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Lexikon der Codes - Symbole - Kurzzeichen


ANREDEN MÜNDLICH & SCHRIFTLICH

Im politischen, behördlichen oder kirchlichen Umfeld ist manchmal nicht ganz klar, wie Amtspersonen (Gericht, Behörden, Kirche) oder adelige Personen tituliert werden sollten, ohne ins "Fettnäpfchen" zu treten.

Nach § 12 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist zunächst einmal der Name gesetzlich geschützt und jeder Bürger kann anhand seines Namens identifiziert werden. Dieser Schutz umfasst jedoch nicht von beispielsweise Hochschulen vergebene akademische Grade wie Diplom, Doktor oder Amtsbezeichnungen wie Amtmann oder Professor. Das bedeutet: Dieser Personenkreis ist zwar berechtigt den verliehenen Grad oder Titel korrekt (so wie in der Verleihungsurkunde beschrieben) zu nutzen, kann aber nicht auf Nennung dieser Grade oder Titel bestehen. Es ist im täglichen Umgang mit diesem Personenkreis allerdings üblich und bezeugt einen gewissen Respekt und entspricht den Regeln der Höflichkeit, diese mit Titel anzusprechen oder schriftlich zu benennen. Abgesehen davon, dass man sich mit der respektvollen Namensnennung auch eines gewissen Grades an Wohlwollen seines Gegenübers sicher sein kann.

Hinweis! Um diese Seite einigermaßen übersichtlich zu gestalten und leichter lesbar zu machen, wurde nur die männliche Anredeform gewählt. Dieses bedeutet keine Diskriminierung der weiblichen Formen.

 

Staatsoberhäupter, Botschafter und Angehörige des ausländischen Adels
Übliche Abkürzung
bei Anschriften und auf Einladungskarten
Schriftliche Anredeform
(mündliche Anrede ohne Voranstellung von Ihre/Seine)
I. M. Ihre Majestät
S. M. Seine Majestät
I. I. M. M. Ihre Majestäten
I, K. H. Ihre Königliche Hoheit
S. K. H. Seine Königliche Hoheit
I. I. K. K. H. H. Ihre Königlichen Hoheiten
I. E. Ihre Exzellenz (oder Frau Botschafterin)
S. E. Seine Exzellenz oder Herr Botschafter
I. I. E. E Ihre Exzellenzen oder Herren Botschaften)

 

Anreden im Gerichtssaal
Langform, in () = Abkürzung Mündliche Anrede
Direktor eines Amts-, Arbeits-, Sozialgerichts Herr Direktor
Richter (Ri) -Einzelrichter- Herr Richter, aber auch Herr Vorsitzender ist möglich und üblich
Hinweis! Niemals "Euer Ehren". Diese Anrede ist nur in US-amerikanischen Gerichten üblich.
Vorsitzender Richter (VRi) -Kollegium- Herr Vorsitzender
Rechtsanwalt (RA) Herr Rechtsanwalt / Herr Verteidiger
Staatsanwalt (StA) Herr Staatsanwalt
Angeklagter Herr <Name>, Angeklagter
(ein vom RA vertretener Angeklagter wird als "Ihr Mandant" tituliert)
Kläger Herr <Name>, Kläger
(ein vom RA vertretener Kläger wird als "Ihr Mandant" tituliert)
Zeuge Herr <Name>, Herr Zeuge
Gutachter, Sachverständiger Herr <Name>, Herr Gutachter/Sachverständiger
Schöffe (Laienrichter) Herr Schöffe, Herr <Name>
Präsident des Landgerichts Herr Präsident
Justizwachtmeister Herr Wachtmeister (unabhängig vom tatsächlichen Dienstgrad)

👉 Respekt vor der Institution Gericht
Beim Eintritt des Gerichts zu Beginn der Sitzung, bei der Vereidigung von Zeugen und Sachverständigen und bei der Verkündung der Urteilsformel erheben sich sämtliche Anwesende von ihren Plätzen. Im Übrigen steht es allen am Prozess Beteiligten frei, ob sie bei der Abgabe von Erklärungen und bei Vernehmungen sitzen bleiben oder aufstehen.

Quelle: Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren - Nr. 124, Absatz 2 Satz 2

>>> Registerzeichen - Aktenzeichen

 

Ämter/Geistliche in der katholischen Kirche
Langform, in () = Abkürzung Mündliche Anrede Schriftliche Anrede
Papst  (Pontifex Maxium, Bischof von Rom) Heiliger Vater,
Euer Heiligkeit
Heiliger Vater,
Euer Heiligkeit
Kardinal Eminenz
Eminenz,
Sehr geehrter Herr Kardinal
Bischof Exzellenz,
Herr Bischof
Exzellenz,
Sehr geehrter Herr Bischof
Dekan (Dechant) Hochwürden, Herr Dekan/Dechant Hochwürden,
Sehr geehrter Herr Dekan/Dechant
Priester (haben Priesterweihe empfangen) Herr Priester Sehr geehrter Herr Priester,
Hochwürdiger Herr Pfarrer
Pfarrer (Pfr.) Herr Pfarrer Sehr geehrter Herr Pfarrer
Kaplan (Kpl.) und Vikar (Hilfspfarrer) Herr Kaplan/Vikar Sehr geehrter Herr Kaplan/Vikar
Diakon (Hilfspfarrer ohne Priesterweihe) Herr Diakon,
Herr <Name>
Sehr geehrter Herr Diakon,
Sehr geehrter Herr <Name>
Apostolische Protonotar -Ehrentitel. Apostolischer Protonotar supra numerum- Herr Prälat Hochwürdigster Herr Prälat
Prälat -Ehrentitel. Ehrenprälat Seiner Heiligkeit-
Geistliche mit Leitungsaufgaben, wie Kardinäle, Bischöfe, Äbte.
Herr Prälat Sehr geehrter Herr Prälat
Monsignore (Msgr.)
-Ehrentitel. Kaplan Seiner Heiligkeit.
Hinweis! Papst Franziskus setze das Alter für neue Verleihungen dieses Ehrentitels auf das 65. Lebensjahr herauf-
Monsignore <Name> Sehr geehrter Monsignore <Name>
Abt (Oberer einer Abtei) Vater Abt, Herr Abt Hochwürdiger Herr Abt,
Sehr geehrter Herr Abt
Äbtissin Frau Äbtissin Ehrwürdige Frau Äbtissin,
Sehr geehrte Frau Äbtissin
Oberin (Ehrwürdige) Frau Oberin Ehrwürdige Frau Oberin
Prior Pater Prior, Herr Prior Sehr geehrter Herr Prior,
Hochwürdigster Herr Pater Prior
Pater (P.) (Ordenspriester) Hochwürden, Pater <Name> Sehr geehrter Pater <Name>,
Hochwürdiger Pater
Nonne, Ordensschwester Schwester <Vorname> Ehrwürdige Schwester <Vorname>
Mönch Bruder (Br.) <Vorname> Ehrwürdiger Bruder <Vorname>
Frater (Fr.) <Vorname> Ehrwürdiger Frater <Vorname>

👉 Der Rang von Geistlichen wird in der katholischen Kirche durch die Farben der Gewänder und Scheitelkäppchen definiert:
1. Ebene Weiß: Papst
2. Ebene Purpur: Kardinäle
3. Ebene: Violett: z. B. Bischöfe
4. Ebene Schwarz: z. B. Pfarrer

 

Ämter/Geistliche in der evangelischen Kirche
Langform, in () = Abkürzung Mündliche Anrede Schriftliche Anrede
Präsident des Deutschen Evangelischen Kirchentages Herr Präsident Sehr geehrter Herr Präsident
Bischof Herr Bischof Sehr geehrter Herr Bischof
Dekan Herr Dekan, Herr <Name> Sehr geehrter Herr Dekan
Propst Herr Propst, Herr <Name> Sehr geehrter Herr Propst
Superintendent Herr Superintendent, Herr <Name> Sehr geehrter Herr Superintendent
Pfarrer (Pfr.) oder Pastor (P.) Herr Pfarrer/Pastor, Herr <Name> Sehr geehrter Herr Pfarrer/Pastor
Vikar (angehender Pfarrer/Pastor) Herr Vikar, Herr <Name> Sehr geehrter Herr Vikar
Diakon (Mitarbeiter in Gemeinde und Diakonie) Herr Diakon, Herr <Name> Sehr geehrter Herr <Name>

 

Diplomaten
Langform, in () = Abkürzung Mündliche Anrede Schriftliche Anrede
Botschafter Exzellenz oder Herr Botschafter Exzellenz oder Sehr geehrter Herr Botschafter
Gesandter Herr Gesandter oder Herr <Name> Sehr geehrter Herr Gesandter
Konsul Herr Konsul oder Herr <Name> Sehr geehrter Herr Konsul
Attaché, Militätattaché Herr <Name> Sehr geehrter Herr <Name>

 

Andere (Parlament, Firmen, Verbände, Verwaltung)
Langform, in () = Abkürzung Mündliche Anrede Schriftliche Anrede
Bundespräsident (BPr) Herr Bundespräsident Hochverehrter Herr Bundespräsident,
Sehr verehrter Herr Bundespräsident
Bundeskanzler (BK) Herr Bundeskanzler Sehr geehrter Herr Bundeskanzler
Minister (MI) Herr Minister Sehr geehrter Herr Minister
Abgeordneter (MDB, MDL) Herr Abgeordneter,
Herr <Name>
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
Sehr geehrter Herr <Name>
Präsident einer Bundesbehörde Herr Präsident Sehr geehrter Herr Präsident
Landrat (LRat) Herr Landrat Sehr geehrter Herr Landrat
Bürgermeister (BM, Bgm.) Herr Bürgermeister Sehr geehrter Herr Bürgermeister
Gemeindedirektor (GDir) Herr Direktor Sehr geehrter Herr Direktor
Aufsichtsratsvorsitzender Herr <Name> Sehr geehrter Herr <Name>
Vorstandsvorsitzender Herr <Name> Sehr geehrter Herr <Name>
Geschäftsführer Herr <Name> Sehr geehrter Herr <Name>
Verbandspräsident Herr Präsident, Herr <Name> Sehr geehrter Herr Präsident

Kaiser, König, Herzog, Fürst,  Graf, Baron, Freiherr – Noblesse oblige

Familiennamen mit ehemaligen Adelsbezeichnungen
Durch Art. 109 Abs. 3 der Verfassung des Deutschen Reiches vom 11. August 1919 wurden alle adelsrechtlichen Privilegien aufgehoben und in der Folge Bestandteil des Nachnamens. Die Anredeformen wie "Königliche Hoheit", "Hoheit", "Durchlaucht" wurden nicht zu Namensbestandteilen erklärt und haben keine rechtliche Grundlage mehr. Eine Eintragung in Personenstandsbücher kann somit nicht erfolgen, auch deshalb nicht, weil es dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetz-Artikels 3 widerspricht.

Richtige Namensnennung ist demnach: "Herr Graf von Mustermann" und nicht "Graf von Mustermann" oder "Graf Mustermann". ("Graf von Mustermann" ist der gesetzlich geschützte Familienname). Bei Nennung des Vornamens steht dieser vor dem Adelsprädikat: (Sehr geehrter) Herr Theo Graf von Mustermann.
Die vorangestellten Adelsprädikate (ohne Frau oder Herr) werden von den Betroffenen jedoch gerne gesehen bzw. gepflegt und traditionell besonders im gesellschaftlichen Umfeld sowie der Regenbogenpresse verwendet.
Also, der Adel sieht lieber ein Weglassen von Frau oder Herr, da es sonst an die Anredepflicht der seinerzeitigen Bediensteten erinnert und eine Abwertung darin sieht.

 

Akademische Grade ("Diplom", "Bachelor", "Bakkalaureus", "Bakkalaure", "Master", "Magister", "Magistra", "Doktor" und Amtsbezeichnungen (z. B.  "Studienrat", "Professor")


Nachdem akademische Grade, so auch der Doktorgrad, keine Namensbestandteile sind, können Promovierte grundsätzlich nicht verlangen, dass diese mit Doktor angesprochen werden. Wer gute Umgangsformen pflegt, sollte den Doktorgrad allerdings trotz fehlender Nennungspflicht nennen, zumal die Träger oft großen Wert darauf legen.
Auf Wunsch kann ein Doktorgrad nach dem Personalausweis- und Passgesetz auch als Namenszusatz eingetragen werden, ohne das dieser zum Namensbestandteil wird. Auf der Unterseite "Doktorgrade" sind zu diesem Sachverhalt nähere Hinweise zu finden.
Ähnlich verhält es sich bei der Amtsbezeichnung "Professor". Auch hier besteht keinen Rechtsanspruch auf Nennung in der Anrede. Personalausweis- und Passgesetz lassen Eintragungen von Dienstbezeichnungen nicht zu.

Quellen u. a.: Ratgeber für Anschriften und Anreden (Bundesministerium des Innern) www.protokoll-inland.de sowie www.personenstandsrecht.de

 

Link Doktorgrade
Link Diplomgrade