CODE–Knacker

Lexikon der Codes - Symbole - Kurzzeichen


GASFLASCHEN - FARBCODIERUNG

W029 Warnung vor Gasflaschen

 

Die unter hohem Druck stehenden Gase in Gasflaschen stellen eine potentielle Gefahr dar. Aus diesem Grund werden die Gasflaschen zusätzlich zum vorgeschriebenen Gefahrgutaufkleber nach DIN EN 1089-3 (Norm gilt nicht für Feuerlöscher und Gasflaschen für Flüssiggas. z. B. Propan, Butan) mit unterschiedlichen Schulterfarben versehen, damit bei der Verwendung schon aufgrund der verwendeten Farbe keine Verwechslungsgefahr besteht (als zusätzliche Sicherheit werden unterschiedliche Schraubanschlussgrößen verwendet) und im Gefahrenfall der Inhalt von Rettungskräften schon aus größerer Entfernung beurteilt werden kann. Für den Flaschenmantel gibt es jedoch keine einheitliche Regelung. Grundsätzlich werden neben der einheitlich zu verwendenden Schulterfarbe folgende Mantelfarben freiwillig verwendet

 

 Grau oder gleiche Farbe wie Schulter (nicht weiß) für Industriegase.

 █Weiß für Medizin-/ Inhalationsgase.

 █ Rot oder gelb für Atemluftflaschen, die von Feuerwehren oder Rettungsdiensten verwendet werden.

     Sonder-/Spezialgase nicht festgelegt.


Gasflaschen-Kennzeichnung (Farbcodierung) gemäß DIN-EN 1089-3:2011
Gase mit nur einer Gefahreneigenschaft
giftig und/oder ätzend entzündbar oxidierend erstickend (inert *)
giftig und/oder ätzend
Schulterfarbe
gelb
RAL-Nummer 1018
entzündbar
Schulterfarbe
rot
RAL-Nummer 3000
oxidierend
Schulterfarbe
hellblau
RAL-Nummer 5012
erstickend
Schulterfarbe
leuchtendes Grün
RAL-Nummer 6018
z. B. Ammoniak, Chlor, Arsin, Fluor, Kohlenmonoxid, Stickoxid, Schwefeldioxid z. B. Wasserstoff, Methan, Ethylen, Formiergas, Stickstoff/ Wasserstoffgemisch z. B. Sauerstoff-, Lachgasgemische
(außer Inhalationsgemische)
z. B. Krypton, Xenon, Neon, Schweißschutzgasgemische, Druckluft technisch
 * Inertgas = nichttoxisches, nichtkorrosives, nichtentzündbares und nichtoxidierendes Gas oder Gasgemisch

Spezielle Kennzeichnung für gebräuchliche Industriegase
Acetylen
C₂H₂
Sauerstoff
O₂
Distickstoffoxid
(Lachgas) N₂O
Argon
Ar
Acetylen
Schulterfarbe
kastanienbraun
RAL-Nummer 3009
Sauerstoff
Schulterfarbe
weiß
RAL-Nummer 9010
Distickstoffoxid
Schulterfarbe
blau
RAL-Nummer 5010
Argon
Schulterfarbe
dunkelgrün
RAL-Nummer 6001
Stickstoff
N₂
Kohlendioxid
CO₂
Helium
He
 
Stickstoff
Schulterfarbe
schwarz
RAL-Nummer 9005
Kohlendioxid
Schulterfarbe
grau
RAL-Nummer 7037
Helium
Schulterfarbe
braun
RAL-Nummer 8008
 

 

Sauerstoffgemische und Luft für die medizinische Verwendung und als Atemgas (Inhalationsgemische)
Synthetische Luft/
Druckluft für Atemzwecke
Gemisch
Sauerstoff/ Helium
Gemisch
Sauerstoff/ Kohlendioxid
Gemisch
Sauerstoff/ Distickstoffoxid
Gemisch
Stickstoff (NO₂)/ <1.000 ppm Stickstoffmonoxid (NO)
Synthetische Luft
Schulterfarbe
weiß/schwarz
RAL-Nummer 9010/9005
Gemische Sauerstoff/Helium
Schulterfarbe
weiß/braun
RAL-Nummer 9010/8008
Gemisch Sauerstoff/Kohlendioxid
Schulterfarbe
weiß/grau
RAL-Nummer 9010/7037
Gemisch Sauerstoff/Distickstoffoxid
Schulterfarbe
weiß/blau
RAL-Nummer 9010/5010
Gemisch NO/NO2
Schulterfarbe
türkisblau
RAL-Nummer 5018

 

 

An jeder Gasflasche muss ein Gefahrgutaufkleber angebracht sein, der verbindliche Angaben über den Inhalt enthält:
Kennzeichnung des Inhalts wie ordnungsgemäße Lieferbezeichnung und UN-Nummer, Lagerungshinweise, Risiko- und Sicherheitssätze, Gefahrzettel nach ADR/RID, z. B. Zusammensetzung des Gasgemisches oder Reinheitsangabe des Gases, [Punkt-Notation von Gasen], Name und Anschrift der für die Abfüllung verantwortlichen Firma, Füllgewicht für nach Gewicht abgefüllte Gase.

 

 Muster eines Gefahrgutaufklebers für Sauerstoff nach DIN EN ISO 7225

 

Punkt-Notation von Gasen
Die Reinheit von Gasen wird verkürzt durch zwei von einem Punkt getrennten Ziffern angegeben.
z. B. Argon 4.6
Der Mindestgehalt an reinem Argon beträgt danach 99,996 %
Die Ziffer vor dem Punkt gibt die Anzahl der "Neuner" in der Prozentangabe für den Anteil des reinen Gases an Die Ziffer hinter dem Punkt gibt die erste von "Neun" abweichende Dezimalstelle an.

Kennzeichnung von nachfüllbaren UN-Druckgefäßen


Kennzeichnung von nachfüllbaren UN-Druckgefäßen
Quelle: Grundlage ist die Anlage zur Bekanntmachung der Neufassung der Anlagen A und B des Europäischen Übereinkommens vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) (in der ab dem 3. Januar 2018 geltenden Fassung), Ziffer 6.2.2.7