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Lexikon der Codes - Symbole - Kurzzeichen


GRANATAPFEL

Wer von uns ist die Schönste - so stritten bereits der Sage nach die griechischen Göttinnen Hera, Athene und Aphrodite. Dieser Streit wurde von Paris mit der Überreichung eines Granatapfels an die Liebesgöttin Aphrodite beendet ("Urteil des Paris"). In dieser Begebenheit hat der Begriff "Zankapfel" auch seinen Ursprung.

 

Auch der Wurfsprengkörper Granate (italienisch: "granata" für "Granatapfel") stammt begrifflich vom Granatapfel ab. Die Granate in ihrer Form als auch die in der Granate enthaltenen vielen Pulverkörner erinnern an die in ihr enthaltenen zahlreichen Samenkörner.

 

Der Orden der Barmherzigen Brüder wurde in der spanischen Stadt Granada gegründet. Der Granatapfel ist nicht nur im Stadtwappen der andalusischen Stadt Granada enthalten, sondern steht auch für die Liebe, Fruchtbarkeit und Unsterblichkeit. Diese Eigenschaften spiegeln sich im Wappen des Ordens wider.

 

Granatapfelstrauch

 

Granatapfel (ganz und aufgeschnitten)

 

Granatapfel (Punica granatum)

Der Granatapfel, die paradiesische Frucht, gilt schlechthin als Symbol für Fruchtbarkeit, Liebe, Schönheit und ewiges Leben.

Zum einen sind es die zahlreichen, bis zu 800 Samenkörner, die eine große Fruchtbarkeit symbolisieren, zum anderen die rote Farbe des Fruchtfleisches als Sinnbild der Liebe und im besonderen der Saft als Symbol des Blutes der Märtyrer. Auch die feuerrot duftenden Blüten gelten als Symbol der Liebe.

 

Adam- und EvahausAdam. und Evahaus (Fachwerk-Bürgerhaus in Höxter von 1571)
 

Und was hat es mit der verbotenen Frucht auf sich?

Dem ersten Menschenpaar Adam (hebräisch "Mensch") und Eva (hebräisch "die Belebte") war es von Gott verboten, die Früchte vom Baum der Erkenntnis von Gut und Böse im Garten Eden zu essen.

In vielen Beschreibungen und Bildnissen wird der Apfel als die verbotene Frucht bezeichnet und dargestellt, obwohl die Frucht in der Bibel nicht näher bezeichnet wird. Je nach Ausrichtung biblischer Texte, Überlieferungen und Kulturkreis, werden die Früchte sowohl als Weintrauben, Feigen, Apfelsinen, seit dem Ende des Mittelalters als Äpfel als auch, wie aus hebräischer Überzeugung, als Granatäpfel interpretiert.

 

Qualitätsstandrds gemäß dem CODEX STANDARD FOR POMEGRANATE (CODEX STAN 310-2013)
Internationaler Lebensmittelkodex der WHO
Mindestanforderungen an Granatäpfel der Sorte Punica granatum L.
In allen Klassen müssen die Granatäpfel vorbehaltlich besonderer Bestimmungen für jede Klasse und der zulässigen Toleranzen folgendermaßen beschaffen sein:
Ganz;
Klang: Erzeugnisse mit Fäulnisbefall oder anderen Mängeln, die für den Verbrauch ungeeignet sind und ausgeschlossen werden;
sauber: frei von sichtbaren Fremdstoffen;
frei von Schädlingen und Schäden, die  durch diese verursacht wurden und das allgemeine Aussehen der Erzeugnisse beeinträchtigen;
frei von anomaler äußerer Feuchtigkeit, ohne Kondensation nach der Entnahme aus der Kältelagerung;
frei von fremdem Geruch und/oder Geschmack;
frei von Frostschäden;
frei von Schäden, die durch niedrige und/oder hohe Temperaturen verursacht wurden;
frei von Sonnenbränden, die sich auf die Kerne der Früchte auswirken.

Die Granatäpfel müssen genügend entwickelt sein und in Übereinstimmung mit den Kriterien zu den eigentümlichen Sorten und der Gegend, in denen sie herangewachsen sind, einen ausreichenden Reifezustand erreicht haben.
Entwicklung und Zustand der Granatäpfel müssen so sein, dass sie:
- Transport und Hantierung aushalten; und
- in zufrieden stellendem Zustand am Bestimmungsort ankommen.

Extra-Klasse
Granatäpfel in dieser Klasse müssen von höchster Qualität sein. Sie müssen sortentypische Merkmale aufweisen. Sie müssen frei von Mängeln sein, mit Ausnahme sehr leichter oberflächlicher Fehler, sofern diese das allgemeine Aussehen der Erzeugnisse und ihre Qualität, Haltbarkeit und Aufmachung im Packstück nicht beeinträchtigen.
Klasse I
Granatäpfel in dieser Klasse müssen von guter Qualität sein. Sie müssen die sortentypische Merkmale aufweisen.
Die folgenden leichten Fehler sind jedoch zulässig, sofern diese das allgemeine Aussehen der Erzeugnisse und ihre Qualität, Haltbarkeit und Aufmachung im Packstück nicht beeinträchtigen:
- Leichte Formfehler;
- Leichte Farbfehler;
- Leichte Hautfehler wie Risse.
Die Mängel wirken sich nicht in jedem Fall auf die Kerne der Früchte aus.
Klasse II
Diese Klasse umfasst Granatäpfel, die nicht in die höheren Klassen eingestuft werden können, aber die Mindestanforderungen erfüllen.
Die folgenden Fehler sind zulässig, sofern die Granatäpfel ihre wesentlichen Merkmale hinsichtlich Qualität, Haltbarkeit und Aufmachung behalten:
- Formfehler;
- Farbfehler;
- Schalendefekte einschließlich Rissbildung.
Die Mängel wirken sich nicht in jedem Fall auf die Kerne der Früchte aus.