ANREDEN MÜNDLICH & SCHRIFTLICH
Im politischen, behördlichen oder kirchlichen Umfeld ist manchmal nicht ganz klar, wie Amtspersonen (Gericht, Behörden, Kirche) oder adelige Personen tituliert werden sollten, ohne ins "Fettnäpfchen" zu treten.
Nach § 12 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist zunächst einmal der Name gesetzlich geschützt und jeder Bürger kann anhand seines Namens identifiziert werden. Dieser Schutz umfasst jedoch nicht von beispielsweise Hochschulen vergebene akademische Grade wie Diplom, Doktor oder Amtsbezeichnungen wie Amtmann oder Professor. Das bedeutet: Dieser Personenkreis ist zwar berechtigt den verliehenen Grad oder Titel korrekt (so wie in der Verleihungsurkunde beschrieben) zu nutzen, kann aber nicht auf Nennung dieser Grade oder Titel bestehen. Es ist im täglichen Umgang mit diesem Personenkreis allerdings üblich und bezeugt einen gewissen Respekt und entspricht den Regeln der Höflichkeit, diese mit Titel anzusprechen oder schriftlich zu benennen. Abgesehen davon, dass man sich mit der respektvollen Namensnennung auch eines gewissen Grades an Wohlwollen seines Gegenübers sicher sein kann.
Hinweis! Um diese Seite einigermaßen übersichtlich zu gestalten und leichter lesbar zu machen, wurde nur die männliche Anredeform gewählt. Dieses bedeutet keine Diskriminierung der weiblichen Formen.
Übliche Abkürzung bei Anschriften und auf Einladungskarten |
Schriftliche Anredeform (mündliche Anrede ohne Voranstellung von Ihre/Seine) |
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I. M. | Ihre Majestät |
S. M. | Seine Majestät |
I. I. M. M. | Ihre Majestäten |
I, K. H. | Ihre Königliche Hoheit |
S. K. H. | Seine Königliche Hoheit |
I. I. K. K. H. H. | Ihre Königlichen Hoheiten |
I. E. | Ihre Exzellenz (oder Frau Botschafterin) |
S. E. | Seine Exzellenz oder Herr Botschafter |
I. I. E. E | Ihre Exzellenzen oder Herren Botschaften) |
Langform, in () = Abkürzung | Mündliche Anrede |
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Direktor eines Amts-, Arbeits-, Sozialgerichts | Herr Direktor |
Richter (Ri) -Einzelrichter- | Herr Richter, aber auch Herr Vorsitzender ist möglich und üblich Hinweis! Niemals "Euer Ehren". Diese Anrede ist nur in US-amerikanischen Gerichten üblich. |
Vorsitzender Richter (VRi) -Kollegium- | Herr Vorsitzender |
Rechtsanwalt (RA) | Herr Rechtsanwalt / Herr Verteidiger |
Staatsanwalt (StA) | Herr Staatsanwalt |
Angeklagter | Herr <Name>, Angeklagter (ein vom RA vertretener Angeklagter wird als "Ihr Mandant" tituliert) |
Kläger | Herr <Name>, Kläger (ein vom RA vertretener Kläger wird als "Ihr Mandant" tituliert) |
Zeuge | Herr <Name>, Herr Zeuge |
Gutachter, Sachverständiger | Herr <Name>, Herr Gutachter/Sachverständiger |
Schöffe (Laienrichter) | Herr Schöffe, Herr <Name> |
Präsident des Landgerichts | Herr Präsident |
Justizwachtmeister | Herr Wachtmeister (unabhängig vom tatsächlichen Dienstgrad) |
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Respekt vor der Institution Gericht |
>>> Registerzeichen - Aktenzeichen
Langform, in () = Abkürzung | Mündliche Anrede | Schriftliche Anrede |
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Papst (Pontifex Maxium, Bischof von Rom) | Heiliger Vater, Euer Heiligkeit |
Heiliger Vater, Euer Heiligkeit |
Kardinal | Eminenz |
Eminenz, Sehr geehrter Herr Kardinal |
Bischof | Exzellenz, Herr Bischof |
Exzellenz, Sehr geehrter Herr Bischof |
Dekan (Dechant) | Hochwürden, Herr Dekan/Dechant | Hochwürden, Sehr geehrter Herr Dekan/Dechant |
Priester (haben Priesterweihe empfangen) | Herr Priester | Sehr geehrter Herr Priester, Hochwürdiger Herr Pfarrer |
Pfarrer (Pfr.) | Herr Pfarrer | Sehr geehrter Herr Pfarrer |
Kaplan (Kpl.) und Vikar (Hilfspfarrer) | Herr Kaplan/Vikar | Sehr geehrter Herr Kaplan/Vikar |
Diakon (Hilfspfarrer ohne Priesterweihe) | Herr Diakon, Herr <Name> |
Sehr geehrter Herr Diakon, Sehr geehrter Herr <Name> |
Apostolische Protonotar -Ehrentitel. Apostolischer Protonotar supra numerum- | Herr Prälat | Hochwürdigster Herr Prälat |
Prälat -Ehrentitel. Ehrenprälat Seiner Heiligkeit- Geistliche mit Leitungsaufgaben, wie Kardinäle, Bischöfe, Äbte. |
Herr Prälat | Sehr geehrter Herr Prälat |
Monsignore (Msgr.) -Ehrentitel. Kaplan Seiner Heiligkeit. Hinweis! Papst Franziskus setze das Alter für neue Verleihungen dieses Ehrentitels auf das 65. Lebensjahr herauf- |
Monsignore <Name> | Sehr geehrter Monsignore <Name> |
Abt (Oberer einer Abtei) | Vater Abt, Herr Abt | Hochwürdiger Herr Abt, Sehr geehrter Herr Abt |
Äbtissin | Frau Äbtissin | Ehrwürdige Frau Äbtissin, Sehr geehrte Frau Äbtissin |
Oberin | (Ehrwürdige) Frau Oberin | Ehrwürdige Frau Oberin |
Prior | Pater Prior, Herr Prior | Sehr geehrter Herr Prior, Hochwürdigster Herr Pater Prior |
Pater (P.) (Ordenspriester) | Hochwürden, Pater <Name> | Sehr geehrter Pater <Name>, Hochwürdiger Pater |
Nonne, Ordensschwester | Schwester <Vorname> | Ehrwürdige Schwester <Vorname> |
Mönch | Bruder (Br.) <Vorname> | Ehrwürdiger Bruder <Vorname> |
Frater (Fr.) <Vorname> | Ehrwürdiger Frater <Vorname> | |
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Der Rang von Geistlichen wird in der katholischen Kirche durch die Farben der Gewänder und Scheitelkäppchen definiert: |
Langform, in () = Abkürzung | Mündliche Anrede | Schriftliche Anrede |
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Präsident des Deutschen Evangelischen Kirchentages | Herr Präsident | Sehr geehrter Herr Präsident |
Bischof | Herr Bischof | Sehr geehrter Herr Bischof |
Dekan | Herr Dekan, Herr <Name> | Sehr geehrter Herr Dekan |
Propst | Herr Propst, Herr <Name> | Sehr geehrter Herr Propst |
Superintendent | Herr Superintendent, Herr <Name> | Sehr geehrter Herr Superintendent |
Pfarrer (Pfr.) oder Pastor (P.) | Herr Pfarrer/Pastor, Herr <Name> | Sehr geehrter Herr Pfarrer/Pastor |
Vikar (angehender Pfarrer/Pastor) | Herr Vikar, Herr <Name> | Sehr geehrter Herr Vikar |
Diakon (Mitarbeiter in Gemeinde und Diakonie) | Herr Diakon, Herr <Name> | Sehr geehrter Herr <Name> |
Langform, in () = Abkürzung | Mündliche Anrede | Schriftliche Anrede |
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Botschafter | Exzellenz oder Herr Botschafter | Exzellenz oder Sehr geehrter Herr Botschafter |
Gesandter | Herr Gesandter oder Herr <Name> | Sehr geehrter Herr Gesandter |
Konsul | Herr Konsul oder Herr <Name> | Sehr geehrter Herr Konsul |
Attaché, Militätattaché | Herr <Name> | Sehr geehrter Herr <Name> |
Langform, in () = Abkürzung | Mündliche Anrede | Schriftliche Anrede |
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Bundespräsident (BPr) | Herr Bundespräsident | Hochverehrter Herr Bundespräsident, Sehr verehrter Herr Bundespräsident |
Bundeskanzler (BK) | Herr Bundeskanzler | Sehr geehrter Herr Bundeskanzler |
Minister (MI) | Herr Minister | Sehr geehrter Herr Minister |
Abgeordneter (MDB, MDL) | Herr Abgeordneter, Herr <Name> |
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, Sehr geehrter Herr <Name> |
Präsident einer Bundesbehörde | Herr Präsident | Sehr geehrter Herr Präsident |
Landrat (LRat) | Herr Landrat | Sehr geehrter Herr Landrat |
Bürgermeister (BM, Bgm.) | Herr Bürgermeister | Sehr geehrter Herr Bürgermeister |
Gemeindedirektor (GDir) | Herr Direktor | Sehr geehrter Herr Direktor |
Aufsichtsratsvorsitzender | Herr <Name> | Sehr geehrter Herr <Name> |
Vorstandsvorsitzender | Herr <Name> | Sehr geehrter Herr <Name> |
Geschäftsführer | Herr <Name> | Sehr geehrter Herr <Name> |
Verbandspräsident | Herr Präsident, Herr <Name> | Sehr geehrter Herr Präsident |
Kaiser, König, Herzog, Fürst, Graf, Baron, Freiherr – Noblesse oblige
Familiennamen mit ehemaligen AdelsbezeichnungenDurch Art. 109 Abs. 3 der Verfassung des Deutschen Reiches vom 11. August 1919 wurden alle adelsrechtlichen Privilegien aufgehoben und in der Folge Bestandteil des Nachnamens. Die Anredeformen wie "Königliche Hoheit", "Hoheit", "Durchlaucht" wurden nicht zu Namensbestandteilen erklärt und haben keine rechtliche Grundlage mehr. Eine Eintragung in Personenstandsbücher kann somit nicht erfolgen, auch deshalb nicht, weil es dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetz-Artikels 3 widerspricht.
Richtige Namensnennung ist demnach: "Herr Graf von Mustermann" und nicht "Graf von Mustermann" oder "Graf Mustermann". ("Graf von Mustermann" ist der gesetzlich geschützte Familienname). Bei Nennung des Vornamens steht dieser vor dem Adelsprädikat: (Sehr geehrter) Herr Theo Graf von Mustermann.
Die vorangestellten Adelsprädikate (ohne Frau oder Herr) werden von den Betroffenen jedoch gerne gesehen bzw. gepflegt und traditionell besonders im gesellschaftlichen Umfeld sowie der Regenbogenpresse verwendet.
Also, der Adel sieht lieber ein Weglassen von Frau oder Herr, da es sonst an die Anredepflicht der seinerzeitigen Bediensteten erinnert und eine Abwertung darin sieht.
Akademische Grade ("Diplom", "Bachelor", "Bakkalaureus", "Bakkalaure", "Master", "Magister", "Magistra", "Doktor" und Amtsbezeichnungen (z. B. "Studienrat", "Professor")
Nachdem akademische Grade, so auch der Doktorgrad, keine Namensbestandteile sind, können Promovierte grundsätzlich nicht verlangen, dass diese mit Doktor angesprochen werden. Wer gute Umgangsformen pflegt, sollte den Doktorgrad allerdings trotz fehlender Nennungspflicht nennen, zumal die Träger oft großen Wert darauf legen.
Auf Wunsch kann ein Doktorgrad nach dem Personalausweis- und Passgesetz auch als Namenszusatz eingetragen werden, ohne das dieser zum Namensbestandteil wird. Auf der Unterseite "Doktorgrade" sind zu diesem Sachverhalt nähere Hinweise zu finden.
Ähnlich verhält es sich bei der Amtsbezeichnung "Professor". Auch hier besteht keinen Rechtsanspruch auf Nennung in der Anrede. Personalausweis- und Passgesetz lassen Eintragungen von Dienstbezeichnungen nicht zu.
Quellen u. a.: Ratgeber für Anschriften und Anreden (Bundesministerium des Innern) www.protokoll-inland.de sowie www.personenstandsrecht.de

