CODE–Knacker

Lexikon der Codes - Symbole - Kurzzeichen


AUTOFAHRER-ZEICHENSPRACHE

Autofahrer geben in bestimmten Situationen Licht-, Hup- und Handzeichen, um in der Regel anderen Verkehrsteilnehmern eine Hilfe zu geben.

Überholt beispielsweise ein Lkw einen anderen Lkw, so gibt der überholte Lkw dem überholenden Lkw mit der Lichthupe das hilfreiche Zeichen zum Wiedereinscheren. Als Dankesgeste blinkt dieser rechts-links-rechts-links. Ein sich nunmehr nähernder Pkw oder Motorradfahrer mit Überholabsicht muss in dieser doch missverständlichen Vorgehensweise nicht mit dem Wiederausscheren des Lkw rechnen.

 

Die Gefährlichkeit des Missbrauchs der als Warnsignal bestimmten Lichthupe als Verständigungsmittel wird in folgender Situation deutlich.

Ein vorfahrtsberechtigter Verkehrsteilnehmer betätigt die Lichthupe und ein wartepflichtiger Verkehrsteilnehmer deutet dieses Signal als Vorfahrtsverzicht und fährt los. In dieser Situation ist deutlich zu unterscheiden, ob der die Lichthupe betätigende Verkehrsteilnehmer die Geschwindigkeit deutlich drosselt und eventuell noch durch Handzeichen unmissverständlich auf die Vorfahrt verzichtet oder mit dem Lichthupenzeichen verdeutlichen (warnen) will "bleib bloß stehen, ich komme". In diesem Fall gilt das Lichthupenzeichen tatsächlich als Warnsignal.

(Das OLG Hamm urteilte mit Az. 27 U 76/99 und Az. DAR 4/00, 163, dass die Betätigung der Lichthupe zunächst als Warnsignal zu deuten ist und erst der unmissverständliche Vorfahrtsverzicht freie Fahrt gewährt)

 

§ 5 StVO Überholen        (Auszug aus der Straßenverkehrs-Ordnung)

(1) Es ist links zu überholen.

(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt. 

(3) Das Überholen ist unzulässig:
     1. bei unklarer Verkehrslage oder
     2. wo es durch Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) verboten ist.
Zeichen 276 StVO
Zeichen 277 StVO

(3a) Wer ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t führt, darf unbeschadet sonstiger Überholverbote nicht überholen, wenn die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m beträgt.

(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu den zu Fuß Gehenden und zu den Rad Fahrenden, eingehalten werden. Wer überholt, muss sich so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern.

(4a) Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.

(6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.

(7) Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen. Schienenfahrzeuge sind rechts zu überholen. Nur wer das nicht kann, weil die Schienen zu weit rechts liegen, darf links überholen. Auf Fahrbahnen für eine Richtung dürfen Schienenfahrzeuge auch links überholt werden. (8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.

Verband - Kolonne - Konvoi - Pulk - Gruppe –– Überholen verboten!
Wie bestimmte geschlossene Verbände für andere Verkehrsteilnehmer erkennbar zu machen sind, enthält u. a. § 27 StVO:
Radfahrer: Mehr als 15 Rad Fahrende dürfen einen geschlossenen Verband bilden und berechtigt diese zu zweit nebeneinander zu fahren. = = = = = = = =
Leichenzüge und Prozessionen: Sofern deren Länge es erfordert, müssen in angemessenen Abständen Zwischenräume für den übrigen Verkehr freigelassen werden.
Kraftfahrzeugverbände (z. B. Bundeswehr, THW, Polizei, Rettungsdienste): Hier muss jedes einzelne Fahrzeug als zum Verband gehörig gekennzeichnet sein. Zur Kennzeichnungsart gibt das Gesetz keine Auskunft.
Es hat sich jedoch, an eine NATO-Vorschrift angelehnt, üblich, dass das erste und alle weiteren zum geschlossenen Verband gehörenden Fahrzeuge eine blaue Flagge tragen und das letzte Fahrzeug eine grüne Flagge trägt. Zusätzlich kann ein gelbes Blinklicht und oder eine Tafel angebracht sein z. B. "Nicht überholen - KOLONNE!". Das Verbandführungsfahrzeug ist mit einer schwarz/weiß diagonal geteilten Fahne gekennzeichnet.
Alle Fahrzeuge fahren mit eingeschaltetem Fahrlicht und gegebenenfalls auch mit eingeschaltetem Blaulicht.

Kolonne - Beflaggung

Reitende oder zu Fuß marschierender Verbände: Die seitliche Begrenzung ist, wenn nötig, vorne durch Leuchten mit weißem Licht und nach hinten durch Leuchten mit rotem Licht oder gelbem Blinklicht kenntlich zu machen.

Da geschlossene Verbände verkehrsrechtlich als ein Fahrzeug gelten, dürfen diese von dritten Fahrzeugen grundsätzlich nicht unterbrochen bzw. geteilt werden. Das bedeutet, eine Kolonne darf nur in einem Rutsch überholt werden. Also vorher überlegen, ob man es schafft ohne sich dazwischen quetschen zu müssen.
Übrigens, wenn das erste Fahrzeug in der Kolonne bei grün geschalteter Ampel in eine Kreuzung einfährt, passieren auch alle anderen zur Kolonne gehörenden Fahrzeuge die Ampel, auch wenn diese zwischenzeitlich auf Rot umgesprungen ist.

 

Wenn Lkw wegen der Sicht versperrenden Größe und der verhältnismäßig langsamen Geschwindigkeit dem nachfolgenden Verkehr das Überholen ermöglichen wollen, so setzen diese rechts den Blinker. Taucht unerwartet Gegenverkehr auf, wird links geblinkt und damit soll ein Überholansatz abgebrochen werden. Bei diesem Blindflug ist höchste Konzentration erforderlich - Sie wissen nicht hundertprozentig, ob der Lkw-Fahrer blinkt um die Richtung zu wechseln oder Ihnen eine Überholhilfe bietet. Kommt es zu einer brenzligen Situation oder sogar zu einem Unfall, ist der Überholende ganz allein verantwortlich und der Gesetzgeber unterstellt grobe Fahrlässigkeit mit allen negativen Konsequenzen.

 

Sie haben eine Panne und müssen zur nächsten Werkstatt abgeschleppt werden (Achtung! Bei Automatikgetrieben in der Regel nicht möglich. Unbedingt in der Betriebsanleitung nachlesen unter welchen Umständen eventuell doch abgeschleppt werden kann, wie Schaltstellung "N", einzuhaltende Höchstgeschwindigkeit oder Beschränkung der Schleppkilometer).

 

Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten unbedingt Zeichen zwischen dem ziehenden und gezogenen Fahrzeug verabredet werden.

Zunächst ist das Fahrerseitenfenster zu öffnen und bei beiden Fahrzeugen die Warnblinkanlage einzuschalten und es sollte möglichst das Warndreieck ins Heckfenster des gezogenen Fahrzeugs gestellt werden.

Losfahren: Den Arm durch das Seitenfenster strecken und langsam nach oben und unten schwenken.

Sofort anhalten: Gezogenes Fahrzeug betätigt die Lichthupe oder den Arm durch das Seitenfenster strecken und schnell (winkend) nach oben und unten schwenken.

Verstanden: Daumen deutlich nach oben strecken (OK-Zeichen). OK-Zeichen

Richtungswechsel links: Der durch das Seitenfenster gestreckte Arm deutet nach links (Fahrer des ziehenden Fahrzeugs).

Richtungswechsel rechts: Der durch das Seitenfenster gestreckte Arm wird angewinkelt und der Daumen deutet über Dachhöhe nach rechts (Fahrer des ziehenden Fahrzeugs).

Vordermann möchte Fahrt verlangsamen oder anhalten: Mehrmals die Fußbremse kurz antippen damit Bremsleuchten diese Absicht erkennen lassen.

Bei allen Aktionen daran denken, dass der Bremskraftverstärker und die Servo-Lenkung außer Funktion sind und daher höhere Kraftaufwendungen nötig sind. Außerdem ist das Lenkschloss zu entsperren.

(Wer abschleppen darf und wie abgeschleppt wird, ist an länderunterschiedliche Vorschriften gebunden. Die vorstehenden Hinweise gelten ausschließlich für Deutschland)

Dank an einen anderen Verkehrsteilnehmer (z. B. bei Verzicht seiner Vorfahrt) erfolgt durch kurzes Anheben mehrerer Finger, wobei die Hände am Lenkrad bleiben.

Vorsicht ist bei wild gestikulierenden Autofahrern besonders auf spanischen Autobahnen geboten, die auf eine Panne aufmerksam machen wollen und damit zum unverzüglichen Anhalten auffordern. Wird auf freier Strecke angehalten, ist ein Raub wahrscheinlich. Ein übler Trick ist beispielsweise die brennende Zeitung, die blitzschnell in Auspuffnähe deponiert wird und einen Fahrzeugbrand vortäuschen soll. Die abgelenkten und erschrockenen Insassen werden dabei von Dritten  ausgeraubt. Im Zweifel also unbedingt weiterfahren.

Entgegenkommende Fahrzeuge betätigen mehrmals die Lichthupe. Hier zeigt sich die Solidarität der Verkehrsteilnehmer, denn es soll vor einer entdeckten Radaranlage oder Verkehrskontrolle warnen. Das Warnen ist zwar nicht verboten, verboten ist jedoch, "missbräuchlich Schall- und Leuchtzeichen" zu geben.


In missverständlichen Verkehrssituationen

zeigt die Hand mit nach Außen gerichteter Handfläche Handfläche nach Außen auf den betroffenen Verkehrsteilnehmer und deutet damit an: Halt, bleib stehen - ich werde los- oder weiterfahren bzw. los- oder weitergehen.

oder die anbietende Geste mit nach oben zeigender Handfläche Handfläche als Geste : Bitte fahre oder gehe Du zuerst - ich verzichte auf mein Vorrecht.

 

Und dann ist da noch die Rüpel-Zeichensprache.

● Daumen und Zeigefinger bilden ein O: Du Ar…loch! Daumen und Zeigefinge zum O geformt

👉 Nur bei Autofahrern üblich, ansonsten bedeutet dieses Zeichen OK, das ist Spitze, perfekt, prima, picobello. Link Körpersprache

● Geballte Faust mit ausgestreckten Mittelfinger: Vulgäre Beleidigung! Hand mit gestrecktem Mittelfinger

● Hände vor die Augen: Bist du etwa blind?

● Finger an die Stirn (Vogelzeigen): Idiot!

● Der Kopf wird zur Seite gehalten und auf die zusammengelegten Hände gelegt: Schlaf ruhig weiter!

● Rechte Hand von links nach rechts über die Kehle ziehen: Ich könnte dich umbringen!

 

Link Rechte-Hand-Regel bei der Gassenbildung auf Autobahnen.