HANDELSKLASSEN - SCHWEINESCHLACHTKÖRPER
Gesetzliche erfolgt die Einteilung von Schweineschlachtkörpern in Handelsklassen nach der SchwHKlV vom 12.11.2008.
Die Kennzeichnung erfolgt durch Stempelung oder Etikett.
Eine Handelsklassenregelung für portioniertes Fleisch gibt es jedoch immer noch nicht.
Hier ist der Verbraucher auf freiwillige Angaben der Verkaufsstellen angewiesen.
HKL 🐖 🐷 | Muskelfleischanteil des Schweineschlachtkörpers mit einem Schlachtgewicht von 50 kg bis unter 120 kg. |
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S E U R O P M V |
über 60 % 55 % bis unter 60 % 50 % bis unter 55 % 45 % bis unter 50 % 40 % bis unter 45 % unter 40 % Schlachtkörper von Sauen Schlachtkörper von zur Zucht verwendeten Ebern und Altschneidern |
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Steht auf der Verpackung von verarbeitetem Fleisch das irreführende Kurzzeichen
MEF, dann handelt es sich um mechanisch entbeintes Fleisch
oder die allgemein übliche Bezeichnung für Exportware:
MDM mechanically deboned meat,
MRM, mechanically recovered meat,
MSM mechanically separated meat
und das entspricht der Definition von Separatorenfleisch. Dabei entfernt ein Separator die noch an Knochen verbliebenen
Fleischreste. Die Erträge aus dieser Fleisch-Gewinnungsmethode (Restfleisch, Knochenputz) werden in der Wurstfabrikation weiterverarbeitet.
Nach der Richtlinie 2001/101/EG vom 26.11.2001 ist bei Fleischprodukten das mitverwendete Separatorenfleisch mit seinem
spezifischen Namen z. B. Schweine-Separatorenfleisch anzugeben.