie möglich zu halten, sollten insbesondere saure Lebensmittel oder Fruchtsaftgetränke nicht über längere Zeit in derartigen Behältnissen aufbewahrt werden. Um akute oder chronische
Schwermetallvergiftungen (z. B. Nierenversagen, Hirnschädigungen) aufgrund der Anreicherung im Körper zu minimieren bzw. zu vermeiden, sind besonders in Haushalten mit Kleinkindern und Kindern entsprechende
Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten.
Über weitere Absenkungen der geltenden Höchstmengengrenzen wird diskutiert.
Geschirrart | Blei | Cadmium |
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Nicht füllbare Gegenstände; Füllbare Gegenstände mit einer Fülltiefe bis 25 mm |
0,8 mg/dm² | 0,07 mg/dm² |
Füllbare Gegenstände mit einer Fülltiefe von mehr als 25 mm | 4,0 mg/l | 0,3 mg/l |
Koch- und Backgeräte; Verpackungs- und Lagerbehältnisse mit mehr als 3 Liter Füllvolumen |
1,5 mg/l | 0,1 mg/l |
Küchenutensilien wie Brotdosen, Plastikbestecke, Pfannenwender, Schalen aus Kunststoff, Keramik, Glas, Holz, Karton, Metalle und Legierungen, Gummi und einige andere, die der Zubereitung
oder Aufbewahrung von Lebensmitteln dienen, sind als lebensmittelgeeignet zu kennzeichnen. z. B.: "Für Lebensmittel", "Für Lebensmittel geeignet" oder
mit dem Glas-Gabel-Symbol gemäß Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 vom 27.10.2004.
Mit dem RAL Messer- und Gabel-Zeichen gekennzeichnete Gegenstände wird die lebensmittelhygienische Unbedenklichkeit dokumentiert. (RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., Bonn) 👉
Für im Ausland erworbene Keramikgegenstände, wie Tassen und Teller, bestehen allgemein Bedenken für den lebensmittelgeeigneten Gebrauch. |
Am Rande bemerkt: