CODE–Knacker

Lexikon der Codes - Symbole - Kurzzeichen


KÄSE- FETTGEHaltSSTUFEN

Fettgehaltsstufen Fett(gehalt i. Tr. (in Trockenmasse) 
Magerstufe weniger als 10 %
Viertelfettstufe mindestens 10 %
Halbfettstufe mindestens 20 %
Dreiviertelfettstufe mindestens 30 %
Fettstufe mindestens 40 %
Vollfettstufe mindestens 45 %
Rahmstufe mindestens 50 %
Doppelrahmstufe mindestens 60 % - höchstens 87 %

 

Die Angabe des Fettgehalts bezieht sich nicht auf den gesamten Käse, sondern nur auf die enthaltene Trockenmasse (Eiweiß, Fett, Mineralien). Je weicher ein Käse ist, desto mehr Wasser enthält er und umso geringer wird der absolute Fettanteil aber auch Kalziumanteil.

Der tatsächliche Fettgehalt kann anhand dieser Faustformel ermittelt werden

Hartkäse        × 0,7        (z. B. 45 % Fett i. Tr. = 31,5 % tatsächlicher Fettgehalt)

Schnittkäse   × 0,6       (z. B. 45 % Fett i. Tr. = 27,0 % tatsächlicher Fettgehalt)

Weichkäse     × 0,5       (z. B. 45 % Fett i. Tr. = 22,5 % tatsächlicher Fettgehalt)

Frischkäse     × 0,3       (z. B. 45 % Fett i. Tr. = 13,5 % tatsächlicher Fettgehalt)

Gelegentlich wird neben der gesetzlich geforderten Angabe auch der verbraucherfreundliche tatsächliche Fettgehalt mit "x % Fett absolut" angegeben.

Beispiel:

Der Wassergehalt ( Wff ) in der fettfreien Käsemasse beträgt bei Hartkäse bis 56 %, Schnittkäse 54 - 63 %, halbfestem Schnittkäse 61 - 69 %, Sauermilchkäse 60 - 73 %, Weichkäse mehr als 67 % und bei Frischkäse mehr als 73 % .

 

👉 Käseprodukte mit einem Fettgehalt i. d. Tr. von höchstens 32,5 %, können den Hinweis "leicht" oder "light/lite" erhalten.
Bei Speisequark und Schichtkäse muss der Fettgehalt i. d. Tr. weniger als 12,5 % betragen.

Analogkäse

Eine käseähnliche Masse aus Pflanzenfett, Stärke, Milcheiweiß, Salz und Geschmackverstärker darf nicht als Käse bezeichnet werden, da dieses Produkt nicht aus dickgelegter Milch besteht und somit nicht der der KäseVO entspricht.

Gerne wird dieses preisgünstige, hochhitzefeste Käseimitat (umgangssprachlich Analogkäse oder Käseersatz), für Pizzabeläge oder Bäckereiprodukte verwendet.

Mit der ab 19.11.2014 anzuwendenden EU-Verordnung 1169/2011 muss der ersatzweise verwendeten Stoff in unmittelbarer Nähe des Produktnamens angeben werden. Die Schriftgröße der Imitatkennzeichnung, wobei das Wort "Imitat" allerdings nicht verwendet werden muss, ist in einer Schriftgröße von 75 Prozent der Größe des Produktnamens vorzunehmen. Die ersatzweise verwendete (minderwertige) Zutat kann beispielsweise "hergestellt aus Pflanzenfett" lauten. Auf jeden Fall darf die Bezeichnung bei Käse-Ersatzstoffen nicht der Eindruck erwecken, es handele sich um echten Käse.