CODE–Knacker

Lexikon der Codes - Symbole - Kurzzeichen


FLURFÖRDERZEUGE

Unter Flurförderzeuge (FFZ) werden im Innen- und Außenbereich von Betrieben mit Rädern versehene Transportmittel verstanden, die je nach Bauart unterschiedliche Lasten zu transportieren geeignet sind.

Begriffsbestimmungen nach § 2 der Unfallverhütungsvorschrift für Flurförderzeuge BGV D27


(1) Flurförderzeuge im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind Fördermittel, die ihrer Bauart nach dadurch gekennzeichnet sind, dass sie
1. mit Rädern auf Flur laufen und frei lenkbar,
2. um Befördern, Ziehen oder Schieben von Lasten eingerichtet und
3. zur innerbetrieblichen Verwendung bestimmt
sind

(2) Flurförderzeuge mit Hubeinrichtung im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind zusätzlich zu Abs. 1 dadurch gekennzeichnet, dass sie

1. zum Heben, Stapeln oder In-Regale-Einlagern von Lasten eingerichtet sind
    und
2. Lasten selbst aufnehmen und absetzen können.

(3) Flurförderzeuge mit Hubeinrichtung, die die Last oder das Lastaufnahmemittel höher als bodenfrei heben können, im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind zusätzlich zu Absatz 1 dadurch gekennzeichnet, dass das Lastaufnahmemittel bei der Hub- und Senkbewegung in einer geraden und senkrechten oder nahezu senkrechten mechanischen Führung läuft.

(4) Mitgänger-Flurförderzeuge im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind Flurförderzeuge, die durch einen mitgehenden Fahrer gesteuert werden.

(5) Regalstapler im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind Seitenstapler, Dreiseitenstapler und Quergabelstapler, die zum Ein- oder Auslagern ganzer Ladeeinheiten eingerichtet sind.

(6) Kommissionierstapler im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind Flurförderzeuge mit einem höher als 1,2 m über Flur hebbaren Standplatz für den Kommissionierer.

(7) Kommissioniergeräte im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind Flurförderzeuge ohne Standplatz oder mit nicht hebbarem Standplatz oder mit einem bis 1,2 m über Flur hebbaren Standplatz für den Kommissionierer.

(8) Schmalgänge im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind Verkehrswege für Flurförderzeuge in Regalanlagen ohne beidseitigem Sicherheitsabstand von jeweils mindestens 0,50 m zwischen den am weitesten ausladenden Teilen der Flurförderzeuge einschließlich ihrer Last und festen Teilen der Umgebung.

(9) Kriechgeschwindigkeit im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift ist eine Geschwindigkeit bis 2,5 km/h.

(10) Bodenfrei Heben im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift ist ein Anheben der Last oder des Lastaufnahmemittels bis 0,50 m über Flur.

(11) Fahrer im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind Personen, die Flurförderzeuge steuern.

(12) Anhänger im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind Fördermittel ohne eigenen Antrieb, die so eingerichtet sind, dass sie bestimmungsgemäß an Flurförderzeuge angekoppelt werden können.


Flurförderzeuge-Bezeichnungen nach VDI-Richtlinie 3586
1. Buchstabe
(Antriebsart)
2. Buchstabe
(Bedienungsart)
3. Buchstabe
(Bauart)

B = Benzin
D = Diesel
E = Elektro (Batterie)
N = Netz (elektrisch)
P = Pressluft
T = Treibgas
   = Handbetrieb (ohne
      Kennzeichnung)

G = Geh
S = (Fahrer)stand
F = (Fahrer)sitz
K = Kommissioniergerät.

A = Sattelschlepper
B = Zweiseitenstapler
C = C-Gabel-Dreiseitenstapler
E = Portalstapler
F = Portalhubwagen
G = Gabelstapler
H = Hochhubwagen
I = Initialgabelhochhubwagen
L = Gabel-Dreiseitenstapler
M = Schubmaststapler
N = Hubwagen
P = Spreizenstapler
Q = Quergabelstapler (Seitenstapler)
R = Einachsschlepper
S = Schubgabelstapler
T = Transitroller
U = Gabelhubwagen
V = Gabelhochhubwagen
W = Plattformwagen
X = Schwenkgerüst-Dreiseitenstapler
Y = Vierwege und Mehrwegestapler
Z = Zweiachsschlepper.

Aus dieser Systematik werden die individuellen Flurförderzeuge-Kurzbezeichnungen abgeleitet, die wiederum in sieben Hauptgruppen unterteilt sind:

1. Handgeräte (z. B. HU Hand-Gabelhubwagen)
2. Benzin und Treibgasgeräte (z. B. BFG Benzin-Fahrersitz-Gabelstapler)
3. Dieselfahrzeuge (z. B. DFG Diesel-Fahrersitz-Gabelstapler)
4. Elektro-Geh-Geräte (z. B. EGG Elektro-Geh-Gabelstapler)
5. Elektro-Stand-Geräte (z. B. ESV Elektro-Stand-Gabelhochhubwagen)
6. Elektro-Fahrersitz-Geräte (z. B. EFG Elektro-Fahrersitz-Gabelstapler)
7. Kommissioniergeräte (z. B. EKH Elektro-Kommissionier-Plattformhochhubwagen)

 


Sicherheitstechnische Anforderungen

Für Fußgänger verboten
Für Fußgänger verboten
Warnung vor Flurförderzeugen
Warnung vor Flurförderzeugen